LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/422 24.08.2017 Datum des Originals: 24.08.2017/Ausgegeben: 29.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 90 vom 13. Juli 2017 der Abgeordneten Horst Becker und Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/169 Kleine Anfrage an die Landesregierung: Sollen das Kommunalwirtschaftsrecht und die §§ 107 und 108 GO NRW erneut zulasten der Kommunalbetriebe geändert werden? Vorbemerkung der kleinen Anfrage Unter dem Motto „Privat vor Staat" wurde durch die damalige CDU/FDP-Koalition die Möglichkeiten kommunaler Unternehmen massiv durch die seinerzeitige Änderung des §107 GO NW eingeschränkt und damit auch indirekt das Handwerk in NRW beeinträchtigt. Der damalige Innenminister Wolf führte skurrile Begründungen für diese Änderungen ins Feld, wie beispielsweise kommunale „Nagelstudios, Sonnenbänke, irgendwelche Autowerkstätten auch für Private geöffnet“ und musste dann aber zugeben, dass die „genannten Beispiele nicht mit einer bestimmten Gebietskörperschaft in Verbindung gebracht“ werden konnten (siehe auch Drs. 14/4802). Der neue Koalitionsvertrag formuliert nun anscheinend etwas weicher: „Wir werden den Mittelstand vor unfairer Konkurrenz durch öffentliche Unternehmen und den Staat schützen. Die Betätigung von öffentlichen Unternehmen ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Betätigung zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dringend erforderlich ist und private Unternehmen diese Aufgabe nicht ebenso wirksam und effektiv erledigen können. Wir prüfen das Beteiligungsportfolio des Landes auf Privatisierungsmöglichkeiten.“ Die Passage lässt offen, ob nun, nachdem die Regierung von SPD und Grünen im Jahr 2010 Für kommunale Unternehmen wieder faire Chancen hergestellt haben, erneute Veränderungen im §107 GO NW zulasten der kommunalen Unternehmen geplant sind. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 90 mit Schreiben vom 24. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/422 2 1. Sind für die 17. WP des Landtages NRW Änderungen des Kommunalwirtschaftsrechts und der §§ 107 und 108 GO NW geplant? 2. Ist im Rahmen solche Änderungen gar die Einführung einer restriktiven vollständigen Subsidiarität hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung kommunaler Unternehmen geplant? 3. Welche anderweitigen „Schutzmaßnahmen" für den Mittelstand zulasten öffentlicher Unternehmen sind von der Landesregierung geplant? 4. Welche Konkurrenz des Staates, vor welcher der Mittelstand geschützt werden muss, sieht die Landesregierung? 5. Mit welchen Schutzmaßnahmen will sie den Mittelstand vor dieser, von ihr gesehenen , Konkurrenz schützen? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 5 zusammen beantwortet. Eine Verschärfung der §§ 107 und 108 GO NRW ist nicht beabsichtigt. Die Landesregierung wird im Interesse des Mittelstandes konsequent darauf hinwirken, dass die Vorgaben des Gemeindewirtschaftsrechts eingehalten werden.