LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4398 03.12.2018 Datum des Originals: 30.11.2018/Ausgegeben: 06.12.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1663 vom 5. November 2018 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky und Thomas Röckemann AfD Drucksache 17/4096 Klagewelle in Asylfragen vor dem OVG Münster Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einem Interview mit Focus Online1 hat der Chef des Verwaltungsgerichtsverbands Robert S. die Klagewelle in Asylverfahren und die damit verbundene Überlastung der Verwaltungsgerichte beklagt. Mit dem vorhandenen Personal könne man in der Verwaltungsgerichtsbarkeit pro Jahr etwa 200.000 bis 250.000 Fälle abarbeiten. Derzeit gingen jedes Jahr 90.000 – 100.000 Fälle ein, die keine Asylverfahren seien. Sobald die Zahl der asylgerichtlichen Verfahren die Zahl von 100.000 bis 150.000 Verfahren übersteige, komme es also automatisch zu einem Rückstau. Derzeit (Mai 2018) seien bei den Verwaltungsgerichten 400.000 Verfahren anhängig. Die enorme Anzahl der Asylverfahren, die mit dem vorhandenen Personal nicht zeitnah zu bewältigen sind, kann demzufolge als Hauptgrund für die langen Verfahrensdauern von 9 bis 12 Monaten in Hauptsacheverfahren angesehen werden. Der Chef des Verwaltungsgerichtsverbands Robert S. befürchtet, dass es ohne ein schnelles Eingreifen von Bund und Land demnächst „mindestens zu einer Verdoppelung der durchschnittlichen Verfahrensdauer“ komme. Beklagt wird seinerseits außerdem ein potentieller Missbrauch: „Ein asylgerichtliches Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden. Wenn ein Verfahren nur um das Verfahrens willen betrieben wird, etwa um eine am Ende unvermeidliche Ausreise so lang wie möglich hinauszuzögern und bis dahin den Bezug von Sozialleistungen sicherzustellen, dann ist das mit Sicherheit nicht das, was der Gesetzgeber wollte. Und solche Fälle gibt es leider.“ 1 https://www.focus.de/politik/deutschland/politik-bei-asylverfahren-gibt-es-eine-artjustizlotterie _id_8983144.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4398 2 Er empfiehlt der Politik, mehr Rechtsmittel in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung zulassen, damit man wieder zu Grundsatzentscheidungen kommen könne. Das würde in der Praxis sehr helfen, weil Anwälte dann wüssten, dass sich bestimmte Klagen nicht lohnen. Zur Beurteilung der aktuellen Situation beim OVG Münster sind die diesbezüglichen Informationen von Interesse. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1663 mit Schreiben vom 30. November 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. In wie vielen Fällen handelte es sich bei den im den Jahren 2016, 2017 sowie im 1. Halbjahr 2018 neu eingegangenen Verfahren (Klagen und einstweiliger Rechtsschutz) vor dem OVG Münster um Verfahren in Asylsachen? (bitte auflisten nach Jahr, Nationalität der Kläger, Gesamtzahl der Verfahren und dem jeweiligen prozentualen Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren) 2. Wie hoch ist hierunter jeweils der Anteil von Verfahren gegen Maßnahmen nach der Dublin-Verordnung und der übrigen Asylverfahren? (bitte auflisten nach Jahr und Anzahl der Verfahren gegen Maßnahmen nach der Dublin-Verordnung, übrigen Asylverfahren und allen sonstigen Verfahren) Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die