LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4596 14.12.2018 Datum des Originals: 13.12.2018/Ausgegeben: 19.12.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1729 vom 15. November 2018 der Abgeordneten Mehrdad Mostofizadeh und Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4258 Autobahn-Tunnel zwischen Essen und Gelsenkirchen-Buer-West Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die B224 soll laut Bundesverkehrswegeplan zur vierstreifigen Autobahn ausgebaut werden und damit die A52 an der Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer-West mit der A2 an der Anschlussstelle Essen-Gladbeck verbinden. Für diesen insgesamt 2,6 km langen Streckenabschnitt sind laut Bundesverkehrswegeplan zwei kurze Untertunnelungen von 210 und 350 Metern vorgesehen. Jedoch ist seit vielen Jahren der Bau eines durchgehenden ca. 1,5 km langen Volltunnels im Gespräch. Dazu gibt es den Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Bund, dem Land NRW und der betroffenen Stadt Gladbeck von Ende 2015/Anfang 2016, versehen mit einem Eckpunktepapier als Anlage. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Bund, den Bau eines durchgehenden Tunnels in Gladbeck zu finanzieren, das Land die entsprechenden Anschlüsse und die städtebauliche Integration aus Städtebaufördermitteln herzustellen. Anzumerken ist dazu, dass der Bundesrechnungshof bereits im Jahr 2009 in einer Untersuchung dieses Bauabschnittes festgestellt hatte, dass ein durchgehend geschlossener Tunnel Mehrkosten von 31 Millionen Euro verursachen würde, die der Bund laut Einschätzung des Bundesrechnungshofes nicht übernehmen würde. Schlussendlich wurde der Vereinbarungsentwurf vom Gladbecker Bürgermeister Ulrich Roland und vom damaligen NRW-Verkehrsminister Michael Groschek unterzeichnet, nicht jedoch vom damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. Obwohl aus der fehlenden Unterschrift Juristen eine rechtliche Unverbindlichkeit des Vereinbarungsentwurfes abgeleitet haben, hat das Landesverkehrsministerium NRW in Abstimmung mit einem parlamentarischen Staatsekretär des Bundesministeriums dem landeseigenen Betrieb Straßen.NRW einen Planungsauftrag entsprechend dem Eckpunktepapier erteilt. Seither bereitet Straßen.NRW die Planung eines 1,5 km langen Volltunnels in Gladbeck vor und will zeitnah einen Planungsauftrag vergeben. Straßen.NRW begründet dies im Internet damit (https://www.strassen.nrw.de/de/projekte/a52/ausbau-zwischen-essen-nord-undgelsenkirchen -buer.html), dass eine „Vereinbarung zwischen der Stadt Gladbeck und dem Land NRW über den Ausbaustandard der A52 und die Förderung des Städtebauanteils geschlossen“ worden wäre und dass „das Bundesverkehrsministerium (…) das Land NRW LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4596 2 beauftragt“ habe, „auf Grundlage des Eckpunktepapiers mit der konkreten Planung zu beginnen“. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1729 mit Schreiben vom 13. Dezember 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Ist die damals vom NRW-Verkehrsminister und dem Bürgermeister der Stadt Gladbeck unterzeichnete Vereinbarung zwischen Bund, Land NRW und Stadt Gladbeck inklusive Eckpunktepapier zur Erstellung eines 1,5 km langen Volltunnels beim vierstreifigen Ausbau der B224 trotz fehlender Unterschrift des Bundesverkehrsministers rechtsverbindlich? 2. Falls nicht, auf welcher Grundlage ist das Land NRW vom Bundesverkehrsministerium beauftragt worden, die Planung für den Autobahnabschnitt vom Kreuz A52/A2 bis Gelsenkirchen-Buer-West in der von Straßen.NRW beschriebenen Form durchzuführen? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann, hat mit Schreiben vom 04.03.2016 an den damaligen Verkehrsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Michael Groschek, mitgeteilt, dass gemäß grundgesetzlicher Regelungen Verwaltungsvereinbarungen für den Bund durch die jeweils zuständige Auftragsverwaltung geschlossen würden. Die Zuständigkeit im Rahmen der Auftragsverwaltung liegt nach den gesetzlichen Regelungen beim Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Eine Unterschrift eines Vertreters des BMVI sei deshalb nicht erforderlich. 3. Bislang ist der 1,5 km lange Volltunnel nicht im Bundesverkehrswegeplan aufgeführt. Wird dies entsprechend noch geändert? Nein. Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) war Grundlage für den im Rahmen eines Bundesgesetzgebungsverfahrens verabschiedeten Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Dieser gibt der Straßenbauverwaltung den Planungsauftrag. 4. Gilt die Finanzierungszusage des Bundes für Bau, Betrieb und Unterhaltung des Volltunnels unabhängig von der Rechtsverbindlichkeit der o.g. Vereinbarung? 5. Falls nicht, stellt das Land NRW die vollständigen Kosten für Bau, Betrieb und Unterhaltung des Tunnels aus Landesmitteln bereit? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bund, Land und die Stadt Gladbeck haben sich im November 2015 auf das in Frage 1 genannte Eckpunktepapier verständigt, wonach die Finanzierung des Autobahntunnels durch den Bund (Straßenbaulastträger, hier im Rahmen der Auftragsverwaltung vertreten durch das Land), das Land (Förderung der städtebaulichen Integration) und die Stadt Gladbeck (finanzielle Beteiligung im Rahmen der förderrechtlichen Vorgaben) erfolgt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.