LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4641 19.12.2018 Datum des Originals: 19.12.2018/Ausgegeben: 27.12.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1752 vom 15. November 2018 des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD Drucksache 17/4310 Ex-Agent von Diktator Saddam Hussein in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bild-Zeitung berichtete am 14. November 2018, der Ex-Agent Abdul K. des ehemaligen irakischen Diktators Saddam Hussein würde in Essen vor Gericht stehen. Die Staatsanwaltschaft habe ihn und einen Komplizen wegen versuchten Mordes angeklagt.1 Unter der Diktatur Husseins kam es zu zahlreichen Kriegsverbrechen.2 Hussein wurde zum Tode verurteilt und im Dezember 2006 hingerichtet. Erst vor wenigen Monaten sorgte der ebenfalls im Ruhrgebiet lebende ehemalige Leibwächter des al-Qaida-Führers Bin Laden für Aufsehen. Der al-Qaida-Mitarbeiter Sami A. wurde im Juli von NRW aus in seine Heimat Tunesien abgeschoben. Die Abschiebung sorgte für erhebliche Kritik: „Das oberste Verwaltungsgericht in NRW rügte das Verhalten der Behörden und ordnete Sami A.s sofortige Rückholung an.“3 Die AfD stellte zuvor im Frühjahr die Frage „Wieso kann 1 https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/essen-durchtrennte-ex-saddam-agentbremsschlaeuche -seiner-freundin-58420898,la=de.bild.html 2 http://www.spiegel.de/politik/ausland/prozess-im-irak-14-anklagepunkte-gegen-saddam-a- 359332.html 3 https://www.focus.de/politik/deutschland/soll-nach-tunesien-abgeschoben-werden-bamf-zweifelt-androhender -folter-gericht-prueft-abschiebeverbot-fuer-sami-a-erneut_id_9844701.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4641 2 NRW nicht einmal den Leibwächter bin Ladens abschieben?“4 und es kam ans Tageslicht, dass der ehemalige al-Qaida-Mitarbeiter finanzielle Hilfeleistungen erhielt.5 Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 1752 mit Schreiben vom 19. Dezember 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Ist der Landesregierung bekannt, seit wann der Ex-Geheimagent Abdul K. in NRW lebt? Abdul K. ist am 09.10.2005 in das Bundesgebiet eingereist und wohnte zunächst in Berlin. In Nordrhein-Westfalen war Abdul K. erstmals vom 01.08.2008 bis zum 08.07.2013 wohnhaft. Nach einer zwischenzeitlichen erneuten Wohnsitznahme in Berlin zog er am 18.05.2015 wieder nach Nordrhein-Westfalen und ist dort seither amtlich gemeldet. 2. Mit welcher rechtlichen Grundlage hält sich Abdul K. in der Bundesrepublik Deutschland auf? Die in der Kleinen Anfrage genannte Person ist seit dem 18.06.2009 im Besitz einer Niederlassungserlaubnis gem. § 26 Absatz 3 Aufenthalts-gesetz (AufenthG). 3. Bezieht der ehemalige Geheimagent Saddam Husseins staatliche Leistungen in NRW (bitte aufschlüsseln nach Bezugszeitraum)? Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gem. § 26 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 AufenthG setzt voraus, dass der Lebensunterhalt weit überwiegend gesichert ist. Unabhängig davon können aus Gründen des Sozialdatenschutzes weder Angaben zur Art der Leistung noch zur Höhe der Leistungen erfolgen. 4. Ist der Landesregierung bekannt, welche weiteren ehemaligen Mitarbeiter des Diktators Saddam Hussein in NRW mit Wohnsitz gemeldet sind (bitte aufschlüsseln nach Position unter der Diktatur Saddam Husseins)? Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hat aktuell Kenntnis zu einem beim Generalbundesanwalt geführten Verfahren über eine männliche Person, welche in Nordrhein- Westfalen wohnhaft ist und in der Position eines Generals im Regime Saddam Husseins gedient haben soll. Erkenntnisse zu weiteren Personen liegen derzeit nicht vor. Eine gesonderte polizeiliche Erfassung der angefragten Daten erfolgt nicht, so dass eine gezielte automatisierte Recherche und Auswertung dieser Fragestellung nicht möglich ist. Zu einer weiteren Person liegen dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz nicht weiter verifizierte Hinweise auf eine behauptete Tätigkeit im diplomatischen Dienst im Ausland während der Amtszeit des ehemaligen irakischen Präsidenten vor. 4 https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17- 2416.pdf 5 https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17- 2781.pdf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4641 3 5. Ist der Landesregierung bekannt, welche weiteren ehemaligen Mitarbeiter von al- Qaida in NRW mit Wohnsitz gemeldet sind (bitte aufschlüsseln nach Position bei al- Qaida)? Dazu liegen keine Informationen vor.