LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4618 17.12.2018 Datum des Originals: 14.12.2018/Ausgegeben: 20.12.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1734 vom 19. November 2018 der Abgeordneten Gordan Dudas und Frank Müller SPD Drucksache 17/4269 Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ende Oktober 2018 hat die Landesregierung angekündigt, insgesamt 300 Mio. Euro für die Modernisierung unserer Sportstätten in Nordrhein-Westfalen bereitstellen zu wollen. Die Förderung soll über die NRW.Bank abgewickelt werden. Leider liegen bislang noch keine Förderbedingungen vor, da diese laut Ankündigung erst noch entwickelt werden. Gleichwohl hat die Landesregierung mit der Ankündigung große Erwartungen bei Kommunen und Sportvereinen im ganzen Land geweckt, weshalb es verständlicherweise bereits viele Nachfragen gibt. Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 1734 mit Schreiben vom 14. Dezember 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Wann ist mit einer Veröffentlichung der Förderbedingungen zu rechnen? Derzeit werden unter Beteiligung des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen Eckpunkte des zukünftigen Förderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ erarbeitet. Die Veröffentlichung der Förderrichtlinien wird für das erste Halbjahr 2019 angestrebt. 2. Sind sowohl Sportstätten im Besitz der Vereine als auch Sportstätten, die den Vereinen von Kommunen zur Verfügung gestellt werden, förderfähig? Es ist geplant, dass sowohl Sportstätten im Eigentum der Sportvereine und Sportverbände als auch Sportstätten, die den Sportvereinen und Sportverbänden mittels langfristiger Pacht- und Mietverträge durch Kommunen zur Verfügung gestellt werden, förderfähig sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4618 2 3. Ist für jede Kommune ein entsprechendes Budget geplant oder wird eine Verteilung nach Eingang des Förderantrages erfolgen? Es ist geplant, dass den Sportvereinen und Sportverbänden für das jeweilige Kommunalgebiet ein Budget zur Verfügung gestellt wird. Der Eingang des Förderantrages bei der Bewilligungsbehörde soll für die Verteilung keine Rolle spielen. 4. Wird es eine Höchstgrenze der Fördersumme je Förderprojekt geben? Es ist geplant, eine Höchstgrenze der Fördersumme je Förderprojekt einzuführen. 5. Werden zusätzliche Haushaltsmittel für das Förderprogramm zur Verfügung gestellt? Für das neue Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ werden 300 Mio. EUR im Haushalt 2019 in einer neuen Titelgruppe 61 im Kapitel 02 080 zur Verfügung gestellt, und zwar Barmittel in Höhe von 30 Mio. EUR sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 270 Mio. EUR, fällig in den Jahren 2020 bis 2022.