LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4203 13.11.2018 Datum des Originals: 13.11.2018/Ausgegeben: 16.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1588 vom 12. Oktober 2018 der Abgeordneten Alexander Langguth, Frank Neppe und Markus Pretzell FRAKTIONSLOS Drucksache 17/3907 Ausbildung und Duales Studium im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Ergebnisse einer DIHK Online Befragung von Unternehmen über ihre Ausbildungserfahrungen aus April/ Mai 2018 zeigen, dass es für Unternehmen schwieriger werde, offene Ausbildungsplätze zu besetzen und mehr Unternehmen erst gar keine Bewerbungen erhalten.1 Neben einer Ausbildung oder einem Dualen Studiengang bei einem privat geführten Unternehmen stehen Schulabsolventen die privaten und staatlichen schulischen Ausbildungsgänge und (Fach-)Hochschulangebote sowie die Ausbildungs- und Dualen Studienangebote des Bundes, der Länder und der Kommunen zur Verfügung. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen tritt gemeinsam mit seinen nachgeordneten Geschäftsbereichen auf dem Ausbildungsmarkt als Ausbilder auf. Als Minister trägt Karl-Josef Laumann die Verantwortung für den Nachwuchs des Landesdienstes in den Ausbildungs- und Dualen Studiengängen. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1588 mit Schreiben vom 13. November 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage beziehen sich die Angaben und Daten zu „Ausbildungen“ und „Dualen Studiengängen“ auf solche, die vom Land Nordrhein-Westfalen 1 https://www.dihk.de/ressourcen/downloads/ausbildungsumfrage- 2018.pdf/at_download/file?mdate=1531897730046 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4203 2 als Dienstherr bzw. Arbeitgeber angeboten und durchgeführt werden. Diese Ausbildungs- und Dualen Studiengänge sind auf die Erstausbildung von Nachwuchskräften gerichtet; Weiterqualifizierungen von Verwaltungsbeschäftigten im Sinne eines Aufstiegs oder einer beruflichen Entwicklung innerhalb einer Laufbahngruppe sind hiervon nicht umfasst. Unter dem Oberbegriff „Ausbildung“ werden bei der Beantwortung die dualen Ausbildungen im Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (LG 1.2) sowie alle dualen Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz berücksichtigt. Zu letzteren zählen sowohl Berufe des Öffentlichen Dienstes (z.B. Verwaltungsfachangestellte) als auch Kammerberufe (z.B. IHK, Handwerk). Das Verhältnis zwischen Kammerberufen (60 – 70 %) und den Berufen des Öffentlichen Dienstes (30 – 40 %) schwankt dabei von Jahr zu Jahr in der aufgezeigten Bandbreite. Die zu Dualen Studiengängen zusammengestellten Daten erfassen die verwaltungsinternen Bachelor- und Diplom-Studiengänge, die im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (LG 2.1) angeboten werden. Die fachtheoretische Ausbildung innerhalb der Dualen Studiengänge der Landesverwaltung wird zentralisiert in Bildungseinrichtungen des Ministeriums des Innern (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung – FHöV), des Ministeriums der Finanzen (Fachhochschule für Finanzen) und des Ministeriums der Justiz (Fachhochschule für Rechtspflege) vorgenommen. Mit den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen dieser Dualen Studiengänge soll auch der Nachersatzbedarf der Verwaltungen aller Ressorts und der jeweils nachgeordneten Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen weitgehend gedeckt werden. Von den drei Bildungseinrichtungen dieser Ressorts ist die FHöV des Ministeriums des Inneren besonders hervorzuheben. Denn mit mittler-weile insgesamt über 10.000 Studierenden handelt es sich um die größte Verwaltungshochschule in Europa. Die Studierenden des Direkteinstieges in den Polizeivollzugsdienst machen ca. 60 % der Absolventinnen und Absolventen der FHöV aus und schließen ihr Duales Studium dort mit einem Bachelor of Arts ab. Daneben wird an der FHöV – ebenfalls im Dualen Studium – der Bachelor of Laws durch die Absolventinnen und Absolventen der staatlichen Verwaltung, der Kommunen und der Rentenversicherung erworben. Die Einstellungsbehörden im Bereich der staatlichen Verwaltung sind die fünf Bezirksregierungen und das Landesamt für Besoldung und Versorgung, wo im Rahmen des Dualen Studiums die Praxisausbildung für die allgemeine innere Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen stattfindet. Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, besteht eine Vielfalt von verschiedenen Ausbildungs- und Dualen Studiengängen in der Landesverwaltung, welche von den unterschiedlichen Bedarfen der Ressorts und ihrer Geschäftsbereiche geprägt sind. In den vergangenen zehn Jahren haben sich die ressortbezogenen Bedarfe aufgrund von zahlreichen Umressortierungen und den hieraus entstandenen unterschiedlichen Zuschnitten der Ressorts verändert. Aus diesem Grund sind verlässliche und aussagekräftige Daten nicht in allen Bereichen im geforderten Umfang von 10-Jahres-Zeiträumen abbildbar oder sie können im Rahmen der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden. Soweit abgefragte Daten in der Beantwortung nicht aufgeführt sind, beschränkt sich die Darstellung daher auf den Ist-Zustand. