LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4261 19.11.2018 Datum des Originals: 16.11.2018/Ausgegeben: 22.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1619 vom 18. Oktober 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/4015 Was kann gegen die Parkplatznot an den Haltestellen der Erft-Regionalbahn (RB 38) getan werden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Immer mehr Bürgerinnen und Bürger beklagen sich über die wachsende Parkplatznot an der Erft-Regionalbahn (RB 38) zwischen Bedburg und Köln. Am Bahnhof Horrem, dem heimlichen Hauptbahnhof des Rhein-Erft-Kreises platzt gerade in den Wintermonaten der Parkplatz schon in den frühen Morgenstunden aus allen Nähten. Ausweichmöglichkeiten sind kaum vorhanden. In Quadrath-Ichendorf, Glesch und Paffendorf gibt es kaum Stellplätze und die vorhandenen sind ebenfalls früh belegt, was zu „wildem Parken“ in den Wohngebieten führt. Der Bahnhof Bedburg stößt ebenfalls an Kapazitätsprobleme und zudem ist diese Station „eine Tarifzone weiter“ und daher teurer für die Fahrgäste. In Zieverich nutzen viele Pendler immer wieder Stellflächen eines nahe gelegenen Möbelhauses, was zu Nutzungskonflikten führt. Und die Hauptstation in Bergheim ist seit dem Baubeginn eines Einkaufszentrums für Pendler zum Abstellen ihrer Fahrzeuge nicht mehr nutzbar. Auch in Weiden-West ist bereits in den frühen Morgenstunden nichts mehr zu bekommen. Hier werden Fahrzeuge teilweise auf Feldwegen abgestellt. Gerade vor dem Hintergrund, dass sich die Landesregierung zum Ausbau der RB 38 zur S- Bahn bekannt hat und vor dem Hintergrund, dass diese Linie von besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung im Rheinischen Braunkohlenrevier ist, ist die Frage zu klären wie die Parkprobleme entlang der Strecke zu lösen sind. Zu beachten ist auch, dass eine S- Bahn besonders für die vom Bergbau besonders betroffenen Menschen in Elsdorf enorm attraktiv wäre. Bislang erscheint auch hier die Frage ungeklärt, welcher Bahnhof entlang der Strecke der RB 38 auch die Funktionen eines Bahnhofes für Elsdorf mit optimiertem Busanschluss und ausreichenden Pendler-Stellplätzen mit übernehmen kann. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1619 mit Schreiben vom 16. November 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4261 2 Vorbemerkung der Landesregierung Der Knoten Köln ist einer der am stärksten frequentierten Knotenpunkte im Schienennetz, der bereits heute an seine Kapazitätsgrenzen stößt. Als Teil eines Maßnahmenpakets zur Beseitigung der Engpässe soll u.a. das Ergänzungspaket zum Ausbau der S 11 umgesetzt werden. Gegenstand ist u.a. der Ausbau der Erftbahn (RB 38) im Rhein-Erft-Kreis zwischen Kerpen-Horrem und Bedburg (Erft) zu einer S-Bahn. Sie soll der verbesserten SPNV- Anbindung der Städte Kerpen, Bergheim und Bedburg (Erft) an das Oberzentrum Köln dienen. Die Maßnahme wird seitens der Landesregierung als bedeutsam angesehen, da sie zum einen eine deutliche Verbesserung und Entlastung des Bahnknotens Köln bewirkt und zugleich eine verbesserte Anbindung des ländlichen Raums an die Metropole Köln ermöglicht. Nach Angaben des zuständigen Aufgabenträgers Nahverkehr Rheinland (NVR) werde der Ausbau der Erft-S-Bahn intensiv mit den beteiligten Kommunen und dem Rhein-Erft-Kreis in regelmäßigen Arbeitskreisen und Lenkungskreisen besprochen. In diesen Lenkungskreisen, zuletzt am 23.10.2018, wird auch die Andienung der Stationen