LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/436 28.08.2017 Datum des Originals: 25.08.2017/Ausgegeben: 31.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 142 vom 14. Juli 2017 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/240 Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Umfang, Kosten, Aufgaben und Qualifikation von Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten sollen anhand dieser kleinen Anfrage dargelegt werden. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 142 mit Schreiben vom 25. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Wie viele staatliche Stellen für Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte bestehen derzeit in Nordrhein-Westfalen? In Nordrhein-Westfalen gibt es keine staatlichen Stellen für Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte . 2. Wie hoch sind die jährlichen Kosten zur Vergütung der Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten und welche weiteren Kosten fallen im Zusammenhang mit diesen Stellen an? 3. Welche konkreten Tätigkeiten üben die Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten aus? 4. Werden seitens der Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten Rechenschaftsberichte angefertigt? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/436 2 5. Welche Qualifikationen werden bei der Besetzung solcher Stellen vorausgesetzt? Die Fragen 2 - 5 werden zusammengefasst beantwortet. Mit Verweis auf die Beantwortung der Frage 1 kann die Landesregierung keine Aussagen über Anzahl, Aufgaben, Qualifikationen und Kosten der Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten machen.