LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/438 28.08.2017 Datum des Originals: 25.08.2017/Ausgegeben: 31.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 154 vom 1. August 2017 der Abgeordneten Berivan Aymaz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/272 Kenntnisstand der Landesregierung zu Listen des türkischen Nationalen Nachrichtendienstes MIT Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Berichten verschiedener Medien und Verlautbarungen des Bundesinnenministeriums soll der türkische Nationale Nachrichtendient (türk.: Millî İstihbarat Teşkilâtı – kurz: MIT) der Bundesregierung mehrere Listen und Aktenkonvolute übergeben haben, auf denen sich Namen, Meldeadressen, Handy- und Telefonnummern und z.T. Fotos sowohl von in der Bundesrepublik lebenden Einzelpersonen als auch von hier ansässigen Vereinen, Unternehmen und (Kleinst-)Gewerben befinden sollen. Zuletzt soll die Bundesregierung eine solche Liste Ende April 2017 erhalten haben. Die Zahl der Listen bzw. Zusammenstellungen soll sich auf eine „mittlere einstellige Anzahl“ belaufen1. Überdies sollen der Bundesregierung etwa 4.500 Akten mit Angaben über angebliche Angehörige der sogenannten Gülen-Bewegung übergeben worden sein. Nach Durchsicht der Listen und Akten sollen die „betroffenen Bundesländer informiert worden“ sein2. 1 Die Welt, Berlin, vom 27.06.2017 (online), https://www.welt.de/politik/deutschland/article 165966696/Tuerkei-verstaerkt-Jagd-auf-Regime-Gegner-in-Deutschland.html (zuletzt aufgerufen am 27.07.2017). 2 Der Tagesspiegel, Berlin, vom 27.06.2017 (online), http://www.tagesspiegel.de/politik/neue-listenueber -guelen-anhaenger-erdogan-verstaerkt-suche-nach-regimegegnern-in-deutschland /19984678.html (zuletzt aufgerufen am 27.07.2017). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/438 2 Der Innenminister hat die Kleine Anfrage 154 mit Schreiben vom 25. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten , Internationales und Medien beantwortet. 1. Welche Informationen zu den von der türkischen Regierung an die Bundesregierung übergebenen Listen hat die Landesregierung hinsichtlich der Anzahl der Listen und deren Inhalt? (Bitte nach jeweiliger Liste samt Angabe des Datums der Kenntniserlangung durch die Bundes- und die Landesregierung untergliedern.) Der Landesregierung liegen insgesamt vier Listen vor, die durch die türkische Regierung an die Bundesregierung (das Datum der Kenntniserlangung dort ist bei der Bundesregierung zu erfragen) übergeben wurden: Liste 1, eingegangen am 7.03.2017 Liste 2, eingegangen am 12.04.2017 Liste 3, eingegangen am 27.06.2017 Liste 4, eingegangen am 21.7.2017 In den genannten Dokumenten sind Personen sowie Vereine und Institutionen gelistet, die von der türkischen Regierung mit der Gülen-Bewegung in Verbindung gebracht werden. In Liste 4 werden Firmen/Unternehmen genannt, die Geschäftsbeziehungen zu türkischen Unternehmen unterhalten sollen, gegen die in der Türkei wegen Terrorismusfinanzierung ermittelt wird. Sie wurde zwischenzeitlich mit der Begründung, es handele sich um ein Missverständnis, von der türkischen Regierung zurückgezogen. 2. Wie viele natürliche Personen, Vereine, Schulen, andere Einrichtungen, Unternehmen und (Kleinst-)Betriebe aus NRW befinden sich auf den Listen? (Bitte auflisten .) Auf Liste 1 befinden sich nach derzeitigen Erkenntnissen 165 Personen mit Wohnsitz in Nordrhein -Westfalen. Von den in der Liste genannten Vereinen / Institutionen haben 19 ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Auf Liste 2 sind nach derzeitiger Zuordnung acht Personen mit Bezug nach Nordrhein-Westfalen genannt sowie 21 Vereine / Institutionen. Liste 3 enthält Namen ohne Aufenthalts-/Wohnortangaben, ein NRW-Bezug ist nicht erkennbar. Liste 4 enthält - ohne räumliche Zuordnung - Namen von 681 Firmen/Unternehmen. 3. Wie viele der unter Nr. 2 Genannten sind deutsche Staatsangehörige und werden der Gülen-Bewegung, türkischen linken Parteien bzw. Gruppierungen, Kurden sowie anderen Minderheiten wie Alewiten, Armeniern pp. zugeordnet? (Bitte auflisten .) Eine Aufschlüsselung nach deutscher Staatsangehörigkeit bzw. nach Zugehörigkeit zu Parteien , Volksgruppen, Minderheiten u. ä. ist nicht möglich, da die Listen hierzu keine systematischen Angaben enthalten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/438 3 4. Welche eigenen Informationen haben die Sicherheitsbehörden des Landes darüber , dass natürliche Personen und im Falle von Vereinen, Schulen, anderen Einrichtungen , Unternehmen und (Kleinst-)Betrieben deren Führung mit türkischer Zuwanderungsgeschichte Ziel von Ermittlungstätigkeiten des MIT waren bzw. sind? Umfang und Inhalt der Listen belegen, dass der MIT systematisch Informationen über mutmaßliche Gülen-Anhänger zusammenträgt, die Angaben sind jedoch nicht immer vollständig und zum Teil auch veraltet. Die Landesregierung befürchtet, dass der MIT die in den Listen aufgeführten Personen und Vereine / Institutionen und weitere Personen und Organisationen weiterhin ausspäht. 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung nach Kenntniserlangung von den Listen ergriffen, wurde beispielsweise Kontakt zu den genannten natürlichen Personen , Vereinen, Schulen, anderen Einrichtungen, Unternehmen und (Kleinst-)Betrieben mit welchem Ziel aufgenommen und warum geschah dies – im Falle unterbliebener Kontaktaufnahme – nicht? (Bitte insofern nach jeweiliger Liste untergliedern .) Die in Rede stehenden Listen wurden ausgewertet und mit den identifizierten Personen bzw. mit den Vertreterinnen und Vertretern der gelisteten Vereine aus Nordrhein-Westfalen wurde Kontakt aufgenommen. Diese wurden über den Umstand der Listung und mögliche sich daraus ergebende Konsequenzen bei Einreisen in die Türkei informiert.