LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4472 05.12.2018 Datum des Originals: 04.12.2018/Ausgegeben: 10.12.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1609 vom 16. Oktober 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/3958 Wie verhindert die Landesregierung den Bau neuer Baumhäuser im Hambacher Forst? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Zeit vom 13.09.2018 bis zum 08.10.2018 dauerte der Polizeieinsatz zur Baumhaus- Räumung im Hambacher Forst. Der Innenminister berichtete in der Sitzung des Landtags vom 10.10.2018, dass die Polizei 378.857 Einsatzstunden geleistet habe. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW, dass der Hambacher Forst vorläufig nicht gerodet werden darf, ordnete das Innenministerium den Abzug der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aus dem Hambacher Forst an. Der Innenminister erklärte in der WAZ vom 09.10.2018: „Ich ziehe die Polizei ab, weil unsere erste Aufgabe „Räumung des Waldes“ erledigt ist.“ Die Aktion Unterholz kündigte zeitgleich eine erneute Besetzung des Forstes an. Auch das Aktionsbündnis „Ende im Gelände“ erklärte das Gebiet erneut besetzen zu wollen. Weiterhin wird ein Sprecher des Bauministeriums in der WAZ vom 09.10.2018 zitiert: „Da eine permanente Beseitigung immer neuen Baumhäuser wegen des Polizeieinsatzes aufwendig wäre, prüft das Ministerium zurzeit, inwieweit die Einhaltung der Bauvorschriften auf geeignete Weise weiter überprüft wird.“ Die Stadt Kerpen hat bereits dargestellt, dass sie mit der Aufgabe der Überwachung alleine überfordert ist. Der FDP-Fraktionsvorsitzende im Landtag erklärte: “Möglicherweise muss man das Gebiet einzäunen oder anderweitig sichern.“ Und der Innenminister formulierte die Erwartung, dass auch Initiativen und Verbände darauf hinwirken sollten, dass keine neuen Baumhäuser gebaut werden. Der Ministerpräsident wird in der FAZ vom 09.10.2018 mit den Worten zitiert: „Wir können in NRW an keiner Stelle Rechtsmissbrauch dulden.“ Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte, dass man weiterhin konsequent gegen drohende Rechtsbrüche im Hambacher Forst einschreiten müsse. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1609 mit Schreiben vom 4. Dezember 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4472 2 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bzgl. der Errichtung neuer Baumhäuser nach dem 08.10.2018 im Hambacher Forst vor? 5. Welchen Erfolg hatte der Appell (oder möglicherweise auch Dialog) der Landesregierung an Initiativen und Verbände, den Bau von Baumhäusern im Hambacher Forst einzustellen? Die Fragen 1 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Am 31.10.2018 fand eine Waldbegehung mit Vertreterinnen und Vertretern der fachlich betroffenen Ministerien einschließlich nachgeordneter Behörden statt. Bei dieser Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass an verschiedenen Stellen im Hambacher Forst erneut Baumhäuser und Zelte errichtet wurden; teilweise waren Menschen auf den Baumhäusern bzw. in den Zelten anwesend. Darüber hinaus konnten im Wald Baumaterialien wie bspw. Holzpaletten und Fensterflügel festgestellt werden. 2. Ist der FDP-Vorschlag nach einer Einzäunung bzw. sonstigen Sicherung des Geländes rechtlich möglich? Eine Einzäunung bzw. Sperrung der dem Hauptbetriebsplan 2018 – 2020 unterliegenden Waldflächen ist als notwendige Vorbereitungshandlung einer nach § 43 LFoG zulässigen Waldumwandlung ohne besondere forstrechtliche Genehmigung möglich, soweit der Hauptbetriebsplan rechtskräftig bzw. für sofort vollziehbar erklärt worden ist. Andernfalls besteht ein allgemeines Waldbetretungsrecht zum Zwecke der Erholung nach Maßgabe des Forstrechts, mit dem eine großflächige Sperrung von Waldflächen nicht vereinbar ist. 3. Welche Ergebnisse haben die angekündigten Prüfungen des Bauministeriums zur künftigen Einhaltung des Baurechts und Brandschutzes im Hambacher Forst ergeben? 4. Welchen Austausch mit welchem Ergebnis hat es mit der zuständigen Stadt Kerpen und dem zuständigen Kreis Düren seitens der Landesregierung mit welchem Ergebnis zur Überwachung von Brandschutz und Bauordnung im Hambacher Forst gegeben? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Es gilt weiterhin die rechtliche Einschätzung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, die Grundlage der Weisungen an die unteren und oberen Bauaufsichtsbehörden im September 2018 war. Die zuständigen Bauaufsichtsbehörden werden unter Berücksichtigung der bei der Ortsbesichtigung gewonnenen neuen Erkenntnisse entsprechend § 61 Abs. 1 BauO NRW die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.