LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4202 13.11.2018 Datum des Originals: 12.11.2018/Ausgegeben: 16.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1591 vom 12. Oktober 2018 der Abgeordneten Alexander Langguth, Frank Neppe und Markus Pretzell FRAKTIONSLOS Drucksache 17/3910 Berufseinstieg beim Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen tritt gemeinsam mit seinen nachgeordneten Geschäftsbereichen auf dem Arbeitsmarkt als Arbeitgeber auf. Hier wird der Nachwuchs für eine Karriere im Öffentlichen Dienst in entsprechenden Ausbildungs- und Dualen Studiengängen qualifiziert. Nach dem Abschluss ihrer Ausbildung steht den Absolventen der Berufseinstieg in den Öffentlichen Dienst oder in die freie Wirtschaft bevor. Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen ist jedoch nicht nur auf den selbst ausgebildeten Nachwuchs angewiesen, sondern auch auf Hochschulabsolventen und Berufseinsteiger aus der freien Wirtschaft, da ihre Qualifikationsniveaus nicht direkt beim Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen erworben werden können. Gemäß der EY Studentenstudie von 2018 finden 41 Prozent (2016: 32 Prozent) der Studenten in Westdeutschland die Branche „Öffentlicher Dienst“ besonders attraktiv für ihre beruflichen Pläne.1 Unter den Studenten mit deutlich überdurchschnittlichen Studienergebnissen (Top Performer) finden dies ebenfalls 41 Prozent (2016: 22 Prozent) der Befragten.2 Wichtig ist es bei einem Vergleich der Werte von 2018 mit den Werten von 2016 zu beachten, dass sich in 1 https://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EY-Studentenstudie-2016-Branchen/$FILE/EY- Studentenstudie-2016-Branchen.pdf und https://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/ey-studentenstudie-2018/$FILE/ey-studentenstudie- 2018.pdf 2 Ebd. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4202 2 den Befragungen die Zusammensetzung der Stichprobe deutlich unterscheidet. So wurden die höheren Werte zugunsten der Attraktivität des „Öffentlichen Dienstes“ in einer Stichprobe mit einem um sieben Prozentpunkte höheren Anteil weiblicher Befragter und einem um zwölf Prozentpunkte höheren Anteil von Studenten, welche als Abschluss das Staatsexamen anstreben, wozu unter anderem Juristen zählen, deren Anteil sich von 2016 zu 2018 verdoppelt hat, ermittelt. Sowohl weibliche Studienteilnehmer als auch angehende Juristen haben in beiden Studien dem „Öffentlichen Dienst“ eine deutlich höhere Attraktivität (Frauen 48 Prozent und Juristen 45 Prozent) nachgesagt als männliche Studienteilnehmer (32 Prozent) und Studenten der Wirtschaftswissenschaften und Ingenieure.3 Insbesondere der Anteil der Studenten der Ingenieurswissenschaften/ Informatik fällt in der aktuelleren Studie deutlich geringer aus (16 Prozent statt 23 Prozent). Gleichzeitig finden nicht einmal 14 Prozent der Ingenieure den „Öffentlichen Dienst“ besonders attraktiv für ihre beruflichen Pläne. Daher ist ein signifikanter Teil der Zunahme der Attraktivität des „Öffentlichen Dienstes“ auf eine andere Zusammensetzung der Stichprobe zurückzuführen. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1591 mit Schreiben vom 12. November 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage beziehen sich die Angaben und Daten zu „Ausbildungen“ und „Dualen Studiengängen“ auf solche, die vom Land Nordrhein-Westfalen als Dienstherr bzw. Arbeitgeber angeboten und durchgeführt werden. Diese Ausbildungs- und Dualen Studiengänge sind auf die Erstausbildung von Nachwuchskräften gerichtet; Weiterqualifizierungen von Verwaltungsbeschäftigten im Sinne eines Aufstiegs oder einer beruflichen Entwicklung innerhalb einer Laufbahngruppe sind hiervon nicht umfasst. Unter dem Oberbegriff „Ausbildung“ werden