LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/437 28.08.2017 Datum des Originals: 24.08.2017/Ausgegeben: 31.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 48 vom 30. Juni 2017 der Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer und Georg Fortmeier SPD Drucksache 17/108 Sind die Pläne für eine Medizinische Fakultät in Ostwestfalen-Lippe ausreichend finanziert ? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihrem Koalitionsvertrag versprechen CDU und FDP den Aufbau einer medizinischen Fakultät in Ostwestfalen-Lippe mit 200 bis 300 Medizinstudienplätzen. Während im Koalitionsvertrag Aussagen zur Finanzierung fehlen, hat der CDU-Politiker Karl-Josef Laumann gegenüber Medien bestätigt, dass jährlich 50 Millionen Euro für eine medizinische Fakultät in Bielefeld bereitgestellt werden sollen (NW, 14.07.2017, S. 5). Die Universität Bielefeld hat darauf hingewiesen, dass diese Summe allenfalls die jährlichen Betriebskosten abdecke. Die Investitionskosten seien hingegen nicht gedeckt (NW, 08.07.2017, S. 4). In den vergangenen Legislaturperiode hat die CDU selbst die Investitionskosten mit 120 bis 140 Millionen Euro beziffert (APr 16/270). Der Medizinische Fakultätentag hat ausgeführt, dass der Aufbau einer neuen Fakultät etwa 100 Millionen Euro pro Jahr beanspruche. Hinzu kämen jährliche Investitionen in einem zweistelligen Millionenbereich allein zur Aufrechterhaltung. Der notwendige Aufbau neuer Institutionen werde noch sehr viel teurer (APr 16/222). Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 48 mit Schreiben vom 24. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/437 2 1. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für den Aufbau und Betrieb einer medizinischen Fakultät an der Universität Bielefeld (bitte aufschlüsseln nach Investitionskosten , Betriebskosten, zeitlicher Abfolge nach Haushaltsjahren)? Der Aufbau einer Medizinischen Fakultät an der Universität Bielefeld soll sich am "Bochumer Modell" für die Medizinerausbildung orientieren. Die Gespräche zwischen der Universität Bielefeld und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft werden zeitnah aufgenommen. 2. Auf welchem Gelände soll nach den Plänen der Landesregierung der Bau der medizinischen Fakultät Bielefeld erfolgen? Der Ort für die Einrichtung der Medizinischen Fakultät wird erst nach Abschluss der Vorplanungen durch die Universität Bielefeld im Einvernehmen mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW und gegebenenfalls zu beteiligenden Dritten festgelegt. 3. Welche Vorlaufzeit bis zum Beginn des Ausbildungsbetriebes der medizinischen Fakultät erwartet die Landesregierung? Ein valider Zeitplan kann erst nach Vorliegen eines abgestimmten und tragfähigen Konzepts entwickelt werden. Generelle Voraussetzungen für die Aufnahme des Lehrbetriebs sind u.a. geeignetes Lehrpersonal, Kooperationsverträge mit Kliniken für die klinische Ausbildung, ausreichende Räumlichkeiten und Infrastruktur. 4. In welchem Jahr sollen die ersten Studierenden einer medizinischen Fakultät ihre praktische Ausbildung in Lehrkrankenhäusern in der Region aufnehmen? Im Hinblick auf die notwendige, umfängliche Planung kann noch nicht abgeschätzt werden, wann die klinische Ausbildung an Lehrkrankenhäusern aufgenommen werden kann. 5. Mit welchen Gesamtkosten für das Land rechnet die Landesregierung bis der erste Absolventenjahrgang seine medizinische Ausbildung abgeschlossen hat? Im jetzigen Verfahrensstadium ist eine belastbare Kostenschätzung für den ersten Absolventenjahrgang nicht möglich.