LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4334 26.11.2018 Datum des Originals: 23.11.2018/Ausgegeben: 29.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1653 vom 30. Oktober 2018 des Abgeordneten Jürgen Berghahn SPD Drucksache 17/4079 Straßensanierung L712 – Wann werden die Bürgerinnen und Bürger endlich durch eine Sanierung der Ortsdurchfahrt Istrup entlastet? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Ostwestfalenstraße ist für den Kreis Lippe von überregionaler Bedeutung, da es die Verbindung zwischen der A44 und der A2 darstellt. Sie verbindet u.a. das Oberzentrum Bielefeld mit den Mittelzentren des Kreises Lippe. Die Ortsdurchfahrt Blomberg-Istrup ist die einzige Ortsdurchfahrt im Zuge der Ostwestfalenstraße. Von nachteiliger Wirkung auf die Ortslage sind dabei die hohen Verkehrsmengen (durchschnittlich 15.500 Fahrzeuge pro Tag) und die relativ hohen Geschwindigkeiten, mit den verbundenen Lärmemissionen. Mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt Istrup wird die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort verbessert, wobei eine echte Entlastung nur eine Ortsumgehung, wie sie auch im Bundesverkehrswegeplan entsprechend aufgenommen wurde, bringen kann. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1653 mit Schreiben vom 23. November 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung 1. Wann wird mit der Sanierung der L712 in 2019 begonnen? Die Maßnahme bedarf der Aufnahme in das Landesstraßenerhaltungsprogramm und wird in die Dispositionen zur Aufstellung dieses Programms für das Jahr 2019 einbezogen. Das Ergebnis ist abhängig von der Entscheidung des Landtags über die zur Verfügung stehenden Finanzmitteln im Titel 777 11 „Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen“ für das Jahr 2019. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4334 2 2. Wie wird die Ortsdurchfahrt saniert, vor allem hinsichtlich des Vollausbaus, einer Vollsperrung / einseitigen Sperrung? Bitte mit zeitlichem Ablaufplan. Der vorhandene Querschnitt der Straße mit ca. 10 m Breite ermöglicht eine halbseitige Sperrung, so dass immer eine Fahrbahnhälfte dem Verkehr zur Verfügung stehen wird. Die genaue Baudisposition kann erst nach Aufnahme in das Landesstraßenerhaltungsprogramm erfolgen. 3. Hat die Stadt Blomberg eigene Vorschläge zu der anstehenden Sanierung eingebracht? (Vorschläge für Radwege, Parkplätze etc.) 4. Ist eine Abstimmung zwischen dem RNL OWL und der Stadt Blomberg (Fachbereich Bauen / Stadtentwicklung) erfolgt, sodass eine Information der Anwohnerinnen und Anwohner über die Baumaßnahmen zeitnah erfolgen kann? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Straßenbaulast für Gehwege und Parkplätze liegt bei der Stadt Blomberg, die Baulast für die Fahrbahn und Radverkehrsanlagen beim Landesbetrieb Straßenbau. Die Stadt Blomberg hat keine eigenen Vorschläge zu der anstehenden Sanierung eingebracht. Sie hat aber darum gebeten, dass der Landesbetrieb Straßenbau sich mit dem Ausbau der Fahrbahn auf denjenigen Teil beschränkt, der in seiner Straßenbaulast liegt. Für die Sanierung von Bushaltestellen im Gesamtstadtgebiet hat die Stadt Blomberg eine separate Förderung beantragt. Die Baumaßnahme des Landesbetriebs Straßenbau wird sich entsprechend auf die Sanierung der Fahrbahn zwischen den Hochborden beschränken. Die vorhandene Fahrbahnbreite wird genutzt, um Radverkehrsanlagen herzustellen. Hierfür werden die erforderlichen Vorbereitungen noch getroffen. Über die Konzeptionen wird die Stadt Blomberg rechtzeitig informiert. Anschließend wird zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau und der Stadt Blomberg abgestimmt, wie eine Information der Anwohnerinnen und Anwohner erfolgen soll. 5. Welche Maßnahmen werden bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt ergriffen, um die Emissionen und Einschränkungen der Anwohnerinnen und Anwohner und insbesondere der kleinen und mittelständigen Unternehmen gering zu halten? Die Arbeiten werden mit Geräten ausgeführt, die hinsichtlich ihrer Emissionen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Bauarbeiten werden so geplant, dass Einschränkungen für Verkehrsteilnehmer und Anlieger möglichst minimiert werden.