LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4630 18.12.2018 Datum des Originals: 17.12.2018/Ausgegeben: 21.12.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1732 vom 19. November 2018 des Abgeordneten Alexander Langguth FRAKTIONSLOS Drucksache 17/4267 Umkehr des Regel-Ausnahme-Prinzips bei Großraum- und Schwertransporten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (GST) ist keine originäre Aufgabe der Polizei. Daher wurde zur Entlastung der NRW Polizei bei der Begleitung von GST das Regel- Ausnahme-Prinzip zum 30. Mai 2017 umgekehrt. Hierdurch sollte die Begleitung von GST durch Private in Form von Verwaltungshelfern zur Regel und die Begleitung durch die Polizei zur Ausnahme werden. NRW-Innenminister Herbert Reul folgend haben „Polizistinnen und Polizisten, die in diesen Begleitungen gebunden waren, […] jetzt wieder Zeit, für die Sicherheit der Menschen zu sorgen“.1 Bis Ende 2017 wurden 916 Verwaltungshelfer in NRW eingewiesen. Nur bei einer entsprechend hohen Anzahl an Verwaltungshelfern kann die Polizei signifikant entlastet und die nordrhein-westfälische Wirtschaft mit Transportterminen im ausreichenden Maße versorgt werden. Über das Modell der Verwaltungshelfer hinaus geht das Modell der Beliehenen, welche im Vergleich zum Verwaltungshelfer regelnd in den Verkehr eingreifen können.2 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1732 mit Schreiben vom 17. Dezember 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehr beantwortet. 1. Wie viele Verwaltungshelfer wurden 2018 in Nordrhein-Westfalen eingewiesen? Landesweite Daten über die Zahl eingewiesener Verwaltungshelfer wurden in Nordrhein- Westfalen im Jahr 2018 nicht erhoben. 1 https://polizei.nrw/artikel/unternehmen-entlasten-nrw-polizei-bei-der-begleitung-vonschwertransporten aufgerufen am 15.11.2018 2 Bericht der Landesregierung zu „Begleitung von Schwertransporten durch private Sicherheitsfirmen“ Vorlage 17/887 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4630 2 2. Wie viele GST wurden seit Januar 2016 monatlich in Nordrhein-Westfalen begleitet? Bitte die Zahl der Begleitungen durch die Polizei sowie durch Private in Form von Verwaltungshelfern gesondert ausweisen. Die Zahl der Begleitungen durch die Polizei Nordrhein-Westfalen wird nicht monatlich erhoben. Daher lässt sich diese nur jährlich darstellen und beträgt einschließlich aller Nachmeldungen mit Stand 20.11.2018: 2016: 25.753 2017: 30.966 2018: 13.534 Die Zahl der Begleitungen durch Private erhob die Polizei Nordrhein-Westfalen nur für die Dauer der gemeinsamen Arbeitsgruppe „Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch Private in Nordrhein-Westfalen“. Deren Arbeit endete 2017. Bis dahin wurden solche Transporte durch Private in Nordrhein-Westfalen in folgender Zahl begleitet: 2016: 1.357 2017: 3.078 3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über Verstöße gegen die Vorgaben bei GST aus stichprobenartigen Kontrollen von Transporten, welche durch Verwaltungshelfer begleitet wurden, vor? Solche Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Welche Auswirkungen konnte die Landesregierung im Zuge der Umkehr des Regel-Ausnahme-Prinzips auf die Transportkosten von GST feststellen? Der Landesregierung liegen keine konkreten Feststellungen über die Auswirkungen der Umkehr des Regel-Ausnahme-Prinzips auf die Transportkosten von Großraum- und Schwertransporten vor. Vereinzelt kamen von Unternehmern Hinweise und Beschwerden, dass sich mit der Umkehr des Regel-Ausnahme-Prinzips die mit der Genehmigung verbundenen Kosten zum Teil drastisch erhöht hätten. Die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde erhebt für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 und 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Gebühren. Zusätzlich zu diesen Gebühren erheben die beteiligten Straßenverkehrsbehörden Gebühren für die durch sie erteilten und durch den Verwaltungshelfer umzusetzenden verkehrsrechtlichen Anordnungen. Zudem fallen im Rahmen der Transportdurchführung auch die Kosten an, die für die Begleitung der Transporte durch die privaten Unternehmen entstehen. Diese privatwirtschaftlich ausgehandelten Preise sind direkt an das Begleitunternehmen zu bezahlen. Da die privaten Begleitunternehmen als Wirtschaftsunternehmen auch Gewinne erzielen wollen, ist ein Vergleich mit den Kosten der Begleitung durch die Polizei kaum möglich. Diese richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein- Westfalen (Tarifstelle 18.1). Für die Unternehmen bedeutet der Rückgriff auf private Begleitunternehmen allerdings mehr Planungssicherheit und eine höhere Flexibilität. Die höheren Kosten für den Transport werden dadurch relativiert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4630 3 5. Welche weiteren Entlastungspotentiale für die nordrhein-westfälische Polizei sieht die Landesregierung im zukünftigen Einsatz von Beliehenen? Eine weitere Entlastung der Polizei wird generell der künftige Einsatz von privaten beliehenen Transportbegleitern sein. Bei diesem „Beleihungs-Modell“ übernehmen die staatlich beliehenen Transportbegleiter die erforderlichen verkehrsregelnden Maßnahmen. Die Polizei Nordrhein-Westfalen soll dadurch in den nächsten Jahren sukzessive fast vollständig von der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten entlastet werden.