LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4308 21.11.2018 Datum des Originals: 20.11.2018/Ausgegeben: 26.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1639 vom 23. Oktober 2018 der Abgeordneten Josefine Paul und Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4037 Übermittlung von Personendaten zur Fifa-Fußballweltmeisterschaft der Männer 2018 in Russland Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zwei schriftliche Anfragen der grünen Bundestagsabgeordneten Monika Lazar ergaben, dass die Bundespolizei sowohl anlässlich des FIFA-Confederations-Cup 2017 als auch der Fifa- Fußballweltmeisterschaft der Männer 2018 Datensätze, von in der sogenannte Datei Gewalttäter Sport erfasst Personen, an die russischen Sicherheitsbehörden übermittelte. Die NRW-Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat ihre datenschutzrechtlichen Bedenken bezüglich der Weitergabe von Personendaten an die russischen Sicherheitsbehörden durch zwei Kleinen Anfragen (17/1885 und 17/2369) vorgebracht. Auch Innenminister Herbert Reul hielt es offenbar ob des datenschutzrechtlich fragwürdigen Umgangs mit Personendaten in Russland für angebracht, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem internen Schreiben zu empfehlen, auf die Mitnahme privater IT und Smartphones zu verzichten. Trotzdem hielt auch die Landesregierung die Übermittlung von Personendaten im konkreten Einzelfall für rechtmäßig und erklärte dass sich unter den anlässlich des Confederations-Cups übermittelten Daten auch Datensätze von fünf Bürgerinnen bzw. Bürgern NRWs befanden. In ihrer Einschätzung stützte sich die Landesregierung auf die Einschätzung der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), während die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalens (LDI NRW) nicht hinzugezogen wurden. Gleichwohl erklärte die Landesregierung auf die Kleine Anfrage 17/1885 im März, dass mögliche Datenübermittlungsgesuche zur Fifa- Fußballweltmeisterschaft der Männer „[…] nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen geprüft und einzelfallbezogen entschieden [werden]. Hierbei wird die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) einbezogen“. Das durch die Landesregierung angekündigte Verfahren, erscheint insbesondere auf Grund der möglichen gravierenden Einschnitte in die persönlichen Freiheitsrechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger NRWs angebracht. Damit man als ausländischer Gast die Fifa-Fußballweltmeisterschaft der Männer 2018 besuchen konnte, benötigte man zur visafreien Einreise nach Russland eine sogenannte Fan-ID. Mittlerweile LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4308 2 scheint klar, die Datensatzübermittlung hat nicht nur dazu geführt, dass Personen keine Fan- ID bewilligt bekamen. Vielmehr wurden ihnen auch bereits erteilte Fan-IDs wieder entzogen. Dies geschah offenbar nicht nur vor Beginn des individuellen Reiseantritts, sondern zum Teil auch erst in Russland. Die betroffenen Personen sahen sich entsprechend vor Ort mit der Situation konfrontiert, plötzlich keinen gültigen Aufenthaltstitel mehr zu haben. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1639 mit Schreiben vom 20. November 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beantwortet. 1. In welcher Form hat die Landesregierung ihre Ankündigung (Antwort auf die Kleinen Anfrage 17/2369) umgesetzt, bei weiteren Datenübermittlungsersuchen durch die russischen Sicherheitsbehörden die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen einzubeziehen? Datenübermittlungsersuchen im Sinne der Anfrage erfolgten nicht. 2. Wie viele Personendaten von Bürgerinnen/Bürgern aus NRW wurden zur FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2018 an russische Sicherheitsbehörde übermittelt? (bitte aufschlüsseln nach Datum) Der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) wurde im Rahmen des anlassbezogenen Informationsaustausches im Zusammenhang mit der WM 2018 mitgeteilt, dass die Bundespolizei einzelfallbezogen Daten von Personen an russische Sicherheitsbehörden übermittelt habe. Zu dieser Datenübermittlung hat das zuständige Bundesministerium des Innern und für Heimat in der BT-Drs. 19/5195 berichtet. Unter den übermittelten Daten befanden sich nach Erkenntnissen der ZIS auch solche von 19 Personen mit einer nordrhein-westfälischen Vereinszuordnung. Erkenntnisse zum Wohnort dieser Personen liegen der Landesregierung nicht vor. Die im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung tätigen Sicherheitsbehörden, insbesondere die ZIS, haben vor, während und nach der WM 2018 keine Daten an russische Sicherheitsbehörden übermittelt. 3. Wie vielen Personen aus NRW haben ablehnende Bescheide über einen Antrag zur Ausstellung einer Fan-ID erhalten? (bitte aufschlüsseln nach Datum) 4. Wie vielen Personen aus NRW wurden bewilligte Fan-IDs nach der Übermittlung der Daten wieder entzogen? (bitte aufschlüsseln nach Datum) Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung erhält grundsätzlich keine Kenntnis über abgelehnte Visa-Anträge oder entzogene Visa bzw. so genannter Fan-ID. Insofern liegen keine Erkenntnisse zu abgelehnten Anträgen zur Ausstellung oder entzogener Fan-ID für Personen aus Nordrhein-Westfalen vor. Jedoch wurden der ZIS im Rahmen des anlassbezogenen Informationsaustausches während der laufenden WM 2018 Hinweise bekannt, dass zwei Personen mit nordrhein-westfälischer Vereinszuordnung die Fan-ID entzogen worden sei. Hierbei handelt es sich jeweils um eigene Angaben der Betroffenen gegenüber der Polizei. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4308 3 5. In welcher Form hat die Landesregierung darauf hingewirkt, dass ein rechtsstaatlicher Umgang mit den Daten in Russland samt Löschung der Daten nach der WM erfolgte? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.