LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4433 04.12.2018 Datum des Originals: 04.12.2018/Ausgegeben: 07.12.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1736 vom 19. November 2018 des Abgeordneten Hans-Willi Körfges SPD Drucksache 17/4271 Stellenbedarf und Stellenversorgung an Schulen in Mönchengladbach Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat seit ihrem Antritt immer wieder damit geworben, dass sie der Unterbesetzung an den Schulen energisch entgegen treten möchte. Die Lehrerbedarfsprognose und die jüngste Vorlage im Unterausschuss Personal zur aktuellen Besetzung der Stellen an den Schulen sprechen eine andere Sprache. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1720 mit Schreiben vom 4. Dezember 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Lage auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt in NRW ist in einigen Lehrämtern – wie in nahezu allen anderen Bundesländern – sehr angespannt. Es ist derzeit nicht möglich, alle zur Verfügung stehenden Stellen zeitnah mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften zu besetzen. In den nächsten zehn Jahren werden in Nordrhein-Westfalen voraussichtlich über 78.000 Lehrerstellen neu zu besetzen sein. In den nächsten 20 Jahren sind es insgesamt fast 140.000 Lehrerstellen. Die neu erstellte Lehrkräftebedarfsprognose, mit der die seit Jahren von der Vorgängerregierung nicht mehr aktualisierte Lehrkräftebedarfsprognose ersetzt wurde, hat ein großes Ungleichgewicht ans Licht gebracht: Danach fehlen in den kommenden zehn Jahren an den Grundschulen und den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I sowie an Berufskollegs und für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung kumuliert rund 15.000 grundständig ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Gleichzeitig besteht für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen in diesem Zeitraum voraussichtlich ein Überhang von 16.000 Absolventinnen und Absolventen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4433 2 Das ist eine Situation, die die Landesregierung so nicht hinnehmen kann. Deshalb arbeitet das Ministerium für Schule und Bildung derzeit mit Hochdruck daran, eine signifikante Verbesserung herbeizuführen. Dabei lässt die Landesregierung nichts unversucht, um Angebot und Nachfrage ins Lot zu bringen. Ziel muss es auch sein, möglichst vielen der grundständig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern mit dem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ein Einstellungsangebot gegebenenfalls auch in anderen Schulformen unterbreiten zu können. Bereits im vergangenen Jahr hat die Landesregierung ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Lehrkräfteversorgung vorgelegt. Zum Schuljahresbeginn 2018/19 wurde darüber hinaus ein 2. Maßnahmenpaket erarbeitet. Das Ergebnis ist ein Sechs-Punkte-Plan, welcher der Öffentlichkeit zu Beginn des aktuellen Schuljahres vorgestellt wurde. In der Vergangenheit wurde - mit Blick auf die heutige Situation am Lehrkräftearbeitsmarkt - eine zu geringe Anzahl an Ausbildungsplätzen zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund hat die neue Landesregierung zum Wintersemester 2018/19 für das Lehramt an Grundschulen 339 zusätzliche Studienplätze und für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung 250 zusätzliche Studienplätze bereitgestellt. Darüber hinaus startete im April 2018 parallel zur Veröffentlichung der neuen Lehrerbedarfsprognose eine breit angelegte Werbe- und Imagekampagne für den Lehrerberuf. Ziel ist es, mehr junge Menschen für den Lehrerberuf zu gewinnen. Die vorliegende Kleine Anfrage ist Teil einer Serie von inhaltsgleichen Kleinen Anfragen, die von Abgeordneten der Fraktion der SPD gestellt wurden. Die Beantwortung erfolgt jeweils nach einem gleichlautenden Schema. 1. Wie stellt sich die Lehrerversorgung an den Schulen in Mönchengladbach aktuell dar? (Bitte aufschlüsseln nach Schulformen und Schulstandorten. Stellenbedarf, Stellenausstattung und konkrete Personalausstattung bitte jeweils einzeln ausweisen.) Der Stellenbedarf, die Personalausstattung sowie die Personalausstattungsquote der einzelnen Schulen in Mönchengladbach können, gegliedert nach Schulformen, der Anlage 1 entnommen werden. Der Stellenbedarf und die Personalausstattung wurden mit der IT- Anwendung „Schulinformations- und Planungssystem – SchIPS“ ermittelt (Stand 13. November 2018). Bei der Bewertung der Unterrichtsversorgung ist auf Folgendes hinzuweisen: Grundsätzlich bedeutet eine gegenüber dem sich rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu geringe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch, dass der Unterrichtsbedarf dieser Schule nicht gedeckt werden kann. Vielmehr kann die Schulaufsicht vor Ort bestehende Besonderheiten (z. B. im Hinblick auf die Alters- bzw. Schwerbehindertenermäßigung) im Rahmen der Personalzuweisung berücksichtigen. Auf der anderen Seite bedeutet eine sich gegenüber dem rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu hohe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch eine Überversorgung dieser Schule. