LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/421 24.08.2017 Datum des Originals: 23.08.2017/Ausgegeben: 29.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 139 vom 26. Juli 2017 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/237 Was kosten sinnfreie Umbenennungen von Ministerien? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Artikel 52 Absatz 3 der Landesverfassung ernennt und entlässt die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident die Ministerinnen und Minister. Im Zuge einer Neubildung von Landesregierung steht es ihr oder ihm zu, organisatorische Veränderungen innerhalb der obersten Landesbehörden zu treffen und dabei die Arbeitsbereiche von Ministerien zu modifizieren bzw. umzubenennen. Dies hat offenbar aktuell mit dem Organisationserlass des Ministerpräsidenten vom 13. Juli 2017 stattgefunden. Neben der sich durch Neuzuschnitt ergebenden Umbenennungen von Ressorts erhielt das Finanzministerium die Bezeichnung „Ministerium der Finanzen “ und das Justizministerium die Bezeichnung „Ministerium der Justiz“. Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 139 mit Schreiben vom 23. August 2017 für die Landesregierung im Einvernehmen mit allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet . 1. Welche Mittel, Planstellen und Stellen werden von bisherigen Ministerien im Zuge des Neuzuschnitts auf neu zugeschnittene Ressorts verlagert? (Bitte für jedes Ressort einzeln darstellen.) Eine Beantwortung der Frage ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da die Umsetzung der Stellen und Planstellen sowie Mittel noch nicht abgeschlossen ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/421 2 2. Welche Erwägungen haben dazu geführt, die Aufgabengebiete „Handwerk“, „Mittelstand “, „Industrie“, „Klimaschutz“, „Weiterbildung“, „Pflege und Alter“, „Stadtentwicklung “ und „Forschung“ künftig nicht mehr in Namen von Ministerien auftauchen zu lassen? (Bitte für jede aufgegebene Bezeichnung begründen.) Die neue Bezeichnung der Ministerien im Wege meiner Organisationsentscheidung in Konsequenz der Ernennung der Mitglieder der Landesregierung nach Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 Landesverfassung Nordrhein-Westfalen stellt das Ergebnis einer komplexen Abwägungsentscheidung dar. Hierbei stand im Vordergrund, sachgerechte Oberbegriffe zu definieren, um die Zuständigkeiten prägnant und widerspruchsfrei abzubilden. 3. Bis wann ist die organisatorische Neubildung durch den neuen Ressorts Zuschnitt für alle Mitarbeiter (z.B. durch räumliche Umzüge, durch ggf. Anmietung neuer Liegenschaften, durch Eingliederung in Organigramme, etc.) vollständig abgeschlossen und welcher Mitteleinsatz ist insgesamt dafür vorgesehen? Die Landesregierung hat eine ressortübergreifende Task Force unter Federführung des Ministeriums der Finanzen eingerichtet, die gegenwärtig die erforderlichen Detailplanungen unter Einschluss der Prüfung der haushaltsmäßigen Konsequenzen vornimmt. 4. Welchen konkreten Mehrwert hat die Umbenennung eines Justizministeriums in ein „Ministerium der Justiz“ oder eines Finanzministeriums in ein „Ministerium der Finanzen“? Es wird auf die Antwort der Kleinen Anfrage 34 (LT-Drs. 17/365) verwiesen. 5. Welche Aufwendungen entstehen insgesamt durch die neue Namensgebungen in den Ressorts „Justiz“ und „Finanzen“ zum Beispiel durch neue Beschilderungen, neue Beschriftungen, neue Formular-, neue Urkunden-, neue Visitenkarten- und neue Geschäftspapier-Anpassung, neue Siegel- und neue Stempel-Bedarfe, Anpassungen bei Broschüren, Druckerzeugnissen, Roll-Ups, IT-, E-Mail- und Webseitenmodifikationen sowie Anpassungsbedarfe in nachgeordneten Behörden? (Bitte nach jeweiligen Positionen für die Ressorts darstellen.) Es wird auf die Antwort der Kleinen Anfrage 34 verwiesen.