bei der Beantwortung die dualen Ausbildungen im Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (LG 1.2) sowie alle dualen Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz berücksichtigt. Zu letzteren zählen sowohl Berufe des Öffentlichen Dienstes (z.B. Verwaltungsfachangestellte) als auch Kammerberufe (z.B. IHK, Handwerk). Das Verhältnis zwischen Kammerberufen (60 – 70 %) und den Berufen des Öffentlichen Dienstes (30 – 40 %) schwankt dabei von Jahr zu Jahr in der aufgezeigten Bandbreite. Die zu Dualen Studiengängen zusammengestellten Daten erfassen die verwaltungsinternen Bachelor- und Diplom-Studiengänge, die im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (LG 2.1) angeboten werden. Die fachtheoretische Ausbildung innerhalb der Dualen Studiengänge der Landesverwaltung wird zentralisiert in Bildungseinrichtungen des Ministeriums des Innern (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung – FHöV), des Ministeriums der Finanzen (Fachhochschule für Finanzen) und des Ministeriums der Justiz (Fachhochschule für Rechtspflege) vorgenommen. Mit den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen dieser Dualen Studiengänge soll auch der Nachersatzbedarf der Verwaltungen aller Ressorts und der jeweils nachgeordneten Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen weitgehend gedeckt werden. 3 Für Wirtschaftswissenschaftler und Ingenieure sind keine Werte angegeben, jedoch gilt für die Bewertung seitens der Wirtschaftswissenschaftler < 17 Prozent und für die Ingenieure < 14 Prozent. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4202 3 Von den drei Bildungseinrichtungen dieser Ressorts ist die FHöV des Ministeriums des Innern besonders hervorzuheben. Denn mit mittlerweile insgesamt über 10.000 Studierenden handelt es sich um die größte Verwaltungshochschule in Europa. Die Studierenden des Direkteinstieges in den Polizeivollzugsdienst machen ca. 60 % der Absolventinnen und Absolventen der FHöV aus und schließen ihr Duales Studium dort mit einem Bachelor of Arts ab. Daneben wird an der FHöV – ebenfalls im Dualen Studium – der Bachelor of Laws durch die Absolventinnen und Absolventen der staatlichen Verwaltung, der Kommunen und der Rentenversicherung erworben. Die Einstellungsbehörden im Bereich der staatlichen Verwaltung sind die fünf Bezirksregierungen und das Landesamt für Besoldung und Versorgung, wo im Rahmen des Dualen Studiums die Praxisausbildung für die allgemeine innere Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen stattfindet. Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, besteht eine Vielfalt von verschiedenen Ausbildungs- und Dualen Studiengängen in der Landesverwaltung, welche von den unterschiedlichen Bedarfen der Ressorts und ihrer Geschäftsbereiche geprägt sind. In den vergangenen zehn Jahren haben sich die ressortbezogenen Bedarfe aufgrund von zahlreichen Umressortierungen und den hieraus entstandenen unterschiedlichen Zuschnitten der Ressorts verändert. Aus diesem Grund sind verlässliche und aussagekräftige Daten nicht in allen Bereichen im geforderten Umfang von 10-Jahres-Zeiträumen abbildbar oder sie können im Rahmen der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden. Soweit abgefragte Daten in der Beantwortung nicht aufgeführt sind, beschränkt sich die Darstellung daher auf den Ist-Zustand. Bei der Beantwortung der einzelnen Fragen werden Ministerium und nachgeordneter Geschäftsbereich kumuliert dargestellt. 