LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4471 05.12.2018 Datum des Originals: 04.12.2018/Ausgegeben: 10.12.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1577 vom 12. Oktober 2018 der Abgeordneten Alexander Langguth, Frank Neppe und Markus Pretzell FRAKTIONSLOS Drucksache 17/3896 Verhinderung von Schwarzbauten im Hambacher Forst Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bis Dienstag, den 2. Oktober 2018 haben Einsatzkräfte des Landes NRW 86 Baumhäuser im Hambacher Forst geräumt und abgebaut. Dieser Maßnahme ging am 12. September 2018 eine Weisung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung als oberster Bauaufsichtsbehörde des Landes NRW an die oberen Bauaufsichtsbehörden der Bezirksregierung Köln und des Rhein-Erft-Kreises voraus. In dieser Weisung wurden die Räumung und die Beseitigung der Baumhäuser unter anderem mit der nicht Erfüllung der Anforderungen des § 17 BauO NRW sowie der fehlenden Erschließung der Gebäude nach § 4 BauO NRW begründet. Am Sonntag, den 7. Oktober 2018 hat NRW-Innenminister Herbert Reul den Rückzug der Einsatzkräfte aus dem Hambacher Forst angekündigt. Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart erwartet von den Demonstranten, dass die Errichtung neuer Baumhäuser unterlassen werde.1 Bereits am 6. Oktober 2018 hat das europaweite Sammelbündnis zivildemokratischer und linksextremistischer Organisationen, Bündnisse und Netzwerke „Ende Gelände“, wie Spiegel Online berichtet, angekündigt, neue Baumhäuser zu bauen.2 Zum Bau neuer Baumhäuser ist es laut Westfalenpost bereits am 07. Oktober 2018 gekommen.3 1 Redebeitrag zu TOP 1 der Plenarsitzung am 10.10.2018 2 http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/hambacher-forst-rodung-gestoppt-die-proteste-gehen-weiter-a- 1231932.html - aufgerufen am 10.10.2018 3 https://www.wp.de/region/polizei-zieht-aus-hambacher-forst-ab-aktivisten-bauen-neue-baumhaeuserid 215508201.html - aufgerufen am 10.10.2018 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4471 2 Auch wenn im Vergleich zu den Sommermonaten in den kommenden Monaten die Brandgefahr geringer sein dürfte, ist das Verletzungsrisiko von Demonstranten und Einsatzkräften durch Nässe und Glätte nicht zu unterschätzen, da sich Nässe auf die Stabilität des genutzten Baustoffes Holz und Glätte auf die Abrutschgefahr auswirkt. Während der Räumungsarbeiten im September kam es zu einem tödlichen Sturz von einer Hängebrücke und einem weiteren Sturz bei der Nutzung einer Leiter.4 Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1577 mit Schreiben vom 4. Dezember 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich der Errichtung neuer Baumhäuser ohne Baugenehmigung und Absperrungen im Hambacher Forst nach dem 6. Oktober 2018 vor? Am 31.10.2018 fand eine Waldbegehung mit Vertreterinnen und Vertretern der fachlich betroffenen Ministerien einschließlich nachgeordneter Behörden statt. Bei dieser Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass an verschiedenen Stellen im Hambacher Forst erneut Baumhäuser und Zelte errichtet wurden; teilweise waren Menschen auf den Baumhäusern bzw. in den Zelten anwesend. Darüber hinaus konnten im Wald Baumaterialien wie beispielsweise Holzpaletten und Fensterflügel festgestellt werden. 2. In welchen zeitlichen Abständen werden die Bauaufsichtsbehörden des Landes NRW Kontrollen im Hambacher Forst durchführen? 4. Plant die Landesregierung zum Schutze der Demonstranten die regelmäßige, zeitnahe Räumung von fertiggestellten und sich noch im Bau befindlicher Baumhäuser im Hambacher Forst? 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zum Schutze der Demonstranten und Einsatzkräfte, den Bau von Baumhäusern bereits zu Beginn der Entstehungsphase zu unterbinden? Die Fragen 2, 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Gemäß § 61 Absatz 1 BauO NRW haben die Bauaufsichtsbehörden bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung und der Nutzungsänderung baulicher Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Auf dieser Rechtsgrundlage beruhte bereits das Einschreiten der unteren Bauaufsichtsbehörden im September 2018. Die zuständigen Bauaufsichtsbehörden werden unter Berücksichtigung der bei der Ortsbesichtigung gewonnenen neuen Erkenntnisse entsprechend § 61 Absatz 1 BauO NRW die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. 4 https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/unfall-hambacher-forst-100.html - aufgerufen am 10.10.2018 und https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/frau-hambacher-forst-tiefe-gestuerzt-100.html - aufgerufen am 10.10.2018 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4471 3 3. Erwartet die Landesregierung im Falle neu errichteter Baumhäuser, dass die Verwaltungsgerichte Köln und Aachen sowie das Oberverwaltungsgericht Münster wie auch vor der Räumung im September 2018 erneut bestätigen, dass eine Räumung rechtmäßig und aus Gefahrengründen notwendig sei? Der Ausgang verwaltungsgerichtlicher Verfahren bleibt stets abzuwarten und kann nicht prognostiziert werden.