LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4228 14.11.2018 Datum des Originals: 14.11.2018/Ausgegeben: 19.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1615 vom 16. Oktober 2018 der Abgeordneten Sigrid Beer und Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3999 Blinder Fleck Berufskollegs – Hat die Landesregierung die Berufskollegs bei der Inklusion vergessen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Juli hat Ministerin Gebauer „Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion vorgestellt“. Darin wird beschrieben, wie Gemeinsames Lernen an Haupt-, Real-, Gesamt-, Gemeinschafts-, Sekundar- und Primusschulen ab dem Schuljahr 2019/2020 organisiert und ausgestattet sein soll. Weiter wird die Rolle der Gymnasien im Inklusionsprozess beschrieben und die Unterstützung der Grundschulen. Schließlich folgt die Rolle der Förderschulen. Dabei fällt auf, dass die Berufskollegs mit keinem Wort erwähnt werden. Am Beginn der Eckpunkte heißt es: „Im Bereich des Gemeinsamen Lernens muss eine spürbare Qualitätssteigerung der inklusiven Angebote an allgemeinen Schulen erreicht werden. Aus diesem Grunde ist es einerseits erforderlich, die Schulen mit zusätzlichem Personal zu unterstützen […] Die Angebote inklusiven Unterricht müssen dazu insbesondere in der Sekundarstufe I stärker als bisher an Qualitätsstandards ausgerichtet werden.“ Damit stellt sich die Frage, ob nach Ansicht der Landesregierung bei den Berufskollegs die Ausstattung und Qualität der Inklusion ausreichend ist, oder ob die Berufskollegs schlicht übersehen wurden. Das irritiert umso mehr, als dass die Landesregierung in den Eckpunkten ausführt, dass die Eckpunkte im Vorfeld mit Schulträgern, Kommunalen Spitzenverbänden und Lehrerverbänden erörtert worden sei. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1615 mit Schreiben vom 14. November 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Finanzen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4228 2 1. Welche Rolle hat die Landesregierung den Berufskollegs im Inklusionsprozess zugedacht? Die Umsetzung der Inklusion an Berufskollegs im Rahmen der Vorbereitung auf ein Erwerbsleben, der Vorbereitung auf Ausbildung und der beruflichen Ausbildung selbst, stellt für die Landesregierung einen entscheidenden Beitrag für das Gelingen der Inklusion im Sinne von gesellschaftlicher Teilhabe dar. Die Förderung richtet sich nach den Vorgaben in § 19 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Qualität inklusiven Unterrichts an Berufskollegs? Die Umsetzung der Inklusion an Berufskollegs wird schulaufsichtlich eng begleitet und durch eigens erstellte Materialien fortlaufend unterstützt. Folgende Unterstützungsmaterialien sind zwischenzeitlich veröffentlicht worden: - Grundsätzliche konzeptionelle Überlegungen zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung am allgemeinen Berufskolleg - Koordinierte Übergangsgestaltung von der Sekundarstufe I zum allgemeinen Berufskolleg - Konzept der Beschulung am Helene-Weber-Berufskolleg in Paderborn - Konzept der Beschulung am Nelly-Pütz-Berufskolleg in Düren - Zeugnismuster für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung - Liste von Berufskollegs als Ansprechpartner für weitergehende Fragen zur Beschulung in ausgewählten Fachbereichen 3. Ist die personelle Ausstattung der Berufskollegs hinsichtlich inklusiven Unterrichts aus Sicht der Landesregierung ausreichend? In den Regionen gibt es an allgemeinen Berufskollegs geeignete Standorte zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Zur Umsetzung der Inklusion an Berufskollegs sind sowohl 400 Stellen für Multiprofessionelle Teams zur Ergänzung der pädagogischen Arbeit an Berufskollegs im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen als auch aktuell bedarfsgerecht 31 Stellen für Schülerinnen und Schüler mit körperlichen oder geistigen Behinderungen sowie Sinnesschädigungen bereitgestellt worden. Eingestellt wurden Lehrkräfte mit Lehrbefähigung für das Lehramt Sek II/Berufskolleg, Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung, Werkstattlehrer, technische Lehrer, Fachkräfte für Schulsozialarbeit. 4. Falls bei den Erörterungen über die Grundzüge der Neuausrichtung der Inklusion mit den Verbänden auch über Berufskollegs gesprochen wurde, warum findet sich davon nichts in den Eckpunkten wieder? 5. Falls bei den Erörterungen nicht über Berufskollegs gesprochen wurde, warum nicht? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4228 3 Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet: Auf der Grundlage bisheriger Regelungen, Erfahrungen und Rückmeldungen wird eine Neuausrichtung der Inklusion im Bereich der Berufskollegs im Rahmen der Erarbeitung eines Maßnahmepaketes zur Stärkung der beruflichen Bildung erörtert.