nachfolgenden Daten sind der quartalsweise erhobenen Statistik gemäß der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik) entnommen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4398 3 Die Nationalitäten der Kläger in Asylverfahren werden im Rahmen der VwG-Statistik nicht erhoben und waren unmittelbar aus dem zur Anwendung kommenden Fachverfahren zu ermitteln. Eine Vergleichbarkeit mit den vorstehenden Daten ist daher nicht vollständig gegeben. Im Einzelnen differenzieren sich die Herkunftsländer der Kläger wie folgt: Berichtszeitraum absolut % 1 absolut % 1 absolut % 1 Hauptverfahren insgesamt darunter 3.043 100,00% 3.664 100,00% 2.760 100,00% Erstinstanzliche Hauptverfahren 88 2,89% 98 2,67% 51 1,85% Sonstige Hauptverfahren 2 darunter 2.955 97,11% 3.566 97,33% 2.709 98,15% Asylverfahren darunter 3 716 23,53% 1.660 45,31% 1.703 61,70% Verfahren nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a) AsylG - - - - 37 1,34% übrige Asylverfahren - - - - 1.666 60,36% Hauptverfahren ohne Asylverfahren 2.327 76,47% 2.004 54,69% 1.057 38,30% Eilverfahren 4 insgesamt darunter 1.569 100,00% 1.704 100,00% 1.014 100,00% Eilverfahren - Asylrecht darunter 3 27 1,72% 43 2,52% 25 2,47% Verfahren nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a) AsylG - - - - 8 0,79% übrige Asylverfahren - - - - 17 1,68% Eilverfahren ohne Asylverfahren 1.542 98,28% 1.661 97,48% 989 97,53% 1 Die prozentualen Angaben beziehen sich jeweils auf die Gesamtzahl der Haupt- bzw. Eilverfahren. 3 Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sieht eine Differenzierung hinsichtlich Verfahren nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a) AsylG erst seit dem 01.01.2018 vor. Neuzugänge bei dem OVG NRW 1. Halbjahr 201820172016 4 Hierin sind alle Beschwerden gegen Entscheidungen über Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz/Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz und sonstige Verfahren vor dem OVG NRW enthalten. 2 Berufungen mit Anträgen auf Zulassung, Beschwerden gegen Hauptsacheentscheidungen in Disziplinar- und Personalvertretungssachen vor dem OVG NRW LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4398 4 Land Hauptverfahren Eilverfahren Hauptverfahren Eilverfahren Hauptverfahren Eilverfahren Afghanistan 18 / 95 / 150 / Ägypten 19 / 16 1 9 1 Albanien 90 7 67 3 19 2 Algerien 19 / 40 / 13 / Angola 1 / 2 / 2 / Armenien 14 1 19 1 28 3 Aserbaidschan 10 1 21 2 16 1 Äthiopien 2 / 2 / 4 / Bangladesch 79 / 68 / 95 / Bosnien-Herzegowina 6 / 10 / 2 / China / / 1 / 8 / Eritrea 6 / 10 / 25 / Gambia / / 1 / / / Georgien 23 / 16 2 16 / Ghana 1 1 16 / 8 / Guinea 12 1 33 4 25 1 Indien 8 / 15 / 17 / Irak 26 6 124 7 224 1 Iran 10 / 26 / 60 1 Kamerun 1 / / / / / Kirgisistan 2 / 1 / / / Kongo (Brazzaville) 1 / 2 / / / Kongo (ehem. Zaire) 2 / 2 / 8 / Kosovo 45 2 25 / 11 1 Kuwait / / / / 1 / Libanon 5 / 37 / 57 / Libyen / / / / 1 / Mali 2 1 5 / 1 / Marokko 16 2 36 4 16 2 Mazedonien 34 / 38 3 8 / Moldau / / / / 1 / Mongolei 5 / / / 3 / Montenegro / / 1 / / / Myanmar / / / / 1 / Nigeria 10 1 62 1 85 1 Pakistan 43 / 72 / 90 3 Russische Föderation 8 / 13 1 15 / Senegal / / 1 / / / Serbien 61 1 32 1 4 / Sierra Leone / / / / 1 / Somalia 14 / 19 1 4 1 Sri Lanka 45 / 36 / 24 / Staatenlos / / 1 / / / Syrien 35 2 446 7 399 