1. Wie viele Absolventen von Ausbildungs- und Dualen Studiengängen Ihres Ministeriums und dessen nachgeordneten Geschäftsbereichen konnten in den vergangenen zehn Jahren für eine anschließende Karriere im öffentlichen Dienst des Landes NRW motiviert werden? Bitte jährliche Werte angeben. Die Ministerien und nachgeordneten Bereiche bilden kontinuierlich in Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz aus. In der Mehrzahl der Fälle erfolgt dies, um den eigenen Fachkräftenachwuchs im jeweiligen Ressort bzw. Geschäftsbereich und im gesamten Landesdienst zu sichern. Es wird daher vorrangig eine Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung angestrebt. Darüber hinaus bilden Landesbehörden allerdings auch über Bedarf aus. Auch wenn eine Übernahme in den Landesdienst nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung nicht möglich ist, so leistet die Landesregierung damit einen gesellschaftlich und arbeitsmarktpolitisch wichtigen Beitrag, um junge Menschen beruflich zu qualifizieren und damit deren Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern. Daraus ergibt sich, dass nicht alle erfolgreich Ausgebildeten in der Landesverwaltung übernommen werden können. Das Ministerium der Justiz bzw. sein nachgeordneter Geschäftsbereich bildet nach dem Berufsbildungsgesetz im Bereich der Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften im Ausbildungsberuf der Justizfachangestellten aus. Im Justizvollzug werden mit dem Allgemeinen Vollzugsdienst, Werkdienst und dem Verwaltungsdienst der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt duale Ausbildungen im Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt angeboten. Die Ausbildung erfolgt bedarfsgerecht und hat die Übernahme in den Justizdienst nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Ziel. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4202 4 Eine hohe Anzahl der erfolgreich geprüften Absolventinnen und Absolventen konnte unmittelbar nach der Ausbildung in den Landesdienst übernommen und damit für eine Karriere im öffentlichen Dienst des Landes NRW motiviert werden. Nur ein geringer Teil der erfolgreich geprüften Auszubildenden möchte nicht im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein- Westfalen tätig werden. Die Zahlen stellen sich hinsichtlich der Absolventinnen und Absolventen der vorgenannten Ausbildungsgänge wie folgt dar: Jahr erfolgreich geprüfte Absolventinnen und Absolventen von Ausbildungsgängen (Justizfachangestellte, Allgemeiner Vollzugsdienst, Werkdienst, Verwaltungsdienst der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt) unmittelbar in den Landesdienst übernommen auf eigenen Wunsch nicht in den Landesdienst übernommen aus sonstigen Gründen nicht in den Landesdienst übernommen 2009 545 521 8 16 2010 542 509 10 23 2011 555 536 10 9 2012 499 481 8 10 2013 544 527 7 10 2014 548 536 5 7 2015 488 475 5 8 2016 477 460 9 8 2017 461 444 11 6 2018 516 490 12 14 Im Bereich des Ministeriums der Justiz werden an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen im Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt die Dualen Studiengänge „Rechtspflege“ mit dem Berufsziel Diplom-Rechtspflegerin/- Rechtspfleger (FH) und „Strafvollzug“ mit dem Berufsziel Diplom-Verwaltungswirtin/- Verwaltungswirt (FH) angeboten. Die Ausbildung erfolgt hier ebenfalls bedarfsgerecht und hat die Übernahme in den Justizdienst nach erfolgreich abgeschlossenem Studium zum Ziel. Auch von den erfolgreich geprüften Absolventinnen und Absolventen dieser Dualen Studiengänge wollen nur wenige nicht in den öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein- Westfalen übernommen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4202 5 Die Zahlen stellen sich hinsichtlich der Absolventinnen und Absolventen der vorgenannten Dualen Studiengänge wie folgt dar: Jahr erfolgreich geprüfte Absolventinnen und Absolventen dualer Studiengänge (Rechtspflegerin/Rechtspfleger und Diplom- Verwaltungswirtin/ -Verwaltungswirt) unmittelbar in den Landesdienst übernommen auf eigenen Wunsch nicht in den Landesdienst übernommen aus sonstigen Gründen nicht in den Landesdienst übernommen 2009 79 78 1 0 2010 94 85 9 0 2011 110 107 3 0 2012 154 152 2 0 2013 166 162 4 0 2014 179 176 3 0 2015 169 167 2 0 2016 138 135 3 0 2017 108 104 3 1 2018* 0 0 0 0 * Die Prüfungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. 