LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/454 28.08.2017 Datum des Originals: 25.08.2017/Ausgegeben: 31.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 121 vom 19. Juli 2017 des Abgeordneten Karl Schultheis SPD Drucksache 17/206 Plant die Landesregierung einen Stellenabbau bei der Polizei im Bereich des Polizeipräsidiums Aachen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Planstellen für Polizeibeamtinnen und –beamte werden seit vielen Jahren auf der Grundlage der belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) den einzelnen Kreispolizeibehörden und Polizeipräsidien zugeordnet. Die BKV beruht insbesondere auf der Kriminalitäts- und Verkehrsunfallentwicklung im Bereich der jeweiligen Kreispolizeibehörde. Diese Entwicklung wird jedes Jahr neu erhoben und nimmt dabei die Fallzahlen der letzten zehn Jahre in den Blick. Die Steuerung der Personalstärke folgt also grundsätzlich der Kriminalitäts- und Unfallentwicklung . Daneben wurde bereits mit der Einführung der BKV ein belastungsunabhängiger Grundsockel von 15 Planstellen für jede Kreispolizeibehörde vorgesehen. Dieser wird seit 2013 durch eine Grundsicherung an Personal ergänzt, die Kreispolizeibehörden zugutekommt, in denen es zu einem starken Rückgang in der Gewaltkriminalität über mehrere Jahre kam. Darüber hinaus erhalten Behörden, die zusätzliche Aufgaben übernommen haben, eine belastungsbezogene Grundausstattung. Die Steuerung erfolgt bei der jährlichen Zuteilung der neu ausgebildeten Polizeikräfte (der sogenannte Nachersatz). In ihrem Antrag Drs. 16/13413 vom 08.11.2016 hat die CDU-Fraktion die Behauptung aufgestellt , dass die BKV den ländlichen Raum benachteiligt: „Die derzeitige Systematik hat nachweislich dazu geführt, dass die Zuweisung von Polizeikräften an die 29 Kreispolizeibehörden im ländlichen Raum (Landratsbehörden) in den vergangenen Jahren ganz erheblich reduziert wurde“ (S. 1). Erschwerend komme hinzu dass „viele Polizeibehörden im ländlichen Raum einen immer geringer werdenden Anteil am jährlichen Nachersatz zugeteilt bekommen“. Die CDU-Fraktion forderte deshalb in diesem Antrag „die Systematik der BKV dahingehend fortzuentwickeln , dass bei der Verteilung von Polizeikräften auf die Kreispolizeibehörden neben dem Kriminalitäts- und Verkehrsaufkommen auch die geografischen/topografischen Beson- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/454 2 derheiten einer jeden Kreispolizeibehörde (Flächenansatz) angemessen berücksichtigt werden “ und „die Umsetzung der neugefassten BKV-Systematik im Nachersatzverfahren für das Jahr 2017 vorzubereiten“ (S. 4). In der Anhörung zu diesem Antrag (Ausschussprotokoll 16/1595) warnte Volker Huß, der Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor „Personalkannibalismus“ (APr 16/1595, S. 10). In der Stellungnahme (Stellungnahme 16/4607) schrieb die Gewerkschaft, solange zu wenig Personal vorhanden sei, „stellt jede Form der Personalverteilung lediglich das Ziehen an einer Tischdecke von verschiedenen Seiten dar. Mit dem Ergebnis, dass eine Seite des Tisches bloß liegt“ (S. 6). Der Landrat des Kreises Mettmann, Thomas Hendele, wies in der Anhörung darauf hin, dass ein reiner Flächenansatz „zu dramatischen Verlagerungen aus den Großstadtbehörden in die Landratsbehörden führen“ wird (APr 16/1595, S. 20). Im Koalitionsvertrag wird nun folgendes angekündigt: „Die Verteilung der Polizeikräfte auf die Kreispolizeibehörden werden wir optimieren, um bestmögliche Sicherheit sowohl im ländlichen Raum, als auch in den Ballungsgebieten sicherzustellen“ (S. 59). Nach Angaben des Innenministeriums ist die BKV „zurzeit in der Planung“ – das berichtete die WAZ am 10.07.2017 im Zusammenhang mit der Entscheidung, einen dort erhofften zusätzlichen Zug einer Einsatzhundertschaft nun doch nicht in Essen zu stationieren. Der Innenminister hat die Kleine Anfrage 121 mit Schreiben vom 25. August 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuteilung der neu ausgebildeten Polizeikräfte zum diesjährigen Nachersatztermin am 1. Oktober 2017? Die Personalzuweisungen an die Kreispolizeibehörden (KPB) in der Laufbahngruppe 2.1 erfolgen im Rahmen des jährlichen Nachersatz- und