LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4509 06.12.2018 Datum des Originals: 06.12.2018/Ausgegeben: 11.12.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1710 vom 15. November 2018 des Abgeordneten Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/4236 Finanzamt Moers – Welche Pläne hat die Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der für die Moerser Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung überraschend und kurzfristig angekündigte Umzug des Finanzamtes von Moers nach Kamp-Lintfort steht unmittelbar bevor. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ziehen in eine seit 12 Jahren leer stehende Immobilie in einem Gewerbegebiet der Stadt Kamp-Lintfort. Ca. 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von dem Umzug betroffen. Zudem ist der Verlust für das Zentrum der Stadt Moers groß. Zurückgelassen wird in Moers ein großes Bürogebäude, das aufgrund seiner Größe und Lage neben dem Rathaus zu einem Schandfleck zu werden droht. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 1710 mit Schreiben vom 6. Dezember 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat; Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Welche Anstrengungen haben das Land oder seine nachgeordneten Behörden in den letzten Monaten unternommen, um das Bürogebäude zu vermarkten? Bitte detaillierte Darstellung der Vermarktungs- und Nutzungsüberlegungen. Das Ministerium der Finanzen sowie der BLB NRW haben in den letzten Monaten mehrere Gespräche zu künftigen Nutzungspotentialen mit der Stadt Moers geführt. Zudem hat der BLB NRW abgefragt, inwieweit andere Ressorts Interesse an der Liegenschaft haben. Außerdem wurde die Fläche in den Verkaufsprospekt für die Immobilienmesse Expo Real in München aufgenommen und dort vorgestellt. Die Kontakte dort haben jedoch nicht zu Interessenbekundungen geführt. Nach den städtebaulichen Rahmenbedingungen ist künftig die Nutzung der Liegenschaft für öffentliche Dienstleistungen vorgesehen. Dabei soll das Maß der baulichen Nutzung reduziert werden und eine großzügige öffentliche Grünfläche entstehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4509 2 2. Welche Pläne hat das Land für das Gebäude und das Gelände? Das Grundstück wird für Landeszwecke nicht mehr benötigt und soll veräußert werden. 3. Zu welchen finanziellen Konditionen würde das Land der Stadt Moers das Grundstück abtreten? Die Rahmenbedingungen dafür sind gesetzlich geregelt. Die Stadt Moers hat gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 HHG die Möglichkeit die Liegenschaft direkt und ohne öffentliches Ausschreibungsverfahren auf der Grundlage einer gutachterlichen Wertermittlung für die Erfüllung kommunaler Zwecke oder für die Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes vom 13. September 2001 zu erwerben. 4. Im Falle einer Übertragung an die Stadt Moers wäre eine Mischung aus Wohnen, Dienstleistungsgewerbe, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Angebote für Start- Ups denkbar. Welche städtebaulichen Fördermöglichkeiten könnte die Stadt Moers im Falle einer Übertragung beantragen? (Bitte die Fördermöglichkeiten aller Ressorts darstellen.) Von der Stadt können Mittel für dauerhaft unrentierliche Kosten von Maßnahmen beantragt werden, die Gegenstand der Städtebauförderung und Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sind. Für die Neuschaffung von Wohnungen in dem Bestandsgebäude käme grundsätzlich eine Förderung nach den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) infrage. Ergänzend können dabei standortbedingte, gebäudebedingte oder städtebaulich bedingte Mehrkosten mit Darlehen im Rahmen der Nummer 4 WFB finanziert werden.