LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4434 04.12.2018 Datum des Originals: 04.12.2018/Ausgegeben: 07.12.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1665 vom 5. November 2018 der Abgeordneten Eva-Maria Voigt-Küppers und Jochen Ott SPD Drucksache 17/4102 Wie wichtig ist der Landesregierung die Primusschule? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit dem Schuljahr 2014/ 2015 wurde in Nordrhein-Westfalen die Primusschule eingeführt. Ziel der Modellschule ist es, den Bruch zwischen Primarstufe und Sekundarstufe I zu verhindern, indem Schülerinnen und Schüler von der Klasse 1 bis zur Klasse 10 dieselbe Schule besuchen. In NRW wurden fünf Primusschulen eröffnet – jeweils eine pro Regierungsbezirk. Die Schulform befindet sich im Aufbau, aus dem Statistiktelegramm des Ministeriums für Schule und Bildung geht allerdings hervor, dass die Schülerzahlen im Schuljahr 2018/ 2019 erstmals rückläufig sind. Entsprechend sieht der Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 eine Reduzierung der Lehrerstellen vor. Es mehren sich zudem Beschwerden über die schlechte Ausstattung der Primusschule, Lehrermangel und Unterrichtsausfall. Die Obleute des Ausschusses für Schule und Bildung wurden durch die Landtagsverwaltung kürzlich über mehrere Zuschriften informiert, die das Problem aus Elternsicht benennen. In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 4. Juli 2018 hat die Landesregierung einen Bericht über das Modellvorhaben Primusschule vorgelegt, ihn aber weder im Begleitschreiben zur Vorlage 17/930 noch in der Sitzung inhaltlich kommentiert. Entsprechenden Aufforderungen, als Regierungsmitglied eine Bewertung abzugeben, kam Ministerin Gebauer in der Sitzung nicht nach. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1665 mit Schreiben vom 4. Dezember 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4434 2 1. Wie ist die Schülerzahlentwicklung an den einzelnen Primusschulen (bitte für jede der fünf Schulen gesondert auflisten)? 2. Hat die Landesregierung eine Erklärung dafür, dass die Schülerzahlen an den Primusschulen rückläufig sind? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Entwicklung der Schülerzahlen stellt sich an den Primus-Schulen wie folgt dar: Schule Schj. 2013/14 Schj. 2014/15 Schj. 2015/16 Schj. 2016/17 Schj. 2017/18 Schj. 2018/19 Minden 162 306 435 573 642 716 Münster - 121 245 361 434 478 Schalksmühle - 118 233 347 453 498 Titz - 47 90 146 224 317 Viersen - 76 157 223 288 341 Hinweis: Die Angaben bis zum Schuljahr 2017/18 basieren auf den Amtlichen Schuldaten. Die aktuellen Schülerzahlen des Schuljahres 2018/19 wurden bei den Primus- Schulen abgefragt. Eine rückläufige Entwicklung der Gesamtschülerzahlen ist allein deshalb nicht möglich, da sich die Schulen im Aufbauprozess befinden und in jedem Jahr ein neuer Jahrgang zusätzlich aufgenommen wird. Allerdings sinken die jährlichen Anmeldezahlen an einigen Schulstandorten. 3. Wie viel Unterricht fällt an den nordrhein-westfälischen Primusschulen im Vergleich zu anderen Schulformen aus? 4. Legt die Landesregierung ein besonderes Augenmerk auf den Unterrichtsausfall an den Primusschulen? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Ergebnisse der Unterrichtsausfallstatistik für das Schuljahr 2017/18 noch nicht in abschließender Form vor. Die erfolgte zufällige Zuordnung der fünf Primus-Schulen zu jeweils einem der 19 Erhebungsabschnitte im von der Vorgängerregierung eingeführten Rollierenden Verfahren erschwert eine repräsentative Vergleichbarkeit mit anderen Schulformen. Erst mit der wöchentlichen Erhebung, die zum Schuljahr 2018/19 an allen öffentlichen Schulen der teilnehmenden Schulformen eingeführt wurde, werden vergleichbare Daten im Schuljahresverlauf für die Primus-Schulen vorliegen. Unterrichtsausfall ist für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von der besuchten Schulform in gleichem Maße unerwünscht. Aus diesem Grund erfolgt die Bekämpfung des Unterrichtsausfalls an allen Schulen und Schulformen mit der gleichen Sorgfalt. 5. Wie bewertet die Landesregierung das Modellvorhaben Primusschule insgesamt? Die wissenschaftliche Begleitforschung weist in ihrem Zwischenbericht (s. Vorlage 17/930) darauf hin, dass es noch zu früh ist, um den Schulversuch abschließend zu bewerten, da sich die zu Beginn in Klasse 1 eingeschulten Schülerinnen und Schüler im Berichtszeitraum noch LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4434 3 in der Primarstufe befanden: „Im Sinne einer Zwischenbilanz können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur Aussagen darüber getroffen werden, wie sich die fünf Primus-Schulen an ihren Standorten einrichten bzw. unter welchen Bedingungen sie bislang aufwachsen konnten und mit welchen Problemstellungen sie sich in ihrer Entwicklungsarbeit auseinandersetzen mussten.“ Die Vornahme einer abschließenden Gesamtbewertung ist aus Sicht der Landesregierung noch verfrüht. Für die Primus-Schulen gilt die Regelung in § 132b des Schulgesetzes, nach der dieser Schulversuch auf die Dauer von zehn Jahren angelegt ist.