LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4214 13.11.2018 Datum des Originals: 13.11.2018/Ausgegeben: 16.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1582 vom 12. Oktober 2018 der Abgeordneten Alexander Langguth, Frank Neppe und Markus Pretzell FRAKTIONSLOS Drucksache 17/3901 Ausbildung und Duales Studium im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Ergebnisse einer DIHK Online Befragung von Unternehmen über ihre Ausbildungserfahrungen aus April/ Mai 2018 zeigen, dass es für Unternehmen schwieriger werde, offene Ausbildungsplätze zu besetzen und mehr Unternehmen erst gar keine Bewerbungen erhalten.1 Neben einer Ausbildung oder einem Dualen Studiengang bei einem privat geführten Unternehmen stehen Schulabsolventen die privaten und staatlichen schulischen Ausbildungsgänge und (Fach-)Hochschulangebote sowie die Ausbildungs- und Dualen Studienangebote des Bundes, der Länder und der Kommunen zur Verfügung. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein- Westfalen tritt gemeinsam mit seinen nachgeordneten Geschäftsbereichen auf dem Ausbildungsmarkt als Ausbilder auf. Als Minister trägt Dr. Joachim Stamp die Verantwortung für den Nachwuchs des Landesdienstes in den Ausbildungs- und Dualen Studiengängen. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 1582 mit Schreiben vom 13. November 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage beziehen sich die Angaben und Daten zu „Ausbildungen“ und „Dualen Studiengängen“ auf solche, die vom Land Nordrhein-Westfalen 1 https://www.dihk.de/ressourcen/downloads/ausbildungsumfrage- 2018.pdf/at_download/file?mdate=1531897730046 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4214 2 als Dienstherr bzw. Arbeitgeber angeboten und durchgeführt werden. Diese Ausbildungs- und Dualen Studiengänge sind auf die Erstausbildung von Nachwuchskräften gerichtet; Weiterqualifizierungen von Verwaltungsbeschäftigten im Sinne eines Aufstiegs oder einer beruflichen Entwicklung innerhalb einer Laufbahngruppe sind hiervon nicht umfasst. Unter dem Oberbegriff „Ausbildung“ werden bei der Beantwortung die dualen Ausbildungen im Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (LG 1.2) sowie alle dualen Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz berücksichtigt. Zu letzteren zählen sowohl Berufe des Öffentlichen Dienstes (z.B. Verwaltungsfachangestellte) als auch Kammerberufe (z.B. IHK, Handwerk). Das Verhältnis zwischen Kammerberufen (60 – 70 %) und den Berufen des Öffentlichen Dienstes (30 – 40 %) schwankt dabei von Jahr zu Jahr in der aufgezeigten Bandbreite. Die zu Dualen Studiengängen zusammengestellten Daten erfassen die verwaltungsinternen Bachelor- und Diplom-Studiengänge, die im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (LG 2.1) angeboten werden. Die fachtheoretische Ausbildung innerhalb der Dualen Studiengänge der Landesverwaltung wird zentralisiert in Bildungseinrichtungen des Ministeriums des Innern (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung – FHöV), des Ministeriums der Finanzen (Fachhochschule für Finanzen) und des Ministeriums der Justiz (Fachhochschule für Rechtspflege) vorgenommen. Mit den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen dieser Dualen Studiengänge soll auch der Nachersatzbedarf der Verwaltungen aller Ressorts und der jeweils nachgeordneten Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen weitgehend gedeckt werden. Von den drei Bildungseinrichtungen dieser Ressorts ist die FHöV des Ministeriums des Innern besonders hervorzuheben. Denn mit mittlerweile insgesamt über 10.000 Studierenden handelt es sich um die größte Verwaltungshochschule in Europa. Die Studierenden des Direkteinstieges in den Polizeivollzugsdienst machen ca. 60 % der Absolventinnen und Absolventen der FHöV aus und schließen ihr Duales Studium dort mit einem Bachelor of Arts ab. Daneben wird an der FHöV – ebenfalls im Dualen Studium – der Bachelor of Laws durch die Absolventinnen und Absolventen der staatlichen Verwaltung, der Kommunen und der Rentenversicherung erworben. Die Einstellungsbehörden im Bereich der staatlichen Verwaltung sind die fünf Bezirksregierungen und das Landesamt für Besoldung und Versorgung, wo im Rahmen des Dualen Studiums die Praxisausbildung für die allgemeine innere Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen stattfindet. Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, besteht eine Vielfalt von verschiedenen Ausbildungs- und Dualen Studiengängen in der Landesverwaltung, welche von den unterschiedlichen Bedarfen der Ressorts und ihrer Geschäftsbereiche geprägt ist. In den vergangenen zehn Jahren haben sich die ressortbezogenen Bedarfe aufgrund von zahlreichen Umressortierungen und den hieraus entstandenen unterschiedlichen Zuschnitten der Ressorts verändert. Aus diesem Grund sind verlässliche und aussagekräftige Daten nicht in allen Bereichen im geforderten Umfang von 10-Jahres-Zeiträumen abbildbar oder sie können im Rahmen der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden. Soweit abgefragte Daten in der Beantwortung nicht aufgeführt sind, beschränkt sich die Darstellung daher auf den Ist-Zustand. Für das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein- Westfalen bedeutet dies zunächst, dass sich die nachfolgenden Ausführungen ausschließlich auf das Ministerium beziehen, da das Ministerium derzeit nicht über einen nachgeordneten Geschäftsbereich verfügt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4214 3 1. Wie hat sich die Bewerbungs- und Einstellungsphase im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW und in den nachgeordneten Geschäftsbereichen in den vergangenen zehn Jahren im Hinblick auf die Anzahl der Ausbildungsplätze, der Bewerbungen und der unbesetzten Stellen entwickelt? Da das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein- Westfalen aktuell wie auch das Vorgängerministerium in den angebotenen Ausbildungsberufen sowohl für den eigenen Bedarf als auch über Bedarf ausbildet, ist aus organisatorischen Gründen sowie aufgrund der für die Durchführung der Ausbildung erforderlichen personellen Kapazitäten entschieden worden, das nicht jedes Jahr, sondern erst dann ein neuer Ausbildungsjahrgang eingestellt wird, wenn der vorherige seine Ausbildung abgeschlossen hat. Die nachfolgende Übersicht enthält die jeweilige Anzahl der Ausbildungsplätze, der Bewerbungen sowie der unbesetzten Ausbildungsstellen der Jahre ab 2011. Für die Zeit vor 2011 liegen aufgrund der Umressortierungen keine Zahlen vor bzw. diese konnten in der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht eingeholt werden. Wie in den Vorbemerkungen erläutert beziehen sich die Zahlen ausschließlich auf das Ministerium (ohne nachgeordneten Geschäftsbereich). Unbesetzte Stellen werden als unbesetzte Ausbildungsstellen verstanden, die im jeweiligen Einstellungsjahrgang nicht besetzt werden konnten. Anzahl der Ausbildungsplätze Anzahl der Bewerbungen Anzahl der unbesetzten Ausbildungsstellen 2018 1 20 2017 2 58 1 2016 2015 1 28 2014 3 117 1 2013 1 69 2012 2011 3 76 2010 2009 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4214 4 Im Bereich des dualen Studiums bildet das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen nicht aus. Wie in den Vorbemerkungen ausgeführt, bildet insbesondere das Ministerium des Innern in für die Nachersatzgewinnung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein- Westfalen relevanten Studiengängen für alle Ressorts aus. 2. Aus welchen primären Gründen konnte das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW Bewerberinnen und Bewerbern keinen Ausbildungsplatz oder kein Duales Studium anbieten? Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein- Westfalen bietet Ausbildungsplätze im Bereich Bürokauffrau/-mann für Bürokommunikation sowie Fachkräfte für Medien- und Informationsdienste an. Studienplätze im Rahmen eines Dualen Studiums bietet das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mangels eigener Kapazitäten nicht an. Insoweit bildet jedoch insbesondere das Ministerium des Innern in bestimmten dualen Studiengängen für alle Ressorts aus (siehe Vorbemerkungen). 