LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4152 09.11.2018 Datum des Originals: 06.11.2018/Ausgegeben: 14.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1547 vom 1. Oktober 2018 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/3813 Warum wird Detmold von der schwarz-gelben Landesregierung abgestraft? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Lippische Landeszeitung berichtet am 29./30. September diesen Jahres unter der Überschrift „Detmold wird abgestraft“ über die Auswirkungen des veränderten Gemeindefinanzierungsgesetzes (GfG) für die größte Stadt im Kreis Lippe. „Da ist etwas faul im Lande NRW“ lautet das Fazit zu den Veränderungen der Parameter des GfG durch die schwarz-gelbe Landesregierung. Trotz deutlich gestiegener Verteilmasse des GfG erhält Detmold in vielen Bereichen weniger Zuweisungen. Dafür sind nicht nur gestiegene Gewerbesteuereinnahmen, sondern vor allem auch politische Eingriffe bei der Hauptansatzstaffel und dem Soziallastenansatz maßgeblich. Wenn Kommunen Einnahmen des Landes wegbrechen, droht mindestens auf lange Sicht, dass sich die Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger verschlechtern. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1547 mit Schreiben vom 6. November 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung 1. Wenn die aktuelle Landesregierung Änderungen im GFG vornimmt, inwieweit ist sie dann der Auffassung, dass die Zuweisungen an die Stadt Detmold unter der SPD-geführten Vorgängerregierung zu hoch ausgefallen sind? Der Finanzbedarf einer Kommune in vergangenen Jahren sagt in der Regel nichts über die Finanzbedarfe zukünftiger Jahre aus. Zuweisungshöhen haben sich seit Bestehen des kommunalen Finanzausgleiches nach Art. 79 Satz 2 der Landesverfassung stets von Jahr zu Jahr geändert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4152 2 2. Wie rechtfertigt die Landesregierung die Schlechterstellung größerer kreisangehöriger Kommunen wie Detmold (ca. 75.000 Einwohner*innen) durch die Veränderungen bei der Hauptsatzstaffel und dem Soziallastenansatz? Die Veränderungen bei der Hauptansatzstaffel und beim Soziallastenansatz beruhen auf der jüngsten und noch von der Vorgängerregierung in Auftrag gegebenen finanzwissenschaftlichen Analyse der Finanzausgleichssystematik durch das sofia-Gutachten aus dem Jahr 2017 und den sich daraus ableitenden methodischen Optimierungsempfehlungen. Sie stellen daher eher technische – nicht politische – Umsetzungen der wissenschaftlichen Empfehlungen dar. Gerade um die bezeichneten Folgen zu mildern – das eben ist der politische Teil des Vorschlags der Landesregierung an den Landtag –, werden deren Verteilungsauswirkungen durch Abschläge von 50 % bei den Nebenansätzen im GFG-Entwurf 2019 abgemildert. Eine Umsetzung des von der Vorgängerregierung beauftragten Gutachtens ohne diese politische Abmilderung der neuen Landesregierung hätte daher aus der Perspektive des Fragestellers deutlich stärkere Auswirkungen. 3. Wie hoch sind nach den vorliegenden Berechnungen die Veränderungen bei den Zuweisungen an die Stadt Detmold und den Kreis Lippe, die über den Soziallastenansatz beim GFG erfolgen, im Vergleich zum Vorjahr (bitte absolut und prozentual ausweisen)? Entsprechende Berechnungsergebnisse liegen der Landesregierung nicht vor. Dies gilt insbesondere für eine fragmentierte Betrachtung bezogen auf einzelne Nebenansätze wie den Soziallastenansatz. Durch die Nebenansätze (Schüleransatz, Soziallastenansatz, Flächenansatz, Zentralitätsansatz) werden Bedarfsanteile einer Kommune errechnet. Sie lassen sich daher systemgerecht nicht in Zuweisungen abbilden. 4. Laut Berichterstattung profitiert ein*e Detmolder Bürger*in nur mit einem Plus von 5,20 Euro bei den Pro-Kopf-Zuschüssen, während es in Lage 21,52 Euro oder in Köln gar 125,69 Euro sind. In Essen bei fast identischer Steuerkraft sind es 58,94 Euro. Warum sind Detmolder Bürger*innen der schwarz-gelben Landesregierung im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden so viel weniger wert? 5. Welche Maßnahmen plant das Land, um die Schlechterstellung der Detmolder Bürger*innen im kommenden und in den Folgejahren abzumildern? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Festsetzung der finanzkraftabhängigen Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich ist das Ergebnis des Abgleichs eines - unter Verwendung von auf regressionsanalytischer Basis abgeleiteten Parametern ermittelten - fiktiven Finanzbedarfs mit der normierten Steuerkraft einer Gemeinde. Über die Einwohnerzahl (Hauptansatz) werden, wie über die Nebenansätze, Bedarfe einer Kommune abgebildet. Die Festsetzung der Schlüsselzuweisungen stellt selbstverständlich nicht auf eine unterschiedliche Bewertung der Bürgerinnen und Bürger in den einzelnen nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden ab. Im Übrigen kann zur konkreten Ausgestaltung künftiger Finanzausgleiche zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.