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4433 3 Bei der Interpretation der Daten aus SchIPS ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und die Unterrichtsversorgung einzelner Schulen daher nicht immer vollständig abgebildet werden kann. Alle sich noch in Bearbeitung befindlichen Vorgänge, wie z. B. Veränderungen in der Personalzuweisung, Neueinstellungen, Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub, Elternzeit oder Altersteilzeit, Beurlaubungen, Veränderungen im Beschäftigungsumfang können in einer stichtagsbezogenen Abfrage nicht berücksichtigt werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass den Schulen landesweit zusätzliches Personal zur Verfügung steht, das in SchIPS nicht bei der Personalausstattung der jeweiligen Schule erfasst wurde. Hierzu zählen beispielsweise die Vertretungsreserve Grundschule, Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht oder Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Obwohl dieses Personal nicht bei der Personalausstattung der einzelnen Schule verbucht wurde, verbessert es deren Personalsituation. 2. Wie viele unbefristete Neueinstellungen gab es im Schuljahr 2017/2018 in Mönchengladbach? (Bitte nach Schulformen und Standorten aufschlüsseln mit der Angabe, wie viele der ausgeschriebenen Stellen bislang besetzt werden konnten.) 4. Wie viele Seiteneinsteiger(innen) wurden in Mönchengladbacher Schulen eingesetzt (Bitte aufschlüsseln nach Schulformen und Schulstandorten.)? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 4 gemeinsam beantwortet. In Nordrhein-Westfalen werden Lehrkräfte im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens oder des Listenverfahrens in den öffentlichen Schuldienst eingestellt. Die Zahl der unbefristeten Neueinstellungen und darunter diejenigen Lehrkräfte, die im Rahmen des Seiteneinstiegs nach der Qualifizierung in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis übernommen werden, ergibt sich aus der Anlage 2. 3. Wie stellt sich aktuell die Besetzungssituation von Schulleitungsstellen und stellvertretenden Schulleitungsstellen an den Schulen in Mönchengladbach dar? (Bitte aufschlüsseln nach Schulform, Standort, kommissarischer Beauftragung, Bewertung der Stelle und tatsächlicher Besoldungsgruppe des Stelleninhabers, Anzahl der Stellenausschreibungen sowie ausweisen, seit wann die Stelle nicht besetzt ist.) Die Quote der besetzten Schulleitungsstellen landesweit hat sich seit dem Jahr 2017 an den meisten Schulformen insgesamt leicht verbessert. Bereits zum 1. Januar 2017 war die Besoldung der Grund- und Hauptschulleitungen auf A 14 erhöht worden. Auf Initiative der Landesregierung wurde die Besoldung der stellvertretenden Schulleitungen an Grundschulen und Hauptschulen zum 01. Januar 2018 auf die Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage angehoben. Die Anmeldezahlen für die Schulleitungsqualifizierung und das Eignungsfeststellungsverfahren für angehende Schulleitungen sind ebenfalls gestiegen. Die Besetzungssituation bei den Schulleitungs- und Stellvertretungsstellen in Mönchengladbach ergibt sich aus der Anlage 3a, die Bewertung der Schulleitungsämter in Nordrhein-Westfalen aus der Anlage 3b. Die Angabe der individuellen Besoldung bzw. Eingruppierung der Stelleninhaberinnen und -inhaber ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die Dauer der Vakanzen sowie die Anzahl der Stellenausschreibungen werden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4433 4 statistisch nicht erhoben und konnten in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. 5. Wie viele Stellen sind im Bereich der sonderpädagogischen Förderung in Mönchengladbach unbesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Schulform, Standort, Anzahl der Stellenausschreibungen sowie ausweisen, seit wann die Stelle nicht besetzt ist.) Nach Auswertung des Einstellungsverfahrens zum 1. November 2018 ergeben sich die aktuell im Einstellungsverfahren nicht besetzten Stellen für die sonderpädagogische Förderung für die Stadt Mönchengladbach aus der Anlage 4. Seit welchem Zeitpunkt die Stellen frei und besetzbar sind, wird im Einstellungsverfahren statistisch nicht erhoben.