3. In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen zehn Jahren die Ausbildungsplätze im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW und in den nachgeordneten Geschäftsbereichen und den Auszubildenden nicht angetreten bzw. wie viele Ausbildungsplätze hiervon konnten in einem Nachrückverfahren besetzt werden? Bitte jährliche Werte angeben. Lediglich im Jahr 2014 hat eine Bewerberin ihren Ausbildungsplatz kurzfristig nicht angetreten. Aus zeitlichen Gründen war eine Nachbesetzung bis zum Ausbildungsbeginn nicht mehr möglich. Für den Zeitraum vor 2011 ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Ausbildungsplätze nicht angetreten haben, bzw. die Zahl der Ausbildungsplätze, die in einem Nachrückverfahren besetzt wurden, nicht dokumentiert (siehe Vorbemerkungen). Aufgrund der Umressortierungen liegen insoweit keine Zahlen vor bzw. diese konnten in der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht eingeholt werden. 4. Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität einer Ausbildung/eines Dualen Studiums im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW und in den nachgeordneten Geschäftsbereichen wurden in den vergangenen zehn Jahren bereits ergriffen? Bitte die Maßnahmen nach Jahren geordnet angeben. Durch fortwährende Bestrebungen auf allen Ebenen der Landesregierung sind in den vergangenen zehn Jahren vielfältige Konzepte entwickelt worden, welche die Attraktivität einer Ausbildung bzw. eines Dualen Studiums und einer anschließenden Karriere im Öffentlichen Dienst des Landes gesteigert haben und in Zukunft noch weiter steigern sollen. Aufgrund der Vielzahl der ergriffenen Maßnahmen ist eine vollständige und differenzierte Darstellung im erbetenen Umfang in der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung S LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4214 5 stehenden Zeit nicht möglich. Aus diesem Grund beschränkt sich die folgende Aufzählung auf die Benennung wesentlicher Maßnahmen der vergangenen zehn Jahre: Verbesserung der Studiengänge und der Kooperation mit den Fachhochschulen für den Öffentlichen Dienst, Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Work-Life-Balance, z.B. durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeit und Telearbeit, Nutzung vorhandener und Schaffung neuer Verbeamtungsmöglichkeiten, Verbesserung beruflicher Rahmenbedingungen und Perspektiven im Zuge der Dienstrechtsmodernisierung, gesetzliche Verankerung von Konzepten zur Personalentwicklung und für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), Erweiterung und Systematisierung von Fortbildungsangeboten, Verbesserung bzw. Vereinfachung von Aufstiegs- und Rotationsmöglichkeiten, Nutzung vorhandener Möglichkeiten, einen wohnungsnahen Ausbildungs- bzw. Arbeitsort anzubieten, Angebot ressortübergreifender Einsatzmöglichkeiten für die Praxisabschnitte der Ausbildung bzw. des Dualen Studiums, Verbesserung der Ansprache möglicher Bewerberinnen und Bewerber: - gezielte Ansprache von Schülerinnen und Schülern sowie bestimmter Bewerbersegmente, - professionalisierter Auftritt auf Berufs- und Ausbildungsmessen, - Werbung in Schulen und Hochschulen, - vielfältige Einsatzmöglichkeiten in der Landesverwaltung und Sinnhaftigkeit der Tätigkeit bewerben und in den Vordergrund stellen, - Angebot von Online-Bewerbungsverfahren, - Kooperationen der Ressorts bei Werbemaßnahmen durch ein gemeinsames Karriereportal, einen gemeinsamen Stellenmarkt, gemeinsame Messeauftritte sowie ein zentrales Personalwerbekonzept des Ministeriums des Innern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4214 6 5. Welche Ergebnisse lieferten Evaluationen der Maßnahmen aus Frage 4? Aufgrund der beschränkten Ausbildungskapazitäten findet eine größer angelegte Evaluierung im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein- Westfalen nicht statt. Sofern Optimierungspotential festgestellt wird, fließen die Ergebnisse unmittelbar in die weitere Praxis ein.