LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4598 14.12.2018 Datum des Originals: 14.12.2018/Ausgegeben: 19.12.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1714 vom 15. November 2018 des Abgeordneten Rüdiger Weiß SPD Drucksache 17/4240 Welchen Stellenwert hat die Förderung der Europakompetenz von Nichtakademiker/innen für die Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Für Auszubildende in NRW besteht derzeit die Möglichkeit, das Angebot einer Zusatzqualifikation zum/zur Europaassistent/in (IHK, bzw. HWK) wahrzunehmen. Schulabgänger/innen wird es so ermöglicht, schon während der Erstausbildung Fähigkeiten zu erwerben, die über die in der Ausbildung vermittelten Inhalte hinausgehen und sie für einen grenzüberschreitenden europäischen Arbeitsmarkt rüsten. Neben Unterrichtseinheiten, die auf die jeweilige Ausbildung zugeschnitten werden, erhalten die Auszubildenden auch berufsübergreifenden Unterricht in gesellschaftlich relevanten Bereichen. Darüber hinaus sieht das Curriculum auf die EU bezogene Inhalte, sowie Fremdsprachenunterricht und ein mehrwöchiges Auslandspraktikum vor. So werden Auszubildende ermutigt, einen Auslandsaufenthalt im Rahmen der Ausbildung zu absolvieren. Eine finanzielle Förderung dieses Auslandsaufenthaltes kann durch die Programme „Lift“ (bei Ausbildungsverhältnis der IHK) und „Let’s go“ (bei Ausbildungsverhältnis der HWK) beantragt werden. Die Zusatzqualifikation Europaassistent/in ermöglicht es werdenden Fachkräften sich schon früh auf einen mobilen europäischen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Stehen sonst häufig Studierende im Mittelpunkt europäischer Bildungsprogramme, richtet dieses Programm sein Augenmerk auf Auszubildende. Auch Nicht-Akademiker/innen erhalten so die Chance, von einem offenen Europa zu profitieren. Vor diesem Hintergrund ist das Programm sehr zu begrüßen. Von zunehmender grenzüberschreitender Zusammenarbeit profitiert auch die Wirtschaft des Landes NRW. Es kann daher nur im Interesse der Landesregierung liegen, die Zusatzqualifikation Europaassistent/in zu unterstützen. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1714 mit Schreiben vom 14. Dezember 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4598 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung legt großen Wert auf die Förderung der Europa-kompetenz sowohl von Nichtakademikerinnen und Nichtakademikern als auch von Akademikerinnen und Akademikern. Für beide Gruppen bestehen in Nordrhein-Westfalen hervorragende Voraussetzungen, Europakompetenz zu erwerben. Für Auszubildende im dualen System werden an den Berufskollegs Nordrhein-Westfalens zahlreiche unterschiedliche Zusatzqualifikationen angeboten. Bei der Zusatzqualifikation Europaassistent/in Handwerk handelt es sich um eine erweiterte Zusatzqualifikation. Betriebe müssen zustimmen, dass die Auszubildenden dazu bis zu zwei Stunden wöchentlich zusätzlichen Berufsschulunterricht im Differenzierungsbereich erhalten. Die Zusatzqualifikation Europaassistent/in, die seit Januar 2007 angeboten wird, ist in Kooperation des Ministeriums für Schule und Bildung mit dem Handwerk entwickelt worden. Zur Stärkung der Europakompetenzen der Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs wird seitens des Ministeriums für Schule und Bildung die 10 %-Strategie verfolgt, die von der Bundesregierung angeregt wurde. Mit der Strategie soll erreicht werden, dass bis zum Jahr 2020 mindestens 10 % der Auszubildenden einen Lernaufenthalt im Ausland absolvieren und so sprachlich, fachlich und persönlich für internationale berufliche Handlungsfelder qualifiziert werden. Unter Leitung des Ministeriums für Schule und Bildung sind dafür Zertifizierungsstrategien entwickelt worden. Zertifiziert werden dabei zum einen die Berufskollegs, die ihre Internationalisierungsstrategie in der Berufsbildung nachhaltig verankert