2. Aus welchen primären Gründen konnten Absolventen von Ausbildungs- und Dualen Studiengängen Ihres Ministeriums und dessen nachgeordneten Geschäftsbereichen nicht für eine anschließende Karriere im öffentlichen Dienst des Landes NRW motiviert werden? Absolventinnen und Absolventen entscheiden sich aus unterschiedlichen persönlichen Gründen für oder gegen eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Diese Gründe müssen nicht offengelegt werden und würden im Übrigen auch nicht nachgehalten. Gleichwohl ist bekannt, dass sich ein Teil der Absolventinnen und Absolventen für eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes, einen weiteren Schulbesuch oder ein Hochschulstudium entscheidet. 3. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, damit Ihr Ministerium sowie die nachgeordneten Geschäftsbereiche für mehr männliche Hochschulabsolventen ein attraktiver Arbeitgeber wird? Stellen im öffentlichen Dienst sind unter Berücksichtigung des Leistungsprinzips gemäß Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes, § 9 Beamtenstatusgesetz, § 19 Abs. 6 Landesbeamtengesetz NRW sowie nach den Vorgaben des § 7 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) zu vergeben. Dies vorausgeschickt messen auch männliche Hochschulabsolventen die Attraktivität eines Arbeitsgebers zunehmend an den gebotenen Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von beruflichen Anforderungen mit privaten bzw. familiären Belangen. Die Landesverwaltung bietet hierzu auf der Grundlage des LGG vielfältige Maßnahmen an, die sowohl an Frauen wie LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4202 6 auch an Männer adressiert sind. Hierzu zählen insbesondere unterschiedliche Teilzeitmodelle, aber auch Modelle, die es erlauben, die zeitliche Lage und den Ort der Arbeitsleistung flexibel zu gestalten. Bei der Fachkräftegewinnung steht der öffentliche Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Übrigen in einem starken Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft, die flexiblere finanzielle Anreize setzen kann, als es die Strukturen des öffentlichen Dienstes ermöglichen. Dies gilt insbesondere für den MINT-Bereich, also die naturwissenschaftlich-technischen Berufe. Gleichwohl unternimmt die Landesregierung vielfältige Anstrengungen, um im Wettbewerb bestehen zu können. Beispielhaft sei genannt: die Möglichkeit der Verbeamtung, gute Bedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Angebote attraktiver Arbeits- und Arbeitszeitbedingungen sowie Telearbeit und flexible Arbeitszeit. 4. In welchen Tätigkeitsfeldern ist es für Ihr Ministerium, sowie Ihren nachgeordneten Geschäftsbereich problematisch, Absolventen im ausreichenden Maße für eine Karriere in Ihrem Ministerium sowie dessen nachgeordneten Geschäftsbereichen zu motivieren? Die konjunkturelle Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen setzt den Aufwärtstrend fort, auch wenn die Regionen in Nordrhein-Westfalen in unterschiedlichem Maße an dieser Entwicklung teilhaben. Die stabile inländische Nachfrage sorgt für die Zunahme an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auf einem hohen Niveau. Ende März 2018, dem letzten Quartalsstichtag der Beschäftigungsstatistik mit gesicherten Angaben, belief sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Land Nordrhein-Westfalen auf 6.824.482. Gegenüber dem Vorjahresquartal war das eine Zunahme um 155.774 oder 2,3%. In