LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4287 20.11.2018 Datum des Originals: 12.11.2018/Ausgegeben: 23.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1579 vom 12. Oktober 2018 der Abgeordneten Alexander Langguth, Frank Neppe und Markus Pretzell FRAKTIONSLOS Drucksache 17/3898 Ausbildung und Duales Studium im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Ergebnisse einer DIHK Online Befragung von Unternehmen über ihre Ausbildungserfahrungen aus April/ Mai 2018 zeigen, dass es für Unternehmen schwieriger werde, offene Ausbildungsplätze zu besetzen und mehr Unternehmen erst gar keine Bewerbungen erhalten.1 Neben einer Ausbildung oder einem Dualen Studiengang bei einem privat geführten Unternehmen stehen Schulabsolventen die privaten und staatlichen schulischen Ausbildungsgänge und (Fach-)Hochschulangebote sowie die Ausbildungs- und Dualen Studienangebote des Bundes, der Länder und der Kommunen zur Verfügung. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen tritt gemeinsam mit seinen nachgeordneten Geschäftsbereichen auf dem Ausbildungsmarkt als Ausbilder auf. Als Ministerin trägt Ina Scharrenbach die Verantwortung für den Nachwuchs des Landesdienstes in den Ausbildungs- und Dualen Studiengängen. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1579 mit Schreiben vom 12. November 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. 1 https://www.dihk.de/ressourcen/downloads/ausbildungsumfrage- 2018.pdf/at_download/file?mdate=1531897730046 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4287 2 Vorbemerkung der Landesregierung Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage beziehen sich die Angaben und Daten zu „Ausbildungen“ und „Dualen Studiengängen“ auf solche, die vom Land Nordrhein-Westfalen als Dienstherr bzw. Arbeitgeber angeboten und durchgeführt werden. Diese Ausbildungs- und Dualen Studiengänge sind auf die Erstausbildung von Nachwuchskräften gerichtet; Weiterqualifizierungen von Verwaltungsbeschäftigten im Sinne eines Aufstiegs oder einer beruflichen Entwicklung innerhalb einer Laufbahngruppe sind hiervon nicht umfasst. Unter dem Oberbegriff „Ausbildung“ werden bei der Beantwortung die dualen Ausbildungen im Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (LG 1.2) sowie alle dualen Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz berücksichtigt. Zu letzteren zählen sowohl Berufe des Öffentlichen Dienstes (z.B. Verwaltungsfachangestellte) als auch Kammerberufe (z.B. IHK, Handwerk). Das Verhältnis zwischen Kammerberufen (60 – 70 %) und den Berufen des Öffentlichen Dienstes (30 – 40 %) schwankt dabei von Jahr zu Jahr in der aufgezeigten Bandbreite. Die zu Dualen Studiengängen zusammengestellten Daten erfassen die verwaltungsinternen Bachelor- und Diplom-Studiengänge, die im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (LG 2.1) angeboten werden. Die fachtheoretische Ausbildung innerhalb der Dualen Studiengänge der Landesverwaltung wird zentralisiert in Bildungseinrichtungen des Ministeriums des Innern (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung – FHöV), des Ministeriums der Finanzen (Fachhochschule für Finanzen) und des Ministeriums der Justiz (Fachhochschule für Rechtspflege) vorgenommen. Mit den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen dieser Dualen Studiengänge soll auch der Nachersatzbedarf der Verwaltungen aller Ressorts und der jeweils nachgeordneten Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen weitgehend gedeckt werden. Von den drei Bildungseinrichtungen dieser Ressorts ist die FHöV des Ministeriums des Innern besonders hervorzuheben. Denn mit mittlerweile insgesamt über 10.000 Studierenden handelt es sich um die größte Verwaltungshochschule in Europa. Die Studierenden des Direkteinstieges in den Polizeivollzugsdienst machen ca. 60 % der Absolventinnen und Absolventen der FHöV aus und schließen ihr Duales Studium dort mit einem Bachelor of Arts ab. Daneben wird an der FHöV – ebenfalls im Dualen Studium – der Bachelor of Laws durch die Absolventinnen und Absolventen der staatlichen Verwaltung, der Kommunen und der Rentenversicherung erworben. Die Einstellungsbehörden im Bereich der staatlichen Verwaltung sind die fünf Bezirksregierungen und das Landesamt für Besoldung und Versorgung, wo im Rahmen des Dualen Studiums die Praxisausbildung für die allgemeine innere Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen stattfindet. Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, besteht eine Vielfalt von verschiedenen Ausbildungs- und Dualen Studiengängen in der Landesverwaltung, welche von den unterschiedlichen Bedarfen der Ressorts und ihrer Geschäftsbereiche geprägt sind. In den vergangenen zehn Jahren haben sich die ressortbezogenen Bedarfe aufgrund von zahlreichen Umressortierungen und den hieraus entstandenen unterschiedlichen Zuschnitten der Ressorts verändert. Aus diesem Grund sind verlässliche und aussagekräftige Daten nicht in allen Bereichen im geforderten Umfang von 10-Jahres-Zeiträumen abbildbar oder sie können im Rahmen der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden. Soweit abgefragte Daten in der Beantwortung nicht aufgeführt sind, beschränkt sich die Darstellung daher auf den Ist-Zustand. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4287 3 Bei der Beantwortung der einzelnen Fragen werden Ministerium und nachgeordneter Geschäftsbereich jeweils kumuliert dargestellt. 