LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4215 13.11.2018 Datum des Originals: 12.11.2018/Ausgegeben: 16.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1602 vom 15. Oktober 2018 des Abgeordneten Markus Wagner AfD Drucksache 17/3951 Ist eine Gefangenenbefreiung in NRW doch möglich? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1298 vom 12. Juli 2018, Drucksache 17/3202, mit Datum 13.08. 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet. Titel der Kleinen Anfrage: „Helikopter rein, Gefangener raus. Wie sicher sind die Vollzugsanstalten in NRW?“ Bezogen auf die aktuelle Gefangenenbefreiung mittels Helikopter aus einer Justizvollzugsanstalt in Frankreich wurde nachgefragt: „In wie vielen der 36 Justizvollzugsanstalten in NRW wäre ein ähnliches Szenario auf Grund mangelhafter Sicherheitsvorkehrungen (fehlende Flugabwehrnetze / Uneinsehbarkeit aus den Kanzeln heraus) denkbar?“ Die Antwort der Landesregierung hierauf lautete: „Die Justizvollzugsanstalten des geschlossenen Vollzuges im Land NRW verfügen über bauliche und gestalterische Vorkehrungen, die ein Landen eines Hubschraubers verhindern sollen.“ Die zweite Frage war: „Warum sind nicht alle 36 Justizvollzugsanstalten in NRW mit entsprechenden Cellular Disabler, Jammer oder Handy-Blockern ausgestattet und ab wann soll die dringend erforderliche, überfällige Nachrüstung erfolgen?“ Die Antwort der Landesregierung hierauf lautete: Entsprechende Systeme wurden mit negativem Ergebnis getestet. Die Beantwortung der in der Kleinen Anfrage gestellten Fragen zur Informationsauskunft erscheint bei weitem nicht zufriedenstellend, da objektive Tatsachen dieser entgegensprechen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4215 2 Über den https://www.google.de/earth/download/gep/agree.html (Google Earth® ist eine Software des US-amerikanischen Unternehmens Google LLC, die einen virtuellen Globus darstellt; sie kann Satelliten- und Luftbilder unterschiedlicher Auflösung mit Geodaten überlagern und auf einem digitalen Höhenmodell der Erde zeigen) ergibt sich eine Draufsicht und auch Einsicht in alle Justizvollzugsanstalten NRWs. Sogar ein virtueller Gang durch die Anlagen der NRW Justizvollzugsanstalten ist hierbei möglich. Angefügt sind von daher Bildaufnahmen der JVA Willich I., Aufnahmen JVA Willich II., Aufnahmen JVA Wuppertal – Ronsdorf, Aufnahmen JVA Werl, Aufnahmen JVA Remscheid, Aufnahmen JVA Hagen, Aufnahmen JVA Münster, Aufnahmen JVA Köln, Aufnahmen JVA Iserlohn, Aufnahmen JVA Hamm, Aufnahmen JVA Heinsberg, Aufnahmen JVA Gelsenkirchen, Aufnahmen JVA Geldern, Aufnahmen JVA Essen, Aufnahmen JVA Duisburg, Aufnahmen JVA Düsseldorf, Aufnahmen JVA Dortmund, Aufnahmen JVA Detmold, Aufnahmen JVA Bochum, Aufnahmen JVA Bielefeld-Senne, Aufnahmen JVA Attendorn, Aufnahmen JVA Bielefeld-Brackwede und Aufnahmen JVA Aachen. Hier sind nicht nur die Beobachtungskanzeln in Nahaufnahme, die Standorte der Beobachtungskameras, Geländeoberflächen, Ein- und Ausgänge zu den Innenhöfen, Beleuchtungseinrichtungen und Freiflächen erkennbar, sondern auch zum Teil die Anordnung von Überspannungen (Stahlseilen) und auch, an welchen Stellen der Justizvollzugsanstalten eben diese Überspannungen zur Verhinderung von Landungen von Helikoptern nicht vorhanden sind. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1602 mit Schreiben vom 12. November 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Hält die Landesregierung ihre Antwort, „Die Justizvollzugsanstalten des geschlossenen Vollzuges im Land NRW verfügen über bauliche und gestalterische Vorkehrungen, die ein Landen eines Hubschraubers verhindern sollen“ weiterhin in dieser Form aufrecht? 2. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Gefahr für Justizbedienstete und Unbeteiligte bei einer Gefangenenbefreiung auf Grund der neuesten Erkenntnisse ein? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Die Justizvollzugsanstalten des geschlossenen Vollzuges im Land NRW verfügen weiterhin über bauliche und gestalterische Vorkehrungen, die ein Landen eines Hubschraubers verhindern sollen. Es bestehen keine neuen Erkenntnisse, die die Gefahr der Gefangenenbefreiung erhöht haben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4215 3 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung kurzfristig, um Ortsmarkierungen, Detailfotos und virtuelle Rundgänge in den NRW Justizvollzugsanstalten über Google Earth®, zu unterbinden und mittel- und langfristig gänzlich auszuschließen? Es gibt keinen Anlass zu Maßnahmen, da kein Sicherheitsproblem gesehen wird. 4. Über welche weiteren, öffentlich zugänglichen Informationsquellen, beispielsweise über Google Street View® oder Baupläne, ist ein „Ausspähen“ der NRW Justizvollzugsanstalten derzeit möglich? Aus Sicherheitsgründen können keine weiteren Informationsquellen, „die ein Ausspähen von Justizvollzugsanstalten ermöglichen“ genannt werden. 5. Wann wurden Cellular Disabler, Jammer oder Handy-Blocker in welchen NRW Justizvollzugsanstalten negativ getestet? (Bitte aufschlüsseln nach Datum der durchgeführten Tests je JVA, Anforderungsprofile der Tests und festgestellter Testergebnisse.) Aus Sicherheitsgründen können hierzu keine genaueren Informationen genannt werden. Es wurden bereits geeignetere Maßnahmen gegen die unerlaubte Nutzung von Mobilfunktelefonen ergriffen.