LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4153 09.11.2018 Datum des Originals: 06.11.2018/Ausgegeben: 14.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1568 vom 10. Oktober 2018 des Abgeordneten Volkan Baran SPD Drucksache 17/3879 Erfolgt die soziale Wohnraumförderung in NRW nach Nasenfaktor oder nach Bedürftigkeit? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die schwarz-gelbe Landesregierung hat im laufenden Jahr 2018, innerhalb von sieben Monaten, das Fördervolumen und die zugehörigen Eckwerte der Sozialen Wohnraumförderung des Landes zum zweiten Mal geändert (01. Februar und 01. September). Dieses Hü und Hott zeugt von Konzeptionslosigkeit in einem Bereich wohnungspolitischen Handelns, in dem es auf Kontinuität und Planbarkeit ankommt. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1547 mit Schreiben vom 6. November 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Welchem Umstand ist das Umsteuern der Landesregierung beim Gesamtfördervolumen sowie den Eckwerten der Sozialen Wohnraumförderung des Landes geschuldet? Mit dem Wohnraumförderungsprogramm 2018 - 2022 (WoFP 2018 – 2022) hat die Landesregierung die Förderkonditionen ab dem 1. Februar 2018 verbessert, Richtlinien vereinfacht und Restriktionen abgebaut, damit mehr preisgebundene Wohnungen in Nordrhein-Westfalen entstehen. Es zeigt sich, dass das Umsteuern hin zu einer modernen öffentlichen Wohnraumförderung die damit beabsichtigte Wirkung erreicht. Die kommunalen Bewilligungsbehörden verzeichnen ein reges Interesse an der öffentlichen Wohnraumförderung. Durch den Einsatz der Landesregierung Nordrhein-Westfalens - zusammen mit anderen Ländern - auf der Bundesebene konnte erreicht werden, dass sich die Bundesregierung auch nach 2019 weiterhin an der öffentlichen Wohnraumförderung finanziell beteiligt. Infolge der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4153 2 verzögerten Regierungsbildung auf Bundesebene stand das zusätzliche Finanzvolumen erst nach dem 1. Februar 2018 fest. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat daher zu Beginn der neugestalteten öffentlichen Wohnraumförderung zum 1. Februar 2018 einen verlässlichen Finanzrahmen von 800 Millionen Euro pro Jahr (4 Milliarden Euro bis 2022) eröffnet. Mit der Regierungsbildung auf Bundesebene hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Vorgriff auf die angekündigten Bundesmaßnahmen eine Erhöhung des WoFP 2018 -2022 von jährlich 800 Millionen Euro auf jährlich 1,1 Mrd. Euro vorgenommen. Damit stehen im einwohnergrößten Bundesland bis 2022 für das Bauen und das Modernisieren von preisgebenden Wohnraum zur Versorgung der Bevölkerung insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. 2. Warum wird von Mitgliedern der Landesregierung im Internet behauptet (z.B. Verkehrsminister Wüst auf Facebook), es handele sich nunmehr mit 1,1 Mrd. Euro p.a. um das höchste Fördervolumen, das jemals in NRW für die Soziale Wohnraumförderung zur Verfügung gestanden hätte, wenn dieses auch vor der Regierungsübernahme von CDU und FDP, somit bei der ehemaligen SPDgeführten Landesregierung, bei 1,1 Mrd. Euro p.a. lag? Mit dem WoFP 2018 – 2022 hat die Landesregierung ein fünfjähriges Förderprogramm in Höhe von 5,5 Mrd. Euro aufgelegt. Dieses ist in der Höhe einmalig in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen. 3. Bemisst die Landesregierung den Bedarf nach Sozialer Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen nach der jeweiligen finanziellen Unterstützung durch den Bund oder auf welche Informationsquellen wird zurückgegriffen? Der prognostische Bedarf nach Sozialer Wohnraumförderung wird gutachterlich ermittelt und findet Eingang in die Ausgestaltung der Wohnraumförderungsprogramme. Gleichzeitig findet über das IT-Controllingsystem „InCoSy.web“ eine unterjährige Budgetsteuerung statt. 4. Wie begründet die Landesregierung die von ihr vorgesehene Absenkung des Eckwertes für den Mietwohnungsneubau von 730 Mio. € p.a. in 2018 auf 700 Mio. € p.a. ab 2021? 5. Wie begründet die Landesregierung das von ihr vorgesehene Ansteigen des Eckwertes für die Eigentumsförderung von 100 Mio. € p.a. in 2018 auf 150 Mio. € p.a. ab 2021? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist der festen Überzeugung, dass 1. nur ein Mehr an Wohnraum in allen Segmenten nachhaltig dazu beitragen wird, Miet- und Eigentumspreisentwicklungen zu stabilisieren und 2. junge Familien Eigentum bilden können sollen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4153 3 Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Eigentumsverhinderungspolitik der Vorgängerregierung für junge Familien revidiert und die Eigentumsförderung im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung neu aufgestellt: Erstmals sind landesweit Tilgungsnachlässe im Rahmen der öffentlichen Eigentumsförderung möglich, bestehende Eigenkapitalhürden werden durch die neugestaltete Förderrichtlinie überwunden, lebensfremde politische Vorgaben in Bezug auf das Prinzip „jung kauf alt“ bei gleichzeitiger energetischer Erneuerung abgeschafft. Mit der Erhöhung des zur Verfügung stehenden Finanzrahmens für die öffentliche Wohnraumförderung von jährlich 800 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro wurde gleichzeitig der für den Mietwohnungsneubau vorgesehene Eckwert im Jahr 2022 von 500 Millionen Euro um 200 Millionen Euro bzw. 40 % auf 700 Millionen Euro erhöht.