1. Wie hat sich die Bewerbungs- und Einstellungsphase im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW und in den nachgeordneten Geschäftsbereichen in den vergangenen zehn Jahren im Hinblick auf die Anzahl der Ausbildungsplätze, der Bewerbungen und der unbesetzten Stellen entwickelt? Aufgrund des mit dem Organisationserlass der Landesregierung vom 13. Juli 2017 erfolgten Neuzuschnitts des Ministeriums und seines Geschäftsbereichs kann nur der aktuelle Zustand abgebildet werden. Diesbezüglich wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen hat jährlich zwei Ausbildungsplätze für den Beruf der „Kaufleute für Büromanagement“ angeboten. Die Ausbildung erstreckt sich über 3 Jahre. Da das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen jedes Jahr ausgebildet hat, laufen jeweils drei Ausbildungsjahrgänge parallel. Die nachfolgende Übersicht enthält die jeweilige Anzahl der Ausbildungsplätze, der Bewerbungen sowie der unbesetzten Ausbildungsstellen für die Jahre 2017 und 2018. Ausbildungsjahr Anzahl der Ausbildungsplätze Anzahl der Bewerbungen Anzahl der unbesetzten Ausbildungsstellen 2018 6 40 4 2017 6 23 2 Duale Studiengänge werden nicht angeboten. Hierzu wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Der nachgeordnete Bereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen bildet nicht aus. 2. Aus welchen primären Gründen konnte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW Bewerberinnen und Bewerbern keinen Ausbildungsplatz oder kein Duales Studium anbieten? Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen hat Ausbildungsplätze für den Beruf der „Kaufleute für Büromanagement“ angeboten. 2017 und 2018 konnten die Ausbildungsplätze jedoch mangels geeigneter Bewerberinnen und Bewerber nicht besetzt werden. Duale Studiengänge werden nicht angeboten. 3. In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen zehn Jahren die Ausbildungsplätze im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW und im nachgeordneten Geschäftsbereich von den Auszubildenden nicht angetreten bzw. wie viele Ausbildungsplätze hiervon konnten in einem Nachrückverfahren besetzt werden? Bitte jährliche Werte angeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4287 4 Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Ausbildungsplätze nicht angetreten haben, bzw. die Zahl der Ausbildungsplätze, die in einem Nachrückverfahren besetzt wurden, ist nicht dokumentiert. 4. Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität einer Ausbildung/eines Dualen Studiums im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW und in den nachgeordneten Geschäftsbereichen wurden in den vergangenen zehn Jahren bereits ergriffen? Bitte die Maßnahmen nach Jahren geordnet angeben. Wie in der Vorbemerkung dargestellt, wird der Nachwuchsbedarf im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und seinem nachgeordneten Geschäftsbereich vor allem durch die dort genannten Dualen Studiengänge gedeckt. Durch fortwährende Bestrebungen auf allen Ebenen der Landesregierung sind in den vergangenen zehn Jahren vielfältige Konzepte entwickelt worden, welche die Attraktivität einer Ausbildung bzw. eines Dualen Studiums und einer anschließenden Karriere im Öffentlichen Dienst des Landes gesteigert haben und in Zukunft noch weiter steigern sollen. Aufgrund der Vielzahl der ergriffenen Maßnahmen ist eine vollständige und differenzierte Darstellung im erbetenen Umfang in der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Aus diesem Grund beschränkt sich die folgende Aufzählung auf die Benennung wesentlicher Maßnahmen der vergangenen zehn Jahre: Verbesserung der Studiengänge und der Kooperation mit den Fachhochschulen für den Öffentlichen Dienst, Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Work-Life-Balance, z.B. durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeit und Telearbeit, Nutzung vorhandener und Schaffung neuer Verbeamtungsmöglichkeiten, Verbesserung beruflicher Rahmenbedingungen und Perspektiven im Zuge der Dienstrechtsmodernisierung, gesetzliche Verankerung von Konzepten zur Personalentwicklung und für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), Erweiterung und Systematisierung von Fortbildungsangeboten, Verbesserung bzw. Vereinfachung von Aufstiegs- und Rotationsmöglichkeiten, Nutzung vorhandener Möglichkeiten, einen wohnungsnahen Ausbildungs- bzw. Arbeitsort anzubieten, Angebot ressortübergreifender Einsatzmöglichkeiten für die Praxisabschnitte der Ausbildung bzw. des Dualen Studiums, Verbesserung der Ansprache möglicher Bewerberinnen und Bewerber: - gezielte Ansprache von Schülerinnen und Schülern sowie bestimmter Bewerbersegmente, - professionalisierter Auftritt auf Berufs- und Ausbildungsmessen, - Werbung in Schulen und Hochschulen, - vielfältige Einsatzmöglichkeiten in der Landesverwaltung und Sinnhaftigkeit der Tätigkeit bewerben und in den Vordergrund stellen, - Angebot von Online-Bewerbungsverfahren, - Kooperationen der Ressorts bei Werbemaßnahmen durch LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4287 5 - ein gemeinsames Karriereportal, einen gemeinsamen Stellenmarkt, gemeinsame Messeauftritte sowie ein zentrales Personalwerbekonzept des Ministeriums des Innern. 5. Welche Ergebnisse lieferten Evaluationen der Maßnahmen aus Frage 4? Evaluierungen gehören im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zum allgemeinen Geschäftsbetrieb. Ihre Ergebnisse fließen unmittelbar in die weitere Praxis ein.