LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4623 18.12.2018 Datum des Originals: 18.12.2018/Ausgegeben: 21.12.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1735 vom 19. November 2018 des Abgeordneten Frank Sundermann SPD Drucksache 17/4270 Wie groß ist der Hausärztemangel im Kreis Steinfurt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Landesgesundheitsministerium hat zum Hausärztemangel in NRW dargestellt, dass im Herbst 2017 bereits 574 Hausarztsitze in NRW komplett unbesetzt waren. Ursache hierfür sei, dass sich die Zahl der Hausärzte, die aus dem Berufsleben ausscheiden, seit 2006 um fast 80 Prozent auf 457 erhöht habe und die Zahl der neu zugelassenen Hausärzte nicht einmal halb so hoch sei. Je nach Region in NRW falle die Situation unterschiedlich dramatisch aus. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1735 mit Schreiben vom 18. Dezember 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Kreis Steinfurt besteht aus 24 Kommunen: Emsdetten, Greven, Hörstel, Horstmar, Ibbenbüren, Lengerich, Ochtrup, Rheine, Steinfurt, Tecklenburg, Altenberge, Hopsten, Ladbergen, Laer, Lienen, Lotte, Metelen, Mettringen, Neuenkirchen, Nordwalde, Recke, Saerbeck, Westerkappeln und Wettringen. Im Sinne der hausärztlichen Bedarfsplanung gemäß der Bedarfs-planungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (nach SGB°V) besteht der Kreis Steinfurt aus sieben Planungsbereichen, den sog. Mittelbereichen. Mittelbereiche umfassen mindestens eine Kommune, können aber auch aus mehreren Kommunen bestehen. Die Bedarfsplanung ist ein wichtiges Instrument für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zur Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4623 2 1. Wie hoch ist der Altersdurchschnitt der Hausärzteim Kreis Steinfurt? (bitte gesamt für den Kreis und für die jeweiligen Kommunen) 4. Wie viele Hausarztsitze werden entsprechend voraussichtlich im Kreis Steinfurt unbesetzt bleiben? (bitte aufgeschlüsselt nach Kommunen) Die Fragen 1 und 4 werden im Sachzusammenhang beantwortet und die entsprechenden Zahlen in einer gemeinsamen Tabelle dargelegt. Der Altersdurchschnitt der Hausärzteschaft im Kreis Steinfurt beträgt insgesamt 56 Jahre. Aufgeschlüsselt nach Mittelbereichen bedeutet das: Mittelbereich Altersdurchschnitt (in Jahren) Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zur Sperrgrenze (freie Hausarztsitze) Emsdetten 55 0,0 Greven 55 0,0 Ibbenbüren 56 11,0 Lengerich 58 3,0 Ochtrup 59 0,0 Rheine 58 5,0 Steinfurt 53 0,0 Ein Mittelbereich gilt dann als gesperrt für weitere Niederlassungen, wenn der rechnerische Versorgungsgrad im Sinne der ambulanten Bedarfsplanung mindestens 110 % beträgt. Zu der Frage, wie viele Hausarztsitze voraussichtlich im Kreis Steinfurt unbesetzt bleiben werden, kann keine Aussage getroffen werden, da es keine Altersgrenze für die Tätigkeit als nieder-gelassener Arzt gibt. Aktuell (Stand: 5. November 2018) gibt es im Kreis Steinfurt 19 Niederlassungsmöglichkeiten bzw. freie Hausarzt-sitze. 2. Wie viele Hausärzte im Kreis Steinfurt werden in den kommenden Jahren voraussichtlich in den Ruhestand gehen? (bitte aufgeschlüsselt nach Kommunen) Da es keine Altersgrenze für die Tätigkeit als niedergelassener Arzt gibt, ist hier nur eine grobe Prognose möglich, wie viele Ärzte in den kommenden Jahren altersbedingt aus der hausärztlichen Versorgung ausscheiden werden. Zum Stand 5. November 2018 waren 294 Hausärzte („Köpfe“) im Kreis Steinfurt tätig, wovon 118 mindestens 60 Jahre alt oder älter waren. Von diesen 118 wiederum waren 62 mindestens 65 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund werden in den kommenden fünf bis zehn Jahren voraussichtlich bis zu 118 Hausärzte altersbedingt aus der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ausscheiden. 3. Wie viele Hausärzte werden sich voraussichtlich in den kommenden Jahren im Kreis Steinfurt niederlassen? (bitte aufgeschlüsselt nach Kommunen) Hierzu kann keine Aussage getroffen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4623 3 5. Was unternimmt die Landesregierung speziell im Kreis Steinfurt, um die Hausarztversorgung auch in den kommenden Jahren und vor dem Hintergrund demografischer Entwicklungen zu gewähr-leisten? Grundsätzlich haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung gemäß § 75 SGB V inne. Sie haben gemäß § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicher-stellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern. Das Land Nordrhein-Westfalen sieht gleichwohl eine politische Mitverantwortung für die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung und kommt dieser mit dem Hausarztaktionsprogramm (HAP) nach. Das HAP nimmt landesweit die Altersstruktur der Hausärzteschaft in Kommunen mit bis zu 40.000 Einwohnern in den Blick, soll präventiv wirken und ergänzt die Sicherstellungsmaßnahmen der KVen. Elf Kommunen des Kreises Steinfurt erfüllen derzeit die Förderkriterien des HAP, davon zehn in der Förderkategorie 1 („Gemeinden, in denen die Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht“) und eine in der Förderkategorie 2 („Gemeinden, in denen die hausärztliche Versorgung auf mittlere Sicht gefährdet erscheint“). Die Förderlisten sind im Internet unter www.hausarzt.nrw.de abrufbar. Das HAP bietet finanzielle Anreize, um für Hausärzte die Aufnahme einer Tätigkeit (Schwerpunkte: Niederlassung, Anstellung und Errichtung/Gründung einer Zweigpraxis) in ländlichen Regionen attraktiver zu machen und gewährt ihnen dazu bis zu 60.000 Euro aus Landesmitteln als (nicht rückzahlbaren) Zuschuss.