LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4223 14.11.2018 Datum des Originals: 13.11.2018/Ausgegeben: 19.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1603 vom 15. Oktober 2018 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/3952 Mitnutzung der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren durch andere Bundesländer Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Neben der UfA in Büren mit aktuell 140 Plätzen (ein Ausbau auf 175 Plätze ist vorgesehen) gibt es bundesweit noch mindestens 7 vergleichbare Einrichtungen in folgenden Städten und Bundesländern: Ingelheim (Rheinland-Pfalz), 40 Plätze Pforzheim (Baden-Württemberg), zurzeit 36 Plätze (wird ausgebaut auf 80 Plätze) Bremen, 19 Plätze Hannover-Langenhagen (Niedersachsen), 48 Plätze Eichstätt (Bayern), (86 Plätzen für Männer, 10 Plätzen für Frauen) Erding (Bayern), (12 Plätze für Männer, 12 Plätze für Frauen) – max. Belegung: 49 Plätze Hamburg Flughafen (teilweise noch im Bau) (20 Plätze davon 5 für Schleswig Holstein) In mindestens 5 weiteren Städten befinden sich entsprechende Einrichtungen im Bau bzw. noch in der Planungsphase: Darmstadt, Hessen (im Bau) Dresden, Sachsen (im Bau) Glückstadt, Schleswig-Holstein (in Planung, Einrichtung auch für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern) Hof, Bayern (in Planung) Halberstadt, Sachsen-Anhalt (in Planung) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4223 2 Legt man den Königsteiner Schlüssel zu Grunde, oder auch den Länderanteil an der Gesamtzahl der Abschiebungen, ist Nordrhein-Westfalen weit überproportional mit Abschiebehaftplätzen ausgestattet. Im Rahmen der Amtshilfe, bedingt durch zu geringe oder fehlende Kapazitäten anderer Bundesländer, werden auch Personen aus anderen Bundesländern regelmäßig in der UfA Büren untergebracht. Im Rahmen der Beratungen im Ausschuss für Kommunalpolitik zum Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache 16/14172) – Engpässe in der UfA Büren beseitigen – am 10.03.2017 äußerte sich der damalige Staatssekretär Bernhard Nebe bezüglich dieser „Fremdbelegungen“ wie folgt: „[Wir hatten] Anfang/Mitte Januar eine Belegung, die befürchten ließ, an die Kapazitätsgrenzen zu kommen, auch deshalb, weil gleichzeitig im zweistelligen Bereich Amtshilfe für andere Bundesländer geleistet worden ist. Hätte man die Amtshilfe anderer Bundesländer […] früher beendet, hätten wir etwa ein Fünftel, ein Viertel freie Kapazitäten in Büren mit 100 Plätzen gehabt. Insofern war Büren zu keinem Zeitpunkt mit einer zu geringen Kapazität ausgestattet, jedenfalls nicht für die Bedürfnisse des Landes Nordrhein-Westfalen.“ Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 1603 mit Schreiben vom 13. November 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Abschiebehaftplätze gibt es nach Kenntnis der Landesregierung derzeit – Stand Oktober 2018 - in Deutschland? (bitte auflisten nach Ort und normaler – bzw. Maximalkapazität) Laut Ergebnis einer Länderumfrage des Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) in Berlin gibt es mit Stand vom 29. Oktober 2018 bundesweit 427 Abschiebungshaftplätze, die sich auf die folgenden Standorte verteilen: Ort Haftplatzkapazität Bremen 13 Büren 140 Darmstadt-Eberstadt 20 Eichstätt 96 Erding 24 Hamburg 20 Ingelheim am Rhein 30 Langenhagen 48 Pforzheim 36 Damit stellt Nordrhein-Westfalen rund ein Drittel der bundesweiten Abschiebungshaftplätze. Auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz stehen dem Land außerdem in der Einrichtung in Ingelheim am Rhein 5 Haftplätze zur Unterbringung von Frauen zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4223 3 2. Wie oft ist es seit der Inbetriebnahme der UfA Büren am 15.05.2015 zu „Fremdbelegungen“, also mit Personen aus anderen Bundesländern, im Rahmen der Amtshilfe gekommen? (bitte auflisten nach Jahr, Anzahl und durchschnittlicher Aufenthaltsdauer) Jahr Anzahl der Amtshilfefälle Durchschnittliche Aufenthaltsdauer 2015 1 34 Tage 2016 121 17,6 Tage 2017 26 17,5 Tage 2018 (Stand: 18.10.18) 14 26,4 Tage Als Amtshilfefälle werden in oben stehender Tabelle die Fälle gewertet, für die die Ausländerbehörde eines anderen Bundeslandes zuständig ist und kein Bezug zu Nordrhein- Westfalen (wie etwa bei einem Aufgriff der betroffenen Person durch die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen) besteht. 3. Für welche Bundesländer wurde in dieser Zeit in welchem zahlenmäßigen Ausmaß Amtshilfe geleistet? Bundesländer, die seit 2015 Abschiebehaftplätze in der UfA Büren in Amtshilfe erhalten haben Anzahl der Amtshilfefälle Bayern 13 Hamburg 63 Hessen 42 Mecklenburg-Vorpommern 9 Niedersachsen 3 Rheinland-Pfalz 7 Sachsen 4 Sachsen-Anhalt 13 Schleswig-Holstein 6 Thüringen 2 4. In welchem Ausmaß sind die betroffenen Bundesländer für die angefallenen Kosten aufgekommen? Es ist gängige Praxis, dass die um Amtshilfe ersuchende Ausländerbehörde eines anderen Bundeslandes mit dem Amtshilfeersuchen zusagt, die jeweils entstehenden Haftkosten in vollem Umfang zu übernehmen. 5. Gemäß RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 121-39.16.01-2-13- 339(2604) vom 12.5.2015 war bereits im „Rahmen der Anfangskapazität der UfA Büren die Unterbringung in Abschiebungshafteinrichtungen anderer Länder im Wege der Amtshilfe nicht mehr erforderlich.“ In wie vielen Fällen musste man, bedingt durch eine ggf. temporäre Überbelegung in Büren, von dieser Vorgabe abweichen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4223 4 Der genannte Erlass enthält keine Vorgabe, dass die Inanspruchnahme der Amtshilfe anderer Bundesländer nicht mehr erfolgen soll. Er bezieht sich vielmehr auf die Situation vor Inbetriebnahme der landeseigenen Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige. Die Ausländerbehörden sollten darüber informiert werden, dass sie sich bei der Suche eines Abschiebungshaftplatzes nunmehr an die UfA Büren wenden können.