LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4227 14.11.2018 Datum des Originals: 14.11.2018/Ausgegeben: 19.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1571 vom 11. Oktober 2018 der Abgeordneten Anja Butschkau, Nadja Lüders und Volkan Baran SPD Drucksache 17/3882 Streichung der Landesförderung für das Institut für Gerontologie in Dortmund Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Unsere Gesellschaft wird immer älter. Das Altern der Gesellschaft hat Auswirkungen auf die Art und Weise, wie wir leben und arbeiten. Durch den demografischen Wandel verändert sich aber auch unsere Gesellschaft. Damit bleibt der demografische Wandel auch zukünftig ein wichtiges Untersuchungsgebiet der Wissenschaft, deren Ziel es ist Lösungen dafür zu finden, wie unsere Lebenswelt in einer alternden Gesellschaft zukünftig funktionieren soll. Die Forschungsgesellschaft für Gerontologie e.V. wurde 1990 zu diesem Zweck gegründet und betreibt seither das Institut für Gerontologie an der TU Dortmund. Von Anfang an förderte das Land Nordrhein-Westfalen die zukunftsweisende Arbeit des unabhängigen Instituts. Am Institut für Gerontologie forschen und beraten Wissenschaftler*innen der Fachrichtungen Soziologie, Gerontologie, Politikwissenschaft, Psychologie und Erziehungswissenschaft interdisziplinär zu Fragen der demografischen Entwicklung und der Gestaltung alternder Gesellschaften. Mit dem Haushalt für 2019 will die Landesregierung nach 29 Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit die institutionelle Förderung für die Forschungsgesellschaft für Gerontologie e.V. in Höhe von 330.000 Euro pro Jahr einstellen. Damit steht die Zukunft des Instituts auf dem Spiel. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1571 mit Schreiben vom 14. November 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4227 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat sich in den Zeiten des demografischen Wandels wichtige Kernanliegen und deren Umsetzung für die Legislaturperiode bis zum Jahr 2022 vorgenommen. Dabei nimmt die Entwicklung zukunftsfähiger Lösungsansätze für eine Verbesserung der Lebensbedingungen der älteren sowie pflegebedürftigen Menschen in Nordrhein-Westfalen einen hohen Stellenwert ein. Angesichts der demografischen Herausforderungen bedarf die Alten- (und die Pflege-) Politik des Landes einer Neuausrichtung. Die größte Herausforderung an die Alten- und Pflegepolitik ist dabei, die Rahmenbedingungen für das Leben der immer größer werdenden Zahl der älteren Menschen so zu gestalten, dass bis zum Lebensende ein möglichst selbstbestimmtes Leben möglich ist. Hierfür bedarf es zukunftssicherer Lösungen, die in allen Bereichen von den Menschen her gedacht und gemeinsam mit ihnen gestaltet werden müssen. Die lokale Ebene bildet damit für die konkrete Umsetzung einer auf die Zukunft gerichteten Alten- und Pflege-Politik den Schwerpunkt für Planungen und Aktivitäten. Die Wirkungen von Förderungen müssen für die Menschen unmittelbar spürbar werden und die Unterstützungsangebote sollen ihnen möglichst unmittelbar zu Gute kommen. In diesem Sinne erhält die passgenaue Unterstützung von Vor-Ort-Angeboten besondere Bedeutung. Eine solche Herangehensweise erfordert eine transparente und landesweit vergleichbare Struktur, die den Menschen auch adäquate Teilhabechancen ermöglicht. Günstige Rahmenbedingungen dafür zu gestalten, sehe ich als eine gemeinsame Gestaltungsaufgabe des Landes und der lokalen sowie regionalen Akteure in Nordrhein-Westfalen an. Unter Berücksichtigung der landespolitischen Ziele und Rahmenbedingungen ist es wichtig, die Landesmittel noch zielgenauer einzusetzen. Die zukünftige Altenpolitik des Landes soll deshalb mit einer deutlicheren Zielvereinbarung und engeren inhaltlichen Anbindung an externe Beraterinnen und Berater sowie Projektträger verbunden sein. Das gilt auch für fachliche Expertise und wissenschaftliche Unter-stützung, die auch zukünftig durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachgefragt werden wird. 1. Welchen fachlichen Stellenwert genießt das Institut für Gerontologie bei der Landesregierung? 4. Aus welchen Gründen streicht die Landesregierung der Forschungsgesellschaft für Gerontologie e.V. als Träger des Institutes die Fördermittel? 5. Wie wird das Land NRW den Wegfall der Wissensbasis und der wissenschaftlichen Kompetenz, die das Institut in 29 Jahren im Bereich der interdisziplinären Altersforschung aufgebaut hat, kompensieren, falls das Institut aufgrund einer fehlenden Finanzierung schließen muss? Die Fragen 1, 4 und 5 werden wegen ihres Sinnzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zunächst wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4227 3 Mit der dort beschriebenen Neuausrichtung ist keine negative Wertaussage über das Engagement und die Expertise des Instituts für Gerontologie verbunden. Im Gegenteil: Das Wissen um die demo-grafische Entwicklung und deren Auswirkungen auf die Altenpolitik wurde auch dank der langjährigen Arbeit des Instituts für Gerontologie erweitert. Ältere Menschen sind in den meisten Themenbereichen und Politikfeldern eine Zielgruppe, deren Belange grundsätzlich mit einbezogen und mitgedacht werden. Hierzu hat das Institut für Gerontologie beigetragen. Mit der Beendigung einer institutionellen Förderung werden das Engagement und die Leistungen des Instituts für Gerontologie nicht in Abrede gestellt. Über entsprechende Projektanträge oder die Beteiligung des Instituts für Gerontologie an Ausschreibungen kann das Land weiterhin auf die systematischen und fundierten Analysen des aktuellen Forschungsstands zu einem weiten Spektrum von seniorenpolitisch relevanten Themen und Zielgruppen zurückgreifen. 2. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über den fachlichen Stellenwert, den das Institut in der Fachwelt (z.B. Bundesregierung, andere Landesregierungen, Europäische Union, Kommunen, Hochschul- und Forschungseinrichtungen, Kommunen, Wohlfahrtsverbänden) genießt? Das Institut für Gerontologie bereitet seine Aktivitäten regelmäßig auf und informiert sowohl anlassbezogen als auch regelhaft im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung, an der auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beteiligt ist. Den Informationen können sowohl die Inhalte von Projekten als auch die Auftraggeber entnommen werden. Zudem vermittelt die vom Institut im Internet veröffentlichte Liste der Kooperationspartner aus Wissenschaftlichen Einrichtungen, Organisationen, Verbänden und Unternehmen die institutionelle Bandbreite des Wirkens des Institutes. 3. Wie viele Drittmittel für Forschungs- und Beratungsprojekte konnte das Institut für Gerontologie in den letzten zehn Jahren einwerben? Zwischen 2008 und 2017 lagen die Einnahmen aus Projekten je nach Jahr zwischen rd. 566.000 und 965.000 Euro im Jahr und betrugen im gefragten Zeitraum insgesamt 7.608.045,13 Euro.