3 Tadschikistan 3 / 4 / 23 / Tunesien 3 / 1 / 2 / Türkei 7 / 5 2 13 / Ukraine 1 / / / / / Ungarn / / 1 / / / Vietnam 1 / / / / / Zypern / / / / 1 / Nationalitäten der Kläger in Asylverfahren 2016 2017 I. Halbjahr 2018 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4398 5 3. Wie hoch war die Zahl anhängiger Verfahren bei den (auch) für Asyl- und Ausländerrecht zuständigen Kammern des OVG Münster seit 2016? (bitte auflisten für die Jahre 2016 und 2017 sowie für das 1. Halbjahr 2018) Die nachfolgenden Daten sind der quartalsweise erhobenen Statistik gemäß der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik) entnommen: 4. Welchen Anteil an den derzeit anhängigen Verfahren vor dem OVG Münster haben Verfahren in Asylsachen? (bitte die Gesamtzahl und den Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren nennen) Zum 30. September 2018 waren bei dem OVG NRW insgesamt 3.540 erstinstanzliche und sonstige Hauptverfahren sowie 477 Eilverfahren anhängig. Hierunter fanden sich 1.549 „Hauptverfahren – Asylrecht“, jedoch keine „Eilverfahren – Asylrecht“. Dies ergibt einen prozentualen Anteil von 43,76%. 5. Mit welcher Erfolgsquote für die Kläger sind in den Jahren 2016, 2017 und bisher im Jahr 2018 Verfahren in Asylsachen vor dem OVG Münster erledigt worden? (bitte die Gesamtzahl der erledigten Fälle und den jeweiligen Anteil der erfolgreichen Fälle für die Kläger nennen) Die nachfolgenden Daten sind der quartalsweise erhobenen Statistik gemäß der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik) entnommen: Berichtszeitraum Hauptverfahren - Asylrecht Hauptverfahren - Ausländerrecht Eilverfahren - Asylrecht Eilverfahren - Ausländerrecht 2016 390 2017 Bestand nach Sachgebiet am Ende des Berichtszeitraums beim OVG NRW 1. Halbjahr 2018 722 153 130 152 132 122 144 2 5 4 1.236 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4398 6 Berichtszeitraum absolut % 1 absolut % 1 absolut % 1 Hauptverfahren - Asylrecht: Erledigungen 727 - 1.328 - 1.189 - Von den Verfahren, an denen eine Behörde beteiligt war, wurden durch Stattgabe, teilweise Stattgabe/ Zurückweisung oder Zurückweisung erledigt: darunter 566 100,00% 1.103 100,00% 940 100,00% Obsiegen der Behörde 532 93,99% 1.074 97,37% 916 97,45% teilweisem Obsiegen/teilweisem Unterliegen der Behörde 3 0,53% 0 0,00% 2 0,21% Unterliegen der Behörde 31 5,48% 29 2,63% 22 2,34% Eilverfahren 2 - Asylrecht Erledigungen 27 - 40 - 26 - Von diesen Verfahren, die durch Stattgabe, teilweise Stattgabe/ Zurückweisung oder Zurückweisung erledigt wurden, endeten die Verfahren, in denen eine Behörde beteiligt war mit: 23 100,00% 35 100,00% 24 100,00% Obsiegen der Behörde 18 78,26% 26 74,29% 20 83,33% teilweisem Obsiegen/teilweisem Unterliegen der Behörde 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% Unterliegen der Behörde 5 21,74% 9 25,71% 4 16,67% 2 Hierin sind alle Beschwerden gegen Entscheidungen über Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz/Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz und sonstige Verfahren vor dem OVG NRW enthalten. 2016 2017 Erledigungen beim OVG NRW 1. Halbjahr 2018 1 Die prozentualen Angaben beziehen sich jeweils auf die Gesamtzahl der durch Stattgabe, teilweise Stattgabe/ Zurückweisung oder Zurückweisung erledigt Verfahren, in denen eine Behörde beteiligt war.