erörtert. Die Frage zur Schaffung und Ausgestaltung von Parkraum an Bahnhöfen und entlang der Erft- Regionalbahn fällt in die kommunale Planungshoheit und nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung. Es handelt sich um Überlegungen, die auf kommunaler Ebene zu erörtern sind. Aus diesem Grund erfolgte eine vertiefende Abfrage beim NVR, deren Rückmeldung hier wiedergegeben wird. 1. Wie stellt sich die Stellplatzsituation entlang der jeweiligen Stationen der Erft- Bahn RB dar (bitte Angebot und Nachfrage einzeln ausweisen)? Es ist grundsätzlich Aufgabe der betroffenen Kommunen eigene Erhebungen anzustellen und den Bedarf zu ermitteln. Nach Auskunft des NVR verfüge der Bahnhof Horrem derzeit über rund eintausend P&R- Parkplätze. Damit sei das verkehrlich und infrastrukturell Sinnvolle erreicht. Für die Vergrößerung des P&R-Angebotes in Frechen-Königsdorf liege ein Zuwendungsantrag vor. In Bedburg und Quadrath–Ichendorf seien vom NVR bereits neue P&R – Plätze gefördert worden. 2. Wie werden die durch das Einkaufszentrum wegfallenden Stellplätze am Bahnhof Bergheim kompensiert? Es ist Aufgabe der Stadt Bergheim, Abhilfe zu schaffen, soweit der durch die Kommune ermittelte Bedarf dies erfordert. Laut NVR soll die bisherige P&R – Anlage durch eine gleich große ersetzt werden. 3. Welche Steigerungen im Pendler-Parkplatzbedarf erwartet die Landesregierung durch die angenommenen Fahrgastentwicklungen in Folge des S-Bahn Ausbaus der RB 38? Nach Angaben des NVR weise das Verkehrsgutachten bzw. die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Erft-S-Bahn ein deutlich gesteigertes LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4261 3 Fahrgastaufkommen aus. Der NVR ist zuständig, im Rahmen seiner Möglichkeiten, neue P&R - Anlagen an den jeweiligen Stationen zu finanzieren. Hierzu bedarf es entsprechender Anträge auf Zuwendungen der jeweiligen Kommunen. 4. Können im Bereich des Bahnhof Bedburg ehemalige nicht mehr benötigte Bahnbetriebsflächen für zusätzliche Pendlerparklätze genutzt werden? Der NVR teilt mit, dass die bereits vom NVR geförderte P&R-Anlage erweitert werden solle. Hierzu liefen bereits Abstimmungen, da auf die zukünftige Struktur der Gleisanlagen in Bedburg Rücksicht genommen werden müsse. Nach Auskunft der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW mbH (BEG) habe sie alle verfügbaren Flächen verkauft, um damit P&R zu ermöglichen. Weitere Flächen seien nicht verfügbar. 5. Durch welche Unterstützungen des Landes könnte im Rahmen einer interkommunalen Planung ein „exterritorialer“ Bahnhof für Elsdorf entlang der RB 38 entstehen? Es ist zunächst Aufgabe der Deutschen Bahn AG als Eisenbahninfrastrukturunternehmen oder des Nahverkehr Rheinland als SPNV-Aufgabenträger, entsprechende Planungen anzustellen. Der Landesregierung kommt nach dem ÖPNVG NRW nicht die Aufgabe zu, selbst einen „exterritorialen“ Bahnhof für Elsdorf zu planen. Ein konkreter Einfluss auf Planungen oder gar ein Initiativrecht stehen der Landesregierung nicht zu. Das Land Nordrhein-Westfalen wäre nur im Rahmen eines konkreten Förderantrags durch den örtlich zuständigen Zweckverband als Bewilligungsbehörde eingebunden. Laut Auskunft des NVR sei eine Schienenanbindung von Bedburg nach Elsdorf untersucht worden. Diese habe sich als unwirtschaftlich herausgestellt. Busverbindungen zu den Stationen der Erft-S-Bahn fallen wiederum in die Zuständigkeit des Rhein-Erft-Kreises als Aufgabenträger.