LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4534 10.12.2018 Datum des Originals: 10.12.2018/Ausgegeben: 13.12.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1730 vom 8. November 2018 des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD Drucksache 17/4259 Ausschreitungen im Dortmunder Fußballstadion und die Folgen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Insbesondere im Rheinland und im Ruhrgebiet hat der Fußball einen hohen Stellenwert für viele Menschen. In der aktuellen Spielzeit sind fünf Vereine aus NRW in der Bundesliga vertreten. Am 27. Oktober und 4. November zündeten Zuschauer im Dortmunder Fußballstadion und im Mönchengladbacher Borussia-Park Pyrotechnik. In Dortmund reagierte die Polizei mit einem viel beachteten Einsatz im Gästeblock der Berliner Anhänger: „Dutzende Beamte drängten in den Block. Sie versuchten, das Banner der Ultragruppe zu beschlagnahmen, hinter der die Pyrotechnik gezündet wurde.“1 Nach dem Einsatz im Gästeblock spitzte sich die Lage zu und die Polizisten wurden unter anderem mit Objekten aus den Sanitäranlagen des Stadions angegriffen.2 Der Dortmunder Polizeipräsident bezeichnete das vorherige Betreten des Gästeblocks durch Polizeibeamte als „alternativlos“. Die Bilanz der Auseinandersetzungen im Dortmunder Stadion: „Sechs Polizisten seien leicht verletzt worden. Außerdem seien 45 Stadionbesucher aus Berlin verletzt worden, 35 durch Reizgas und zehn durch Gewaltanwendung der Polizei. Es habe zudem zehn unbeteiligte Zuschauer mit Atembeschwerden gegeben, die in Folge von Pyrotechnik und der Rauchgasentwicklung zustande gekommen sein sollen.“3 1 https://www.zeit.de/sport/2018-10/pyrotechnik-fussballfans-hertha-bsc-berlin-polizei 2 http://www.spiegel.de/sport/fussball/borussia-dortmund-vs-hertha-bsc-polizei-verteidigt-einsatzgegen -berliner-fans-a-1235754.html 3 Ebd. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4534 2 Der Verein „Fan-Projekt Dortmund“ kritisierte in einer Stellungnahme die Polizei und kapriziert den Auslöser der Straftaten auf den vorhergehenden Polizeieinsatz: „Die aus dem Eingreifen der Polizei resultierenden gewalttätigen Ausschreitungen und massiven Sachbeschädigungen der Hertha-Fans verurteilen wir aufs Schärfste. Unserer Meinung nach hätte aber eine auf Deeskalation setzende Polizei-Einsatzstrategie eine so brisante Situation gar nicht erst entstehen lassen.“4 NRW-Innenminister Herbert Reul verteidigte im Deutschlandfunk5 den Einsatz und äußerte am 6. November in der Westdeutschen Zeitung Kritik an den Einlasskontrollen: „Wenn es immer wieder gelingt, Pyrotechnik gleich kiloweise in die Stadien zu schmuggeln, habe ich meine Zweifel, ob die Einlasskontrollen mit der notwendigen Konsequenz durchgeführt werden.“6 Der Chef der Gewerkschaft der Polizei forderte im gleichen Artikel ebenfalls personalisierte Stadionkarten „mindestens für die Fanblöcke“ und behauptete: „Wenn es je eine No-Go-Area für Polizisten in NRW gegeben hat, dann ist es der Fanblock in der Bundesliga.“7 Auch forderte er, es müsse „endlich wieder zur Selbstverständlichkeit werden“, dass die Polizei in den Fanblöcken steht. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1730 mit Schreiben vom 10. Dezember 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele verletzte Menschen gab es in der 1. und 2. Bundesliga in der laufenden und vergangenen Spielzeit in NRW-Stadien (bitte auflisten nach Anzahl der Verletzten, Grad der Verletzung und Stadion)? 2. Wie viele Verletzungen (siehe Frage 1) resultieren aus dem Abbrennen von Pyrotechnik (bitte auflisten nach Stadion)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Eine landesweit zentrale Erfassung der Anzahl von Personen, die sich in Fußballstadien verletzt haben, erfolgt nicht. 3. Wird sich die NRW-Landesregierung im Bundesrat für die Einführung von personalisierten Eintrittskarten bei Fußball-Bundesligaspielen einsetzen? Die Landesregierung hält die Einführung von personalisierten Eintrittskarten durch Vereine und Verbände grundsätzlich für geeignet, zur Reduzierung von Sicherheitsstörungen bei Fußballspielen beizutragen und hat sich zu diesem Thema wiederholt im Rahmen der Gremienbefassung der Innenministerkonferenz (IMK) eingebracht. Die abschließende Umsetzung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Vereine und Verbände. 4 http://fanprojekt-dortmund.de/newsleser/items/stellungnahme-zu-den-vorkommnissen-im-rahmendes -bundesligaspiels-borussia-dortmund-gegen-hertha-bsc-berlin-am-27102018.html 5 https://www.deutschlandfunk.de/fussball-nrw-innenminister-verteidigt-polizeieinsatzin .2851.de.html?drn:news_id=942531 6 https://www.wz.de/politik/landespolitik/fussball-randale-polizei-soll-in-fanbloecken-eingreifen_aid- 34326367 7 Ebd. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4534 3 4. Zu welchen weiteren (polizeilichen) Maßnahmen hat die Auswertung der Videoüberwachung im Dortmunder Stadion am 27. Oktober geführt? Die Auswertung der Videoaufzeichnungen im Dortmunder Stadion durch eine eingerichtete Ermittlungskommission hat mit Stand 26. November 2018 zur Fertigung von 33 Strafanzeigen geführt. 5. Liegen der Landesregierung Daten vor, wie viele bundesweit wirksame Stadionverbote nach dem Spiel am 27. Oktober ausgesprochen wurden? Die Anregung bundesweit wirksamer Stadionverbote ist beabsichtigt. Aufgrund von fortwährenden Identifizierungsmaßnahmen wurden mit Stand 26. November 2018 noch keine bundesweit wirksamen Stadionverbote durch die Polizei Dortmund beim Verein Borussia Dortmund angeregt.