LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4488 05.12.2018 Datum des Originals: 03.12.2018/Ausgegeben: 10.12.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1666 vom 5. November 2018 der Abgeordneten Lisa Kapteinat SPD Drucksache 17/4103 Wie steht es um die Pflegekräfte in den Justizvollzugsanstalten NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage NRW mangelt es an Pflegepersonal. Dieses Problem betrifft auch vermehrt die Justizvollzugsanstalten NRW. Dazu melden nicht nur die Ärztinnen und Ärzte im Justizvollzug eine Zunahme des Arbeitspensums. Auch das Pflegepersonal sieht sich mit den gleichen Herausforderungen konfrontiert. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1666 mit Schreiben vom 3. Dezember 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Wie hat sich die Anzahl der Ausführungen zu externen Ärzten (inklusive ambulante/ stationäre Krankenhausvorstellungen) im Zeitraum von 2005 - 2018 entwickelt? 2. Wie hat sich die Anzahl der Untersuchungen bei den Anstaltsärztinnen und Anstaltsärzten im Zeitraum 2005 - 2018 entwickelt? Die Fragen 1) und 2) werden zusammen beantwortet. Die abgefragten Daten werden in den Justizvollzugsanstalten statistisch so nicht erfasst. Eine Entwicklung kann daher anhand von Zahlenmaterial nicht abgebildet werden. 3. Wie viele Stellen in der Pflege sind derzeit fachlich unbesetzt? Bitte nach Justizvollzugsanstalten (inklusive JAA) aufschlüsseln. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4488 2 Nach der Berichtslage sind derzeit 19,14 der für den Bereich des Krankenpflegedienstes vorgesehenen Stellen in den Justizvollzugseinrichtungen nicht besetzt. Zwei Stellen sind nicht durch Fachkräfte besetzt. Die Aufgliederung nach den Justizvollzugseinrichtungen ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle: Justizvollzugseinrichtungen Zahl der im Bereich des Krankenpflegedienstes nicht besetzte Stellen Bemerkungen Aachen 0 Attendorn 0 Bielefeld-Brackwede 1 Einstellungszusage zum 01.01.2019 Bielefeld-Senne 0 Bochum 1 Bochum-Langendreer 0 Castrop-Rauxel 2 nicht durch Fachpersonal besetzt Detmold 1,5 Dortmund 0,4 Duisburg-Hamborn 0 Düsseldorf 2 Essen 0 Euskirchen 0 Fröndenberg 5 Geldern 1,5 Gelsenkirchen 1 Gelsenkirchen Soz.Th. 0 Hagen 1 Einstellungszusage zum 01.01.2019 Hamm 0 Heinsberg 0,74 Herford 0 Hövelhof 0 Iserlohn 0 Kleve 0 Köln 0 Moers-Kapellen 0 Münster 0 Remscheid 0 Rheinbach 0 Schwerte 0 Siegburg 0 Werl 0 Willich I 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4488 3 Willich II 0 Wuppertal-Ronsdorf 1 Wuppertal-Vohwinkel 3 Einstellungszusagen zum 01.12.2018 und 01.01.2019 JAA Bottrop 0 JAA Düsseldorf 0 JAA Lünen 0 JAA Remscheid 0 JAA Wetter 0 SUMME 21,14 4. Was tut die Landesregierung, um Pflegekräfte für den Justizvollzug zu gewinnen? Die Zuständigkeit für die Gewinnung von Kräften für den Krankenpflegedienst, die der Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes zugerechnet werden, obliegt den Leitungen der Justizvollzugseinrichtungen. Diese führen regelmäßig vielfältige regionale Werbemaßnahmen durch (z. B. Zeitungsannoncen, Besuch von Berufsmessen, Kontakte mit Ausbildungsstätten für Krankenpflegekräfte, lokale Radiospots). Es ist beabsichtigt, die Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug, die Mitte 2017 zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren bei der Justizvollzugsschule eingerichtet worden ist, dauerhaft zu installieren und personell zu verstärken. Dadurch soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass die Justizvollzugseinrichtungen in allen Fragen der Personalgewinnung professionell beraten und operativ unterstützt werden können. Ferner wird erwartet, dass sich aus den Maßnahmen der zum 01.06.2018 im Ministerium der Justiz eingerichteten Projektgruppe Nachwuchsgewinnung in Zusammenarbeit mit der Marketingagentur YeaHR! insbesondere auch für den Allgemeinen Vollzugsdienst und somit auch für den Krankenpflegedienst Kampagnenplanungen sowie weitere zielführende Impulse zur Verbesserung der Anzahl der Einstellungen ergeben. 5. Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um die Laufbahn des Krankenpflegedienstes in den Justizvollzugsanstalten perspektivisch weiter zu entwickeln? Die Beamtinnen und Beamten des Krankenpflegedienstes in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen sind Angehörige der Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes. Eine gesonderte Laufbahn für den Krankenpflegedienst existiert nicht. Den Rahmen für die berufliche Entwicklung der Beamtinnen und Beamten des Krankenpflegedienstes bilden somit grundsätzlich die Entwicklungsmöglichkeiten in der Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 LBesO. Bei Übertragung herausgehobener Funktionen ist darüber hinaus die Gewährung einer Amtszulage zur Besoldungsgruppe A 9 möglich. Dies gilt namentlich für Leitungen des Krankenpflegedienstes von Justizvollzugsanstalten und Leitende Stationspflegekräfte einer Krankenstation im Justizvollzugskrankenhaus. Darüber hinaus besteht für die Leitung des Krankenpflegedienstes des Justizvollzugskrankenhauses eine Entwicklungsmöglichkeit bis zur Besoldungsgruppe A 11 und deren Stellvertretung bis zur Besoldungsgruppe A 10. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4488 4 Soweit Tarifbeschäftigte im Krankenpflegedienst eingesetzt sind, richtet sich ihre Eingruppierung nach § 12 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Verbindung mit Anlage A zum TV-L sowie der Entgeltordnung zum TV-L (Teil IV Beschäftigte im Pflegedienst). In Abhängigkeit von der beruflichen Qualifikation und Fachrichtung sowie der auszuübenden Tätigkeit bestehen Entwicklungsmöglichkeiten für den Krankenpflegedienst in den Justizvollzugsanstalten von KR 7a bis KR 9a (leitende Funktion) und im Justizvollzugskrankenhaus von KR 3a bis KR 10a (leitende Funktion).