LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4341 26.11.2018 Datum des Originals: 26.11.2018/Ausgegeben: 29.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1622 vom 22. Oktober 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/4020 Wie bewertet die Landesregierung Workshops von NRW-Schulen im außerschulischen Lernort Hambacher Restforst? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Kölner Stadt Anzeiger berichtet am 13.10.2018 im Artikel: „Der Unterricht fand im Wald statt“ darüber, dass rund 100 Schülerinnen und Schüler aus Köln und Umgebung am letzten Schultag vor den Herbstferien einen Tag „mit Führung und Workshops“ im Hambacher Forst verbracht haben. Die Veranstaltung der Kaiserin-Theophanu-Schule soll aufgrund eines Aufrufs eines ehemaligen Schülers zustande gekommen sein, der zwar „einer linksgerichteten Schülerorganisation angehört“, er hier aber „unpolitisch“ unterwegs sei. Als weitere Teilnehmer werden in dem Artikel eine Dürener Schule, das Kölner Ursulinengymnasium sowie eine Waldorfschule aus Überlingen am Bodensee genannt. Lehrer und „Manwächter“ hätten über die „Geschichte des Waldes“ und den „Protest gegen die Rodung“ berichtet und es habe Workshops zu den Themen „Wald und Tagebau“, Klima und Energie“ sowie „Kohlendioxid und Umweltschutz“ gegeben. Die Jugendlichen sollten den Wald kennen lernen, „damit es Klick macht“. Die Schülerinnen und Schüler seien hierzu mit Lehrer- und Elternbegleitung und auf eigene Faust unterwegs gewesen. Einige hätten schulfrei bekommen, andere waren gekommen, obwohl die Schulleitung sie aus Versicherungsgründen nicht vom Unterricht befreit hatte. Hierzu wird eine Schülerin zitiert: „Unsere Direktorin hat gesagt, wenn wir schwänzten, werde sie das nicht verfolgen.“ Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1622 mit Schreiben vom 26. November 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4341 2 1. Welche Schulen aus NRW waren mit wie vielen Schülerinnen und Schülern aus NRW an der Veranstaltung im Hambacher Restforst, der bislang vom Ministerium des Inneren als „gefährlicher Ort“ deklariert war, am Freitag vor den Herbstferien beteiligt (bitte für beteiligte Schulen einzeln ausweisen)? Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob, und wenn ja, wie viele, Schülerinnen und Schüler aus NRW am 12. Oktober 2018 im Hambacher Forst an Veranstaltungen teilgenommen haben. Die in dem Artikel des Kölner Stadtanzeigers genannten Kölner Schulen haben keinerlei Unterrichtsbefreiungen für Schülerinnen und Schüler für den 12. Oktober 2018 erteilt. Es wurden von den beiden Schulen auch keinerlei Unterrichtsgänge zum Hambacher Forst an dem fraglichen Tag genehmigt. Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, ob es darüber hinaus Unterrichtsgänge nordrhein-westfälischer Schülergruppen gab. Die Landesregierung hatte anlässlich des Aufrufes zur Teilnahme an einer Veranstaltung im Hambacher Forst durch einen ehemaligen Schüler des Kaiserin-Theophanu-Gymnasiums die Bezirksregierung Köln gebeten, die Schulleitungen auf die besondere Gefahrenlage sowie auf die Rechtslage hinzuweisen. 2. Welche Lehrinhalte wurden in den Einheiten: „Geschichte des Waldes“, „Protest gegen die Rodung“, bzw. Workshops „Wald und Tagebau“, Klima und Energie“ sowie „Kohlendioxid und Umweltschutz“ konkret vermittelt (bitte einzelne Module gesondert darstellen)? Der Landesregierung liegen keine Informationen zu dieser Frage vor. 3. Sind weitere Unterrichtseinheiten zur „vergleichenden ökologischen Bewertung des Hambacher Restforstes mit der Rekultivierung der Sophienhöhe“, zur „Wirkung von nationalen Maßnahmen unter den Bedingungen eines europaweiten Kohlendioxid-Zertifikatshandels“, „Wertschöpfung der energieintensiven Industrie in NRW und Strukturwandel für die Energiewende“ oder zum „Austausch mit der Jugendauszubildenden-Vertretung des Tagebau Hambachs“ vorgesehen (Wenn nein, warum nicht)? Es gibt keine über die Kernlehrpläne und die geltenden Erlasse hinausgehenden inhaltlichen Vorgaben zur konkreten Gestaltung von Unterrichtseinheiten, wie es die Frage nahelegt. Die Umsetzung der curricularen Vorgaben in die schulinternen Lehrpläne liegt in der Verantwortung der Fachkonferenzen der einzelnen Schulen und der Lehrerinnen und Lehrer. Die Landesregierung vertraut auf die Kompetenz der Lehrerinnen und Lehrer, die auf der Grundlage der geltenden Kernlehrpläne des Landes und unter Beachtung des Beutelsbachers Konsenses der politischen Bildung in ihrem Unterricht gesellschaftspolitisch auch strittige Themen unvoreingenommen präsentieren. Dies gilt auch für Themenstellungen im Kontext des Braunkohletagebaus in NRW. 4. Nach welchen Kriterien wurde für diese Veranstaltung schulfrei gegeben oder Unterrichtsbefreiungen erteilt? Es sei auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4341 3 5. Wie bewertet die Landesregierung die Erfahrungen aus den erfolgten Veranstaltungen am außerschulischen Lernort Hambacher Restforst für die Zukunft? Die Landesregierung kann aus den vorgenannten Gründen keine Bewertung vornehmen.