der Branchenbetrachtung zeigt sich die stärkste Zunahme (in absoluten Zahlen) bei Immobilien, freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+20.419 oder +4,0%). Die hohe Nachfrage nach Fachkräften unterscheidet sich nach Branchen, Berufen und Regionen. So befinden sich nicht nur die Unternehmen der Privatwirtschaft im Wettbewerb um Fachkräfte, sondern auch der öffentlichen Dienst. Auch auf dem Ausbildungsmarkt von Nordrhein-Westfalen unterscheidet sich die Nachfragesituation nach Branche, Beruf und Region. Grundsätzlich leben in Nordrhein- Westfalen viele junge, ausbildungsinteressierte Menschen; so bleibt trotz moderat zurückgehender Bewerberzahlen der Bewerberüberhang im Land bestehen. Auch im Berufsfeld „Verwaltung“ liegt die Anzahl von 4.894 bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Bewerbern über dem Angebot von 3.656 Ausbildungsstellen (Stand: August 2018). Die hohe Nachfrage nach Fachkräften ist auch in der Justiz, insbesondere im IT-Bereich, eine Herausforderung. Angesichts der fortschreitenden IT-Zentralisierung und der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte bedarf die Gewinnung von IT- Personal besonderer Anstrengungen. Die Suche nach geeigneten Juristinnen und Juristen wird durch die seit Jahren abnehmende Zahl von Absolventinnen und Absolventen erschwert, die die 2. juristische Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen ablegen und die seit 1999 von absolut 2.535 auf 1.496 Absolventinnen und Absolventen im Jahr 2017 gesunken ist. Im Wettbewerb um die besten Köpfe konkurriert die Justiz mit anderen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, insbesondere der Anwaltschaft. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4202 7 5. Wie zufrieden ist die Landesregierung mit der Nachwuchsgewinnung für den öffentlichen Dienst des Landes NRW Ihres Ministeriums? Durch fortwährende Bestrebungen auf allen Ebenen der Landesregierung sind in den vergangenen zehn Jahren vielfältige Konzepte entwickelt worden, welche die Attraktivität einer Karriere im Öffentlichen Dienst des Landes gesteigert haben und in Zukunft noch weiter steigern sollen, so zum Beispiel folgende wesentliche Maßnahmen der vergangenen Jahre: Verbesserung der Studiengänge und der Kooperation mit den Fachhochschulen für den Öffentlichen Dienst, Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Work-Life-Balance, z.B. durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeit und Telearbeit, Nutzung vorhandener und Schaffung neuer Verbeamtungsmöglichkeiten, Verbesserung beruflicher Rahmenbedingungen und Perspektiven im Zuge der Dienstrechtsmodernisierung, gesetzliche Verankerung von Konzepten zur Personalentwicklung und für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), Erweiterung und Systematisierung von Fortbildungsangeboten, Verbesserung bzw. Vereinfachung von Aufstiegs- und Rotationsmöglichkeiten, Nutzung vorhandener Möglichkeiten, einen wohnungsnahen Ausbildungs- bzw. Arbeitsort anzubieten, Angebot ressortübergreifender Einsatzmöglichkeiten für die Praxisabschnitte der Ausbildung bzw. des Dualen Studiums, Verbesserung der Ansprache möglicher Bewerberinnen und Bewerber: - gezielte Ansprache von Schülerinnen und Schülern sowie bestimmter Bewerbersegmente, - professionalisierter Auftritt auf Berufs- und Ausbildungsmessen, - Werbung in Schulen und Hochschulen, - vielfältige Einsatzmöglichkeiten in der Landesverwaltung und Sinnhaftigkeit der Tätigkeit bewerben und in den Vordergrund stellen, - Angebot von Online-Bewerbungsverfahren, - Kooperationen der Ressorts bei Werbemaßnahmen durch ein gemeinsames Karriereportal, einen gemeinsamen Stellenmarkt, gemeinsame Messeauftritte sowie ein zentrales Personalwerbekonzept des Ministeriums des Innern.