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4203 3 Bei der Beantwortung der einzelnen Fragen werden Ministerium und nachgeordneter Geschäftsbereich jeweils kumuliert dargestellt. 1. Wie hat sich die Bewerbungs- und Einstellungsphase im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und in den nachgeordneten Geschäftsbereichen in den vergang-enen zehn Jahren im Hinblick auf die Anzahl der Ausbildungs-plätze, der Bewerbungen und der unbesetzten Stellen entwickelt? In den vergangenen Jahren lag die Anzahl der Bewerbungen für die dualen Ausbildungsgänge im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales stets deutlich über der Anzahl der zu vergebenden Ausbildungsplätze. Die Gewinnung von Nachwuchskräften für die unterschiedlichen Ausbildungsgänge war insoweit bisher nicht problematisch. Zahlen zur Anzahl der eingegangenen Bewerbungen wurden bisher nicht erhoben. Im Ministerium selbst konnten die zur Verfügung stehenden Aus-bildungsstellen (jährlich jeweils 2 Stellen) stets besetzt werden. Für den nachgeordneten Geschäftsbereich liegen entsprechende Zahlen nicht vor und können in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden. Im Bereich Dualer Studiengänge bildet das MAGS nicht aus. 2. Aus welchen primären Gründen konnte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW Bewerberinnen und Bewerbern keinen Ausbildungsplatz oder kein Duales Studium anbieten? Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurden in den letzten Jahren Ausbildungsplätze angeboten. Duale Studienplätze wurden nicht angeboten, da das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW auf Absolventinnen und Absolventen der in den Vorbemerkungen genannten Bildungsein-richtungen des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgreift. 3. In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen zehn Jahren die Ausbildungsplätze im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und in den nachgeordneten Geschäftsbereichen von den Auszubildenden nicht angetreten bzw. wie viele Ausbildungsplätze hiervon konnten in einem Nachrückverfahren besetzt werden? Jährliche Werte angeben. Im Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurden im Jahr 2017 und 2018 alle angebotenen Ausbildungsplätze (pro Jahr 2 Plätze) angetreten. Für frühere Jahre und für den nachgeordneten Geschäfts-bereich sind keine vergleichbaren Zahlen vorhanden. 4. Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität einer Ausbildung/ eines Dualen Studiums im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und in den nachgeordneten Geschäftsbereichen wurden in den vergangenen zehn Jahren bereits ergriffen? Bitte die Maßnahmen nach Jahren geordnet angeben. Durch fortwährende Bestrebungen auf allen Ebenen der Landesregierung sind in den vergangenen zehn Jahren vielfältige Konzepte entwickelt worden, welche die Attraktivität einer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4203 4 Ausbildung bzw. eines Dualen Studiums und einer anschließenden Karriere im Öffentlichen Dienst des Landes gesteigert haben und in Zukunft noch weiter steigern sollen. Hierzu haben insbesondere die Zentralabteilungsleiterinnen und -leiter der obersten Landesbehörden Konzeptionen und Maßnahmen in ressortübergreifenden Arbeits-gruppen vereinbart und auf den Weg gebracht. Aufgrund der Vielzahl der ergriffenen Maßnahmen ist eine vollständige und differenzierte Darstellung im erbetenen Umfang in der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Aus diesem Grund beschränkt sich die folgende Aufzählung auf die Benennung wesentlicher Maßnahmen der vergangenen zehn Jahre, die auch für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zutreffen: Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Work-Life-Balance, z.B. durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeit und Telearbeit, Nutzung vorhandener und Schaffung neuer Verbeamtungs-möglichkeiten, Verbesserung beruflicher Rahmenbedingungen und Perspektiven im Zuge der Dienstrechtsmodernisierung, gesetzliche Verankerung von Konzepten zur Personalentwicklung und für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), Erweiterung und Systematisierung von Fortbildungsangeboten, Verbesserung bzw. Vereinfachung von Aufstiegs- und Rotationsmöglichkeiten, Nutzung vorhandener Möglichkeiten, einen wohnungsnahen Ausbildungs- bzw. Arbeitsort anzubieten, Angebot ressortübergreifender Einsatzmöglichkeiten für die Praxisabschnitte der Ausbildung, Verbesserung der Ansprache möglicher Bewerberinnen und Bewerber: - gezielte Ansprache von Schülerinnen und Schülern sowie bestimmter Bewerbersegmente, - vielfältige Einsatzmöglichkeiten in der Landesverwaltung und Sinnhaftigkeit der Tätigkeit bewerben und in den Vordergrund stellen, - Angebot von Online-Bewerbungsverfahren, - Kooperationen der Ressorts bei Werbemaßnahmen durch ein gemeinsames Karriereportal, einen gemeinsamen Stellenmarkt, gemeinsame Messeauftritte sowie ein zentrales Personalwerbekonzept des Ministeriums des Innern. 5. Welche Ergebnisse lieferten Evaluationen der Maßnahmen aus Frage 4? Evaluationen gehören im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum allgemeinen Geschäftsbetrieb. Die Ergebnisse dieses fortlaufenden Prozesses fließen unmittelbar in die weitere Praxis ein.