LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4232 14.11.2018 Datum des Originals: 14.11.2018/Ausgegeben: 19.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1589 vom 12. Oktober 2018 der Abgeordneten Alexander Langguth, Frank Neppe und Markus Pretzell FRAKTIONSLOS Drucksache 17/3897 Ausbildung und Duales Studium im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein- Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Ergebnisse einer DIHK Online Befragung von Unternehmen über ihre Ausbildungserfahrungen aus April/ Mai 2018 zeigen, dass es für Unternehmen schwieriger werde, offene Ausbildungsplätze zu besetzen und mehr Unternehmen erst gar keine Bewerbungen erhalten.1 Neben einer Ausbildung oder einem Dualen Studiengang bei einem privat geführten Unternehmen stehen Schulabsolventen die privaten und staatlichen schulischen Ausbildungsgänge und (Fach-)Hochschulangebote sowie die Ausbildungs- und Dualen Studienangebote des Bundes, der Länder und der Kommunen zur Verfügung. Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen tritt gemeinsam mit seinen nachgeordneten Geschäftsbereichen auf dem Ausbildungsmarkt als Ausbilder auf. Als Minister trägt Lutz Lienenkämper die Verantwortung für den Nachwuchs des Landesdienstes in den Ausbildungs- und Dualen Studiengängen. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 1589 mit Schreiben vom 14. November 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. 1 https://www.dihk.de/ressourcen/downloads/ausbildungsumfrage- 2018.pdf/at_download/file?mdate=1531897730046 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4232 2 Vorbemerkung der Landesregierung Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage beziehen sich die Angaben und Daten zu „Ausbildungen“ und „Dualen Studiengängen“ auf solche, die vom Land Nordrhein-Westfalen als Dienstherr bzw. Arbeitgeber angeboten und durchgeführt werden. Diese Ausbildungs- und Dualen Studiengänge sind auf die Erstausbildung von Nachwuchskräften gerichtet; Weiterqualifizierungen von Verwaltungsbeschäftigten im Sinne eines Aufstiegs oder einer beruflichen Entwicklung innerhalb einer Laufbahngruppe sind hiervon nicht umfasst. Unter dem Oberbegriff „Ausbildung“ werden bei der Beantwortung die dualen Ausbildungen im Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (LG 1.2) sowie alle dualen Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz berücksichtigt. Zu letzteren zählen sowohl Berufe des Öffentlichen Dienstes (z.B. Verwaltungsfachangestellte) als auch Kammerberufe (z.B. IHK, Handwerk). Das Verhältnis zwischen Kammerberufen (60 bis 70 %) und den Berufen des Öffentlichen Dienstes (30 bis 40 %) schwankt dabei von Jahr zu Jahr in der aufgezeigten Bandbreite. Die zu Dualen Studiengängen zusammengestellten Daten erfassen die verwaltungsinternen Bachelor- und Diplom-Studiengänge, die im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (LG 2.1) angeboten werden. Die fachtheoretische Ausbildung innerhalb der Dualen Studiengänge der Landesverwaltung wird zentralisiert in Bildungseinrichtungen des Ministeriums des Innern (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung – FHöV), des Ministeriums der Finanzen (Fachhochschule für Finanzen) und des Ministeriums der Justiz (Fachhochschule für Rechtspflege) vorgenommen. Mit den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen dieser Dualen Studiengänge soll auch der Nachersatzbedarf der Verwaltungen aller Ressorts und der jeweils nachgeordneten Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen weitgehend gedeckt werden. Von den drei Bildungseinrichtungen dieser Ressorts ist die FHöV des Ministeriums des Innern besonders hervorzuheben. Denn mit mittlerweile insgesamt über 10.000 Studierenden handelt es sich um die größte Verwaltungshochschule in Europa. Die Studierenden des Direkteinstieges in den Polizeivollzugsdienst machen ca. 60 % der Absolventinnen und Absolventen der FHöV aus und schließen ihr Duales Studium dort mit einem Bachelor of Arts ab. Daneben wird an der FHöV – ebenfalls im Dualen Studium – der Bachelor of Laws durch die Absolventinnen und Absolventen der staatlichen Verwaltung, der Kommunen und der Rentenversicherung erworben. Die Einstellungsbehörden im Bereich der staatlichen Verwaltung sind die fünf Bezirksregierungen und das Landesamt für Besoldung und Versorgung, wo im Rahmen des Dualen Studiums die Praxisausbildung für die allgemeine innere Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen stattfindet. Die Fachhochschule für Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen genießt bundesweit einen sehr guten Ruf. Am Standort in Nordkirchen sowie in den Außenstellen Hamminkeln und Herford beginnen jährlich rd. 1000 Studierende ihr dreijähriges duales Studium zum Diplom- Finanzwirt (FH)/ zur Diplom-Finanzwirtin (FH) und werden zu Steuerprofis ausgebildet. Nach erfolgreichem Abschluss werden sie in den Finanzämtern des Landes eingesetzt. Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, besteht eine Vielfalt von verschiedenen Ausbildungs- und Dualen Studiengängen in der Landesverwaltung, welche von den unterschiedlichen Bedarfen der Ressorts und ihrer Geschäftsbereiche geprägt sind. In den vergangenen zehn Jahren haben sich die ressortbezogenen Bedarfe aufgrund von zahlreichen Umressortierungen und den hieraus entstandenen unterschiedlichen Zuschnitten der Ressorts verändert. Aus diesem Grund sind verlässliche und aussagekräftige Daten nicht in allen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4232 3 Bereichen im geforderten Umfang von 10-Jahres-Zeiträumen abbildbar oder sie können im Rahmen der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden. Soweit abgefragte Daten in der Beantwortung nicht aufgeführt sind, beschränkt sich die Darstellung daher auf den Ist-Zustand. Bei der Beantwortung der einzelnen Fragen werden Ministerium und nachgeordneter Geschäftsbereich jeweils kumuliert dargestellt. 1. Wie hat sich die Bewerbungs- und Einstellungsphase im Ministerium der Finanzen des Landes NRW und in den nachgeordneten Geschäftsbereichen in den vergangenen zehn Jahren im Hinblick auf die Anzahl der Ausbildungsplätze, der Bewerbungen und der unbesetzten Stellen entwickelt? Die nachfolgende Übersicht enthält die jeweilige Anzahl der Ausbildungsplätze im Ressort, der Bewerbungen sowie der unbesetzten Ausbildungsstellen der Jahre 2009 – 2018. Anzahl der Ausbildungsplätze Anzahl der Bewerbungen* Anzahl der unbesetzten Ausbildungsstellen 2018 BBiG 169 LG 1.2 510 6438 63 0 2017 BBiG 168 LG 1.2 385 5644 68 0 2016 BBiG 160 LG 1.2 380 4884 40 1 2015 BBiG 160 LG 1.2 380 4589 30 3 2014 BBiG 168 LG 1.2 330 4993 22 1 2013 BBiG 152 LG 1.2 330 4271 6 0 2012 BBiG 153 LG 1.2 330 5032 12 0 2011 BBiG 181 LG 1.2 310 4569 15 0 2010 BBiG 180 LG 1.2 200 4331 35 0 2009 BBiG 180 LG 1.2 200 3525 26 0 * Die Anzahl der Bewerbungen für Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist nicht dokumentiert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4232 4 Die nachfolgende Übersicht enthält die jeweilige Anzahl der Dualen Studienplätze im Ressort, der Bewerbungen sowie der unbesetzten Studienplatzstellen der Jahre 2009 – 2018. Anzahl der Studienplätze Anzahl der Bewerbungen Anzahl der unbesetzten Studienplatzstellen 2018 951 6195 0 2017 887 6035 0 2016 617 4945 2 2015 597 4274 0 2014 590 4786 1 2013 520 5897 0 2012 520 5764 0 2011 520 5933 0 2010 420 5494 0 2009 400 4579 0 2. Aus welchen primären Gründen konnte das Ministerium der Finanzen des Landes NRW Bewerberinnen und Bewerbern keinen Ausbildungsplatz oder kein Duales Studium anbieten? Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen wurden in den letzten zehn Jahren jährlich zahlreiche Ausbildungsstellen und Duale Studienplätze angeboten. Das Ministerium der Finanzen bildet nicht selbst aus, greift aber auf im nachgeordneten Bereich ausgebildete Beschäftigte zurück. 3. In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen zehn Jahren die Ausbildungsplätze im Ministerium der Finanzen des Landes NRW und in den nachgeordneten Geschäftsbereichen von den Auszubildenden nicht angetreten bzw. wie viele Ausbildungsplätze hiervon konnten in einem Nachrückverfahren besetzt werden? Bitte jährliche Werte angeben. Die Ausbildungs- und Studienplätze, die in einem Nachrückverfahren besetzt wurden, sind nicht dokumentiert. Die Ausbildungs- und Studienplätze, die nicht angetreten wurden und nicht mehr nachbesetzt werden konnten, sind in der Spalte 3 der Tabellen zur Antwort auf Frage 1 aufgeführt. 4. Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität einer Ausbildung/eines Dualen Studiums im Ministerium der Finanzen des Landes NRW und in den nachgeordneten Geschäftsbereichen wurden in den vergangenen zehn Jahren bereits ergriffen? Bitte die Maßnahmen nach Jahren geordnet angeben. Durch fortwährende Bestrebungen auf allen Ebenen der Landesregierung sind in den vergangenen zehn Jahren vielfältige Konzepte entwickelt worden, welche die Attraktivität einer Ausbildung bzw. eines Dualen Studiums und einer anschließenden Karriere im Öffentlichen Dienst des Landes gesteigert haben und in Zukunft noch weiter steigern sollen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4232 5 Aufgrund der Vielzahl der ergriffenen Maßnahmen ist eine vollständige und differenzierte Darstellung im erbetenen Umfang in der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Aus diesem Grund beschränkt sich die folgende Aufzählung auf die Benennung wesentlicher Maßnahmen der vergangenen zehn Jahre: • Verbesserung der Studiengänge und der Kooperation mit den Fachhochschulen für den Öffentlichen Dienst, • Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Work-Life-Balance, z.B. durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeit und Telearbeit, • Nutzung vorhandener und Schaffung neuer Verbeamtungsmöglichkeiten, • Verbesserung beruflicher Rahmenbedingungen und Perspektiven im Zuge der Dienstrechtsmodernisierung, • gesetzliche Verankerung von Konzepten zur Personalentwicklung und für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), • Erweiterung und Systematisierung von Fortbildungsangeboten, • Verbesserung bzw. Vereinfachung von Aufstiegs- und Rotationsmöglichkeiten, • Nutzung vorhandener Möglichkeiten, einen wohnungsnahen Ausbildungs- bzw. Arbeitsort anzubieten, • Angebot ressortübergreifender Einsatzmöglichkeiten für die Praxisabschnitte der Ausbildung bzw. des Dualen Studiums, • Verbesserung der Ansprache möglicher Bewerberinnen und Bewerber: - gezielte Ansprache von Schülerinnen und Schülern sowie bestimmter Bewerbersegmente, - professionalisierter Auftritt auf Berufs- und Ausbildungsmessen, - Werbung in Schulen und Hochschulen, - vielfältige Einsatzmöglichkeiten in der Landesverwaltung und Sinnhaftigkeit der Tätigkeit bewerben und in den Vordergrund stellen, - Angebot von Online-Bewerbungsverfahren, - Kooperationen der Ressorts bei Werbemaßnahmen durch ein gemeinsames Karriereportal, einen gemeinsamen Stellenmarkt, gemeinsame Messeauftritte sowie ein zentrales Personalwerbekonzept des Ministeriums des Innern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4232 6 5. Welche Ergebnisse lieferten Evaluationen der Maßnahmen aus Frage 4? Evaluierungen gehören im Ministerium der Finanzen zum allgemeinen Geschäftsbetrieb. Ihre Ergebnisse fließen unmittelbar in die weitere Praxis ein.