haben, und zum anderen die Leistungen der Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Curriculums für die Zusatzqualifikation "Internationale berufliche Mobilität" erbracht worden sind. Bei den Mobilitäten innerhalb des Programmes ERASMUS+ nimmt Nordrhein-Westfalen eine Spitzenstellung ein. Bei der Zusatzqualifikation „Europaassistent/in“ sind mindestens drei Wochen Auslandsaufenthalt vorgeschrieben. Zur Förderung dieser Auslandspraktika sind Einzelstipendiate der Projekte „Lift“ und „Let´s go“ zwei von zahlreichen anderen Möglichkeiten. Beide Projekte sind für einen Aufenthalt von bis zu 4 Wochen vorgesehen. 1. Wie viele Auszubildende erwerben derzeit jährlich die Zusatz-qualifikation Europaassistent/in? Im Schuljahr 2017/2018 wurde die erweiterte Zusatzqualifikation im Regierungsbezirk Münster an neun und im Regierungsbezirk Düsseldorf an zwei Berufskollegs angeboten und von 148 Auszu-bildenden genutzt. In den anderen Regierungsbezirken sind die Angebote von den Auszubildenden in diesem Schuljahr nicht wahrgenommen worden. An den Prüfungen im Rahmen der Zusatzqualifikation „Europa-assistent/in“ haben in Nordrhein-Westfalen nach Angaben der zuständigen Kammern 59 Auszubildende im Kalenderjahr 2017 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4598 3 mit Erfolg teilgenommen. Daten für 2018 liegen noch nicht vor. 2. Wie viele der Auszubildenden, die die Zusatzqualifikation Europaassistent/in erwerben, nehmen derzeit die Förder-angebote der Programme „Lift“ und „Let´s go“ für den entsprechenden Auslandsaufenthalt in Anspruch? Nach Angaben der Landes-Gewerbeförderstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH), die in Nordrhein-Westfalen die Vergabe der Einzelstipendien ihm Rahmen der Programme „Let´s go“ und „Lift“ vornimmt, nahmen im Jahr 2017 insgesamt acht von 59 Prüfungsteilnehmenden der Zusatzqualifikation „Europaassistent/in“ eine Förderung ihres Auslandspraktikums über „Let´s go“ oder „Lift“ in Anspruch. 3. Welche Pläne der Landesregierung gibt es, das Programm der Zusatzqualifikation Europaassistent/in und die Förderpro-gramme „Lift“ und „Let´s go“ stärker zu fördern? 4. Welche Pläne der Landesregierung gibt es, um den Bekanntheitsgrad der Zusatzqualifikation Europaassistent/in und der Förderprogramme „Lift“ und „Let´s go“ zu erhöhen? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sinnzusammenhangs zusammen beantwortet: Der Erwerb von Zusatzqualifikationen wird seitens des Ministeriums für Schule und Bildung durch eine Handreichung, die gezielt auch auf Betriebe ausgerichtet ist, unterstützt. Darüber hinaus enthält eine Handreichung zur Gestaltung von Auslandsaufenthalten wesentliche Aspekte, die im Unterricht zur Vorbereitung des mit der Zusatz-qualifikation „Europaassistent/in“ verknüpften Auslandsaufenthalts genutzt werden können. Weitere Planungen zur Bewerbung dieser Zusatzqualifikation bestehen derzeit nicht. Eine Aufstockung der Fördermittel seitens des Landes ist derzeit nicht vorgesehen. 5. Aus welchen EU-Fördermitteln wird die Zusatzqualifikation Europaassisten/in derzeit bezuschusst? Bitte nach Summe und Fördertopf auflisten. Eine Bezuschussung der Zusatzqualifikation aus EU-Mitteln erfolgt für die Auslandsaufenthalte. Hierfür kommt eine Vielzahl von Projekten innerhalb des Programms Erasmus+ in Frage. Die für die nationale Umsetzung von Erasmus+ zuständige Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung erfasst keine Zusatzqualifikationen , so dass derzeit an zentraler Stelle keine Daten zur Beantwortung der Frage vorliegen. Für die Projekte „Lift“ und „Let´s go“ gibt der Projektträger LGH für Nordrhein-Westfalen an, die Auslandsaufenthalte im Rahmen der Zusatzqualifikation Europaassistent/in im Jahr 2017 mit insgesamt 7.300,- Euro gefördert zu haben. Weitere Datenabfragen waren in der für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.