LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/420 24.08.2017 Datum des Originals: 24.08.2017/Ausgegeben: 29.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 127 vom 21. Juli 2017 des Abgeordneten Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/215 Widersprüche in der Integrationspolitik – Welchen Kurs verfolgt die Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Staatssekretärin Güler hat zu Beginn ihrer Amtszeit die Abschaffung der anonymisierten Bewerbung vorgeschlagen. In einem Interview mit dem Kölner Stadt-Anzeiger vom 19. Juli 2017 begründete sie den Schritt damit, dass sie der Ansicht sei, dass Menschen ihren Namen, ihre Herkunft oder ihr Geschlecht nicht verstecken müssen, um zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. Im Gegensatz dazu haben CDU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass eine Namensänderung für zugewanderte Menschen ermöglicht werden soll, um die Integration zu verfestigen. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 127 mit Schreiben vom 24. August 2017 namens der Landeregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister und dem Justizminister beantwortet. 1. Wie viele Menschen in Nordrhein-Westfalen haben in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 (Stand 30. Juni) eine Namensänderung beantragt? Bitte schlüsseln Sie auf, wie viele Menschen mit Einwanderungsgeschichte jeweils einen Antrag gestellt haben. Der Landesregierung liegen keine Angaben über die Anzahl der in Nordrhein-Westfalen im angefragten Zeitraum beantragten Namensänderungen vor. Namensänderungen werden - u.a. - weder nach der Zahl der hierauf gerichteten Anträge, noch nach Art bzw. Grund der jeweils ergangenen behördlichen Entscheidung oder hinsichtlich der Herkunft der Antragsteller statistisch erfasst. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/420 2 2. Plant die Landesregierung die Vereinfachung der Namenänderung nur für zugewanderte Menschen? 3. Das „Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ ist ein Bundesgesetz . Plant die Landesregierung für die Umsetzung des Vorhabens eine Bundesratsinitiative ? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung sieht die Notwendigkeit einer Anpassung des Namensrechts mit dem Ziel, Namensänderungen bei besonderem Wunsch leichter möglich zu machen. Von diesen angestrebten Vereinfachungen sollen unter anderem auch Menschen mit Einwanderungsgeschichte profitieren können. Entsprechende Möglichkeiten einer Anpassung werden seitens der Landesregierung geprüft werden. Auch das Mittel einer Bundesratsinitiative wird in diesem Zusammenhang erwogen. 4. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Name für den Grad der Integration entscheidend ist? (Bitte ggfs. begründen) Integration hat vielfältige Dimensionen. Die Landesregierung hält den Namen dabei nicht für entscheidend. 5. Falls ja, wie passt dazu die Auffassung, dass Menschen ihren Namen, ihre Herkunft oder ihr Geschlecht nicht verstecken müssen, um zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden? Frage 4 wurde verneint.