LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/435 28.08.2017 Datum des Originals: 25.08.l2017/Ausgegeben: 31.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 163 vom 25. Juli 2017 des Abgeordneten Christian Loose AfD Drucksache 17/284 Leere Flüchtlingsunterkünfte – Wirtschaftliche Konsequenzen und Kapazitäten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den Jahren 2015 und 2016 wurden viele Immobilien durch das Land zur Unterbringung von Flüchtlingen angemietet. Dabei wurden auch langfristige Mietverträge abgeschlossen. Viele dieser Immobilien werden aktuell nicht mehr für diese Funktion benötigt. Für den früheren Bürokomplex „Opti Park“ in Essen zahlt das Land NRW z.B. laut einem Bericht der WAZ vom 23.03.2017 bis zum Ende des Mietvertrages im Jahre 2026, rund 28 Mio. Euro für Miete und Nebenkosten. Die monatliche Bewachungspauschale für das leerstehende Gebäude beträgt auf reduziertem Niveau immer noch rund 31.000 Euro. Eine alternative Nutzungsmöglichkeit der Räume ist aktuell nicht in Sicht. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 163 mit Schreiben vom 25. August 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Im Jahr 2015 hat Nordrhein-Westfalen rund 330.000 Flüchtlinge zumindest kurzfristig unterbringen müssen. In dieser Zeit waren die Aufnahme- und Registrierungssysteme im Bund und in den Ländern überfordert. Es konnte nur im Notfallmodus reagiert werden. Um die Aufnahme und Unterbringung sicherzustellen, wurden die Kapazitäten durch das Land mit Unterstützung der Kommunen innerhalb weniger Monate von rund 14.000 Plätzen im Juli 2015 auf über 85.000 Plätze in rund 300 Einrichtungen bis Ende 2015 erhöht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/435 2 In dieser extremen Situation, die dem außerordentlichen Flüchtlingszustrom geschuldet war, mussten teilweise innerhalb von wenigen Tagen oder sogar Stunden neue Unterbringungskapazitäten geschaffen werden. Dabei galt es in dieser Phase der Notsituation, Einrichtungen kurzfristig anzumieten, um die Menschen schnell und menschenwürdig unterzubringen. Nordrhein-Westfalen hat bereits zeitnah auf den Rückgang der Zugangszahlen reagiert. Von den ehemals über 85.000 Plätzen wurden zwischenzeitlich über 50.000 Plätze abgebaut. Gleichwohl haben Bund, Länder und Kommunen mittel- und langfristige Unterbringungskonzepte erarbeitet, um auf eine vergleichbare Zugangssituation flexibel reagieren zu können. Neben dem Abbau von nicht mehr benötigten Notfallkapazitäten gehört hierzu der Aufbau bzw. die Vorhaltung ausreichender Regel- und Reservekapazitäten. In Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise ein Konzept erarbeitet worden, das neben aktiv betriebenen Unterbringungsplätzen sog. Stand-By-Plätze, die kurzfristig aktiviert werden können, und sog. Reserveflächen, auf denen in kurzer Zeit zusätzliche Notunterkünfte errichtet werden können, vorsieht. Dieses System wird es in Zukunft ermöglichen, auf die jeweils aktuelle Flüchtlingssituation flexibel und geordnet reagieren zu können. Andere Länder haben hier vergleichbare Konzepte entwickelt. 1. In welchen Orten und in welcher Anzahl gibt es leerstehende Erstaufnahmestellen, Flüchtlingsunterkünfte und Asylbewerberunterkünfte (Stand Juli 2017) in Nordrhein -Westfalen, einschließlich Unterkünfte, die nach Fertigstellung von Bau und Planung leer stehen werden? 2. Welche dieser Unterkünfte werden von kommerziellen Betreibern wie z.B. European Homecare bzw. gemeinnützigen Betreibern angemietet, geleitet und /oder verwaltet? (Bitte nach Betreibern aufschlüsseln) 4. Welche Unterbringungskapazitäten haben diese Unterkünfte? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 2 und 4 zusammen beantwortet . In den Kommunen Bad Laasphe, Bottrop, Burbach, Duisburg, Herten, Kerken, Lüdenscheid, Marl, Weeze und Wuppertal befinden sich Unterbringungseinrichtungen, die derzeit nicht belegt werden. Es handelt sich um sog. Stand-By-Einrichtungen zur kurzfristigen Aktivierung im Bedarfsfall, die aktuell nicht betrieben werden. Aktuell werden im Landesbereich und 5.000 Plätze in diesen Stand-By-Einrichtungen vorgehalten . Darüber hinaus werden in den einzelnen Regierungsbezirken weitere Kapazitäten auf sog. Reserveflächen vorgehalten, die für den Fall steigender Flüchtlingszahlen (i.d.R. für Leichtbauhallen ) genutzt werden können. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Wie hoch sind die laufenden Kosten dieser Unterkünfte und wie setzen sich diese zusammen (unterteilt in Bewachungs- und sonstigen Vorhaltekosten). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/435 3 5. Welche Vertragskonditionen haben diese Unterkünfte in Bezug auf Vertragslaufzeit , Kündigungs- und Sonderkündigungsmöglichkeit? (Bitte nach der jeweiligen Unterkunft aufschlüsseln) Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 5 zusammen beantwortet. Vertragspartner sind die Bezirksregierungen für die Unterbringungseinrichtungen ihres Bezirks . Die laufenden Kosten umfassen insbesondere Miete, Mietnebenkosten und evtl. Kosten für den Sicherheitsdienstleister. Die Kosten sowie die Vertragskonditionen werden einrichtungsspezifisch nicht an zentraler Stelle erfasst.