Versetzungsverfahrens zum 01. September . Grundlagen hierfür sind - wie in den Vorjahren auch - die Belastungsbezogene Kräfteverteilung (BKV), die von den KPB gemeldeten IST-Stärken zum Stichtag 01. April sowie bekannte stärkerelevante Entwicklungen (bspw. planbare Zurruhesetzungen). Aufgrund einer von der Vorgängerregierung nicht ausreichend durchgeführten, strategischen Planung des polizeilichen Nachersatzes ergaben sich die Erfordernisse für kurzfristige Entscheidungen im diesjährigen Nachersatzverfahren. Die vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage notwendige Erhöhung des Stellensockels Staatsschutz und Einrichtung zusätzlicher Mobiler Einsatzkommandos, die ursprünglich geplante Einrichtung von zwei weiteren Einsatzzügen bei den Bereitschaftspolizeihundertschaften sowie die Fortschreibung des landesweiten Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehens als eine der wesentlichen Grundlagen für die Berechnungen der BKV, stellten zudem in diesem Jahr eine Ausgangssituation dar, die für viele KPB zum Teil deutliche Personalverluste in der BKV-Zielsollstärke zur Folge gehabt hätten. Darüber hinaus musste berücksichtigt werden , dass sich die Abbrecher- und Durchfallerquote von rund 12% bei den in der Ausbildung befindlichen Kommissaranwärterinnen und -anwärtern auf das im Nachersatzverfahren tatsächlich zur Verfügung stehende Verteilpotential auswirken wird. Es war daher im Interesse aller 47 KPB unumgänglich, kurzfristig Maßnahmen zu treffen, die zu einer besseren Personalausstattung für alle KPB führen. Neben dem diesjährigen Verzicht auf die Einrichtung der zwei weiteren Einsatzzüge bei den Bereitschaftspolizeihundertschaften wurden den meisten KPB durch die neue Landesregierung noch zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten für Regierungsbeschäftigte zur Verfügung gestellt. Die insgesamt 100 Einstellungsmöglichkeiten wurden vorrangig für die Behörden vorgesehen, die in diesem Jahr Rückgänge LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/454 3 in der BKV-Zielsollstärke zu verzeichnen haben. Darüber hinaus kamen die Potentiale, die sich aus den landesweiten Lebensarbeitszeitverlängerungen ergeben (ca. 150 Planstellen), im diesjährigen Nachersatzverfahren nicht mehr nur den Schwerpunktbehörden, sondern allen KPB zu Gute, was ebenfalls zu einer Entlastung aller KPB führte. 2. Falls keine Änderung der Kriterien zur Verteilung der neu ausgebildeten Polizeikräfte in diesem Jahr erfolgen soll: Welche Änderungen sind für die Jahre 2018 bis 2021 geplant? 3. Welche weiteren Kriterien wird die Landesregierung für die Verteilung von Planstellen für Polizeibeamtinnen und -beamte anlegen? 4. Falls Änderungen geplant sind – wie wirken sich diese voraussichtlich auf die Zahl der zugewiesenen Polizeikräfte zum jeweiligen Stichtag (bitte für die Jahre 2017 bis 2022 einzeln aufführen) im Polizeipräsidium Aachen aus? 5. Kann die Landesregierung ausschließen, dass der Personalschlüssel - unabhängig von der bereits von der Vorgängerregierung angestrebten Erhöhung der Einstellungszahlen auf 2.300 p.a. - zulasten des Polizeipräsidiums Aachen verändert wird? Die Fragen 2 bis 5 werden zusammengefasst beantwortet. Ein wichtiges Ziel der Landesregierung ist es, die Verteilung von Polizeikräften auf die KPB so zu optimieren, dass sowohl im ländlichen Raum als auch in den Ballungsgebieten von Nordrhein -Westfalen die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet ist. Dies stellt eine der wesentlichen anstehenden Herausforderungen dar und erfordert gemeinsame Anstrengungen zusammen mit den Kreispolizeibehörden und den Personalvertretungen. Insofern hat das Ministerium des Innern veranlasst, dass die Systematik der BKV einer kritischen Prüfung unterzogen wird. Darüber hinaus beabsichtigt die Landesregierung insbesondere folgende, langfristig wirkende Maßnahmen zur Verstärkung der Polizei in NRW zu veranlassen: mindestens bis zum Jahr 2022 jährliche Einstellungsermächtigungen in Höhe von 2.300 Kommissaranwärterinnen und -anwärter zusätzliche Zuweisung von jährlich jeweils 500 Stellen für Regierungsbeschäftigte Entfristung der bereits 2016 zugewiesenen 350 Stellen für Regierungsbeschäftigte