LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/423 24.08.2017 Datum des Originals: 24.08.2017/Ausgegeben: 29.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 92 vom 18. Juli 2017 der Abgeordneten Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/173 Will die schwarz-gelbe Landesregierung den nordrhein-westfälischen Stadtwerke wirtschaftliches Handeln verbieten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Stadtwerke bilden als bürgernahe Unternehmen der regionalen und kommunalen Daseinsvorsorge das Rückgrat der Energiewende. Sie stärken durch ihre Nähe zu den Menschen die Teilhabe und damit die Akzeptanz des Klimaschutzes vor Ort. Ein wesentlicher Beitrag wird von den Stadtwerken zukünftig durch den notwendigen Netz- und Speicherausbau geleistet werden müssen. Dabei kommt insbesondere der Verteilnetzebene vor dem Hintergrund einer zunehmenden Dezentralisierung der Stromversorgung eine besondere und wachsende Bedeutung zu. Für die Kommunen müssen die rechtlichen Grundlagen und die wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Rekommunalisierung der Netze optimiert werden. Zur Erhöhung der Akzeptanz erwarten Bürger*innen darüber hinaus, dass statt neuer Freilandleitungen im Netzausbau Erdverkabelungen und andere innovative Lösungen zum Einsatz kommen. Megatrends wie Digitalisierung und Energiewende stellen insbesondere Stadtwerke vor neue Herausforderungen. Auch sie müssen sich für Zukunftsmärkte öffnen können, um mit den Entwicklungen schritthalten und überleben zu können. Die Handlungsmöglichkeiten von Stadtwerken sind nicht mit jenen anderer Energieversorgungsunternehmen gleichgestellt, ein fairer Wettbewerb ist auf Grund der aktuellen Rechtslage aktuell nicht vorhanden. Denn dazu müssten auch Dienstleistungen im Bereich intelligente Zähler (Smart Metering), Elektromobilität und Energiemanagement möglich sein. Im Koalitionsvertrag formulieren CDU und FDP auf Seite 34: „Wir werden den Mittelstand vor unfairer Konkurrenz durch öffentliche Unternehmen und den Staat schützen. Die Betätigung von öffentlichen Unternehmen ist nur dann gerechtfertigt, wenn LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/423 2 die Betätigung zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dringend erforderlich ist und private Unternehmen diese Aufgabe nicht ebenso wirksam und effektiv erledigen können.“ Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 92 mit Schreiben vom 24. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Rolle der Stadtwerke für die Energiewende? Energiewende bedeutet auch Dezentralisierung von Energieerzeugung und -bereitstellung. Den Stadtwerken kommt hierbei eine wichtige Rolle zu. 2. Welche „unfairen Konkurrenzen durch öffentliche Unternehmen“ sieht die Landesregierung bei Stadtwerken? 3. Welche Betätigung von Stadtwerken ist nicht „dringend erforderlich“ und sollen deshalb den Stadtwerken von der Landesregierung zukünftig verboten werden? 4. Welche Aufgaben, die aktuell Stadtwerke übernehmen, können private Unternehmen „ebenso wirksam und effektiv“ erledigen und sollen deshalb Stadtwerken von der Landesregierung zukünftig verboten werden? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 4 zusammen beantwortet. Eine Verschärfung der §§ 107 und 108 GO NRW ist nicht beabsichtigt. Die Landesregierung wird im Interesse des Mittelstandes konsequent darauf hinwirken, dass die Vorgaben des Gemeindewirtschaftsrechts eingehalten werden. 5. Wie plant die Landesregierung die für Nordrhein-Westfalen wichtige Stadtwerkelandschaft dabei zu unterstützen, Zukunftsmärkte zu erschließen? Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist es Aufgabe der zuständigen kommunalen Gremien, darüber zu befinden, ob und inwieweit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben neue Geschäftsfelder erschlossen werden sollen.