LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4233 14.11.2018 Datum des Originals: 14.11.2018/Ausgegeben: 19.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1608 vom 16. Oktober 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/3957 Wie sehen die Planungen für die angekündigte Batteriezellenfabrik im Rheinischen Revier aus? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Digitalminister hat in der Plenardebatte am 10.10.2018 zu Tagesordnungspunkt 1 angekündigt, dass sich im Zuge der vom Ministerpräsidenten geleiteten Kommission für Elektromobilität Möglichkeiten zur Ansiedlung einer Batteriezellproduktion im Rheinischen Revier ergeben würden. Man habe mit dem Bund und Europa sowie mit eigenen Unternehmen aus der Region intensiv daran gearbeitet. Die Zeitung Tagesspiegel berichtet jedoch am 10.09.2018, dass die Bundesregierung in der Lausitz eine industrielle Fertigung ansiedeln und dazu eine Milliarde Euro bereitstellen wolle. Der Bundeswirtschaftsminister habe hierzu mit seiner polnischen Amtskollegin Gespräche für eine denkbare grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei dem Großprojekt geführt. Weiter heißt es, dass das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Bundesforschungsministerium ein Batteriezellenkonzept entwickelt habe, das am 19.10.2018 vom Bundeskabinett gebilligt werden solle und das jeweils mit einer Milliarde den Aufbau von zwei Fertigungsstätten fördern soll. Der Bericht beschreibt nur, dass eine Fertigung in der Lausitz sein solle. Weitere 600 Millionen Euro seien für eine Forschungsfabrik vorgesehen, die unter dem Dach der Fraunhofer Gesellschaft die Industrie bei der Weiterentwicklung von Zellen und Batteriekonzepten unterstützten solle. Im Tagesspiegel am 10.10.2018 heißt es dann: „Dem Energiekonzern RWE habe der Wirtschaftsminister [Altmaier] viel Geld für eine Batteriezellenfabrik versprochen, wenn RWE im Gegenzug schneller als bislang geplant aus der Braunkohleförderung aussteigt und natürlich auch den Hambacher Forst unbeschädigt lässt, heißt es im Umfeld der Kohlekommission der Bundesregierung.“ Ferner wird das Unternehmen Ford als Beteiligter genannt. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1608 mit Schreiben vom 14. November 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4233 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung beachtet generell die Grundsätze zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen jener Unternehmen, die sich mit der Bitte um Beratung, Förderung, immaterielle Unterstützung oder Unterstützung bei Ansiedlung an die Landesregierung oder NRW.INVEST wenden. Vor diesem Hintergrund können die mit der Kleinen Anfrage 1608 aufgeworfenen Fragen nur zum Teil und vor allem nur anonymisiert beantwortet werden. Dies betrifft auch Fragen zu möglichen Förderungen, weil sie Rückschlüsse auf schützenswerte unternehmensinterne Planungen und Konzeptionen zuließen. 1. Wie ist der Stand für die Ansiedlung einer Batteriezellenfabrik im Rheinischen Revier? Ich führe seit Monaten intensive Gespräche mit investitionswilligen Unternehmen, der EU- Kommission und der Bundesregierung zur Ansiedlung einer Batteriezellenproduktion im Rheinland. Die dazu erforderlichen Investitionsentscheidungen und vertraglichen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Partnern sind nach Kenntnis der Landesregierung noch nicht erfolgt. Detailliertere Angaben sind unter Bezug auf die Vorbemerkung deshalb aktuell nicht möglich. 2. In welcher Form und welchen Anteilen sind Unternehmen mit nordrheinwestfälischen Standorten wie RWE oder Ford oder ggf. weitere eingebunden? Unter Hinweis auf die Vorbemerkung sind hierzu keine Angaben möglich. 3. Welche Förderungen von Europa, Bund oder Land sind hierzu in Aussicht gestellt? Unter Hinweis auf die Vorbemerkung sind weitergehende Informationen gegenwärtig nicht möglich, entsprechende Anträge liegen der Landesregierung noch nicht vor. Die Landesregierung steht grundsätzlich mit ihren Förderinstrumentarien im Rahmen des rechtlich Möglichen bereit. 4. Gibt es konkrete Überlegungen zu örtlichen Standortwahl? Standortfragen sind letztlich auch Bestandteil schützenswerter Erwägungen im Rahmen von anstehenden Investitionsentscheidungen, über deren Bekanntmachung die beteiligten Partner entscheiden. 5. Welche konkreten Gespräche hat die Landesregierung in dieser Angelegenheit mit welchen Ergebnissen geführt? Siehe Antwort zu Frage 1.