LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4643 19.12.2018 Datum des Originals: 19.12.2018/Ausgegeben: 27.12.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1755 vom 16. November 2018 der Abgeordneten Annette Watermann-Krass SPD Drucksache 17/4316 Kinderarmut im Kreis Warendorf Nach Schätzung des Deutschen Kinderschutzbundes (DSKB) leben rund 4,4 Millionen Kinder in Deutschland in Armut. Der Trend im Kreis Warendorf ist ebenfalls besorgniserregend: für Ende 2017 lassen sich gemäß der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit 5.972 Kinder ausweisen, die in 3.118 Bedarfsgemeinschaften unter Hartz-IV-Bedingungen aufwachsen müssen. Mit dieser Quote von 11,6 % liegt der Kreis Warendorf zwar unter dem NRW- Durchschnitt von 18,6 %, allerdings lagen die Werte im Jahr 2012 für den Kreis Warendorf noch bei 9,2 %. Diese Steigerung gibt Grund zur Sorge. Oftmals sind die Eltern, auch im Kreis Warendorf, in prekären Beschäftigungsverhältnissen oder sogar erwerbslos. Arme Kinder haben auch immer arme Eltern! In Deutschland werden Kinder als „arm“ definiert, die in einem Haushalt leben, der staatliche Grundsicherungsleistungen empfängt. Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung ist die Armutsrisikoquote bei Alleinerziehenden und Familien mit mehr als zwei Kindern dabei besonders hoch. Arme Kinder sind in ihrer Schullaufbahn benachteiligt. Ihnen fehlt eine adäquate Schulausstattung, die viel zu häufig nur aus gebrauchten Materialien besteht. Wenn sie ein Frühstück dabeihaben, ist dies selten eine ausgewogene und