LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4597 14.12.2018 Datum des Originals: 14.12.2018/Ausgegeben: 19.12.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1731 vom 19. November 2018 des Abgeordneten Hartmut Ganzke SPD Drucksache 17/4266 Was tut die Landesregierung zur Verbesserung der Verkehrssituation auf den Landesstraßen L 673 und L 881 in Fröndenberg? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Jahren besteht auf den Landesstraßen L 673 und L 881 in Fröndenberg ein erheblicher Sanierungsstau. Durch steigende Pendlerzahlen und durch Zunahme des Schwerlastverkehrs auf der Landstraße (L 673) hat sich das Verkehrsaufkommen in den letzten Jahren auf den sanierungsbedürftigen Straßen rund um Fröndenberg deutlich erhöht. Eine Erneuerung der Straßen durch den Straßenbaulastträger fand jedoch nur teilweise statt. An den bisher ausgesparten Straßenabschnitten herrscht erheblicher Sanierungsbedarf, wodurch es nahezu täglich zu brenzligen Gefährdungsmomenten im Straßenverkehr kommt. Fahrradwege, Fußgängerwege und Querungshilfen im Bereich der Wohngebiete und der Schulwege sind nicht vorhanden. Bedingt durch den mangelhaften Straßenzustand der L 673 und L 881 an vielen Stellen, ergeben sich regelmäßig gefährliche und unübersichtliche Situationen durch Anhalten, Rangieren und Queren der genannten Straßen. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Fröndenberg wünschen sich schon lange, dass der Straßenbaulastträger geeignete und wirksame Maßnahmen ergreift, um die schwächeren Verkehrsteilnehmer (insbesondere Kinder, Jugendliche, Behinderte sowie Senioren) wirksam vor Gefährdungen und Verkehrslärm zu schützen. Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, in Fröndenberg eine funktionierende Straßeninfrastruktur herzustellen, die den heutigen und zukünftigen verkehrlichen Anforderungen gewachsen ist. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1731 mit Schreiben vom 14. Dezember 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4597 2 1. Welche Maßnahmen wurden von der Landesregierung ergriffen, um gefährliche Begegnungen von Verkehrsteilnehmern auf den gesamten Straßenabschnitten der L 673 und L 881, im Besonderen bei Ortsdurchfahrten der Fröndenberger Ortsteile, zu vermeiden? Eine auffällige Unfalllage liegt ausweislich der Unfallstatistik in den Streckenabschnitten nicht vor. Insofern ist ausweislich der Unfallstatistik nicht von besonderen Gefährdungen im Begegnungsverkehr auszugehen. Unabhängig davon ist dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen der Zustand der L 673 und der L 881 bekannt. Im Rahmen der Streckenkontrolle werden diese Landesstraßen regelmäßig durch die zuständige Straßenmeisterei begutachtet und erforderlichenfalls werden Schäden behoben, so dass die Verkehrssicherheit stets gegeben ist. 2. Was unternimmt die Landesregierung, um die betroffene Bürgerschaft vor wachsendem Verkehrslärm durch den gestiegenen Verkehr auf den Landesstraßen der Fröndenberger Ortsteile zu schützen? Im Zuge bestehender Landesstraßen ist Lärmschutz nach den Kriterien der Lärmsanierung zu beurteilen. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Staates auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen. Eine der Grundvoraussetzungen für die Gewährung nachträglicher Schallschutzmaßnahmen ist die Überschreitung der Auslösewerte der Lärmsanierung in Abhängigkeit von der Gebietskategorie. Für betroffene Bürger besteht die grundsätzliche Möglichkeit, die Überprüfung der Lärmsituation nach den Kriterien der Lärmsanierung beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen formlos zu beantragen. 3. Welche finanziellen Mittel hat die Landesregierung für die Errichtung von Schulwegsicherungen, Fahrrad- und Fußwegen entlang der L 673 und L 881, insbesondere innerhalb der Fröndenberger Ortsteile, bereitgestellt bzw. wird sie zukünftig bereitstellen? Um Verbesserungen in der Schulwegsicherung erreichen zu können, bedarf es einer Darstellung von erforderlichen und umsetzbaren Maßnahmen. Hierzu wäre ein Schulwegplan durch die Stadt Fröndenberg zu erstellen. Die Neuanlage eines Geh- und Radweges an einer bestehenden Landesstraße wäre über den Titel 777 14 des Landesstraßenhaushalts zu finanzieren. Für diese Projekte wird die Priorisierung gemäß § 9 Abs. 4 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen durch die Regionalräte bei den Bezirksregierungen bzw. dem Regionalverband Ruhr festgelegt. 4. Wie hilft die Landesregierung der Stadt Fröndenberg, die Baulastträgerschaft von Straßen/Straßenabschnitten zu übernehmen, um diese in Eigenverantwortung zu sanieren oder Temporeduzierungen vornehmen zu können (Beispiel L 881 Unna- Siddinghausen)? Aufgrund der Funktion im Straßennetz sind die Strecken als Landesstraßen gewidmet und liegen in der Baulastträgerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Sollte sich in Funktion und Bedeutung der Strecken eine Änderung ergeben haben, wäre eine Umstufung möglich. Im LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4597 3 Übrigen ist ein entsprechender Antrag der Stadt Fröndenberg zur Übernahme der Baulast der Landesregierung nicht bekannt. 5. In welcher Weise hat die Landesregierung auf den Landesbetrieb Straßen NRW bisher eingewirkt, damit für die Stadt Fröndenberg eine dringend benötigte Prioritätenliste der Sanierungsmaßnahmen erstellt und abgearbeitet wird? Der Fahrbahnzustand aller im Zuständigkeitsbereich des Landes liegenden Landesstraßen wird in regelmäßigen Abständen mit speziellen Messfahrzeugen und nach bundeseinheitlichen Maßstäben mit optisch-elektronischen Aufnahmeverfahren ermittelt. Anhand der ermittelten Zustandswerte, der Verkehrsbedeutung auf der Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes NRW, der Verkehrssicherheit und der sonstigen fachlichen Belange sowie anhand der Verfügbarkeit der betroffenen Straßen im Straßennetz werden die umzusetzenden Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der vom Landtag im jährlichen Landesstraßenhaushalt bereitgestellten Finanzmittel festgelegt. Bis zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen werden die Straßen auf jeden Fall weiterhin durch die zuständige Straßenmeisterei intensiv beobachtet, die mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgt, dass die Verkehrssicherheit stets gewährleistet ist.