LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4389 29.11.2018 Datum des Originals: 29.11.2018/Ausgegeben: 04.12.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1647 vom 24. Oktober 2018 der Abgeordneten Horst Becker und Johannes Remmel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4047 Wann wurde an wen zu welchen Kosten durch das Wirtschaftsministerium die Studie zum Umgang von Unternehmen mit dem Brexit und Möglichkeiten zum Ausgleich eines Handelsrückgangs beauftragt und wann erhält der Landtag die Studie? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 17.10.2018 wurde in Brüssel eine Studie von der Grünen/EFA- Fraktion in Auftrag gegebenes Gutachten der Universität Magdeburg zu den Auswirkungen des Brexit auf Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Dieses Gutachten liefert erste besorgniserregende Befunde zu den zu erwartenden ökonomischen Auswirkungen des Brexit auf die Unternehmen und die Wirtschaftskraft in NRW. Die Studie hält fest, dass Großbritannien mit 7% der Ausfuhren und 3,9% der Importe neben den Niederlanden und Frankreich der wichtigste europäische Handelspartner Nordrhein- Westfalens ist. Diese Zahlen enthalten bereits die negativen Auswirkungen des drohenden Brexits, die schon heute absehbar sind. Das wirtschaftliche Gesamtrisiko für NRW sehen die Autoren bei über 5% der Wirtschaftsleistung oder mehr als 36 Milliarden Euro. Obwohl rund 87 % der teilnehmenden Unternehmen im Rahmen einer Befragung angegeben haben, Exportbeziehungen nach Großbritannien zu unterhalten, hatten sich zum Zeitpunkt der Befragung erst 45 % der Unternehmen mit den Folgen des Brexits auseinandergesetzt. Am 18. Oktober 2018 war bei WDR-Online zu lesen, das NRW-Wirtschaftsministerium habe eine eigene Studie zum Umgang der Unternehmen mit dem Brexit und den Möglichkeiten den Handelsrückgang aufzufangen in Auftrag gegeben. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1647 mit Schreiben vom 29. November 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4389 2 Vorbemerkung der Landesregierung Bereits seit 2017 werden im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie wissenschaftliche Studien ausgewertet, die die Auswirkungen des Brexit auf die deutsche und nordrhein-westfälische Wirtschaft untersuchen. Seit April 2018 besteht eine Workshop-Reihe mit Vertretern der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Wissenschaft und der Landesverwaltung, die sich ebenfalls intensiv mit dieser Thematik beschäftigt. Im Rahmen dieses Austauschprozesses wurde unter anderem festgestellt, dass Bedarf für eine Studie besteht, die ihr Augenmerk auf Anpassungsmaßnahmen infolge des Brexit sowie auf Chancen für nordrhein-westfälische Unternehmen innerhalb der zukünftigen EU-27 richtet. 1. An wen wurde wann die von WDR-Online angesprochene „eigene“ Studie in Auftrag gegeben? Der Auftrag zur „Erstellung einer Studie zum Brexit und zu den Potenzialen des Binnenmarktes für NRW“ wurde im Wege der Verhandlungsvergabe im Wettbewerb vergeben. Am 21.08.2018 erhielt die IW Consult GmbH aus Köln den Zuschlag. 2. Welche konkreten Untersuchungsinhalte wurden im Einzelnen beauftragt? Die Studie soll untersuchen, wie nordrhein-westfälische Unternehmen aus verschiedenen Branchen mit Herausforderungen durch den Brexit umgehen und wie der zu erwartende Rückgang des Handels mit Großbritannien an anderer Stelle kompensiert werden kann. Hierzu ist unter anderem eine Unternehmensbefragung vorgesehen. Zudem soll die Studie Standortvorteile von Nordrhein-Westfalen für in Großbritannien ansässige Unternehmen mit einem Umsiedlungsinteresse herausstellen. 3. Wann soll die Studie fertiggestellt sein? Der vertraglich vereinbarte Fertigstellungstermin ist der 28.02.2019. 4. Was sind die voraussichtlichen Kosten für die Studie? Die vertragliche vereinbarte Gesamtvergütung einschließlich aller Nebenkosten und Umsatzsteuer beträgt 115.623,97 Euro. 5. Wird die Studie den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung sowie dem Ausschuss für Europa und Internationales durch das Ministerium unmittelbar nach Erhalt vorgelegt werden? Die Ergebnisse der Studie werden durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie öffentlich vorgestellt. Auch die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung sowie die Mitglieder des Ausschusses für Europa und Internationales werden unmittelbar über die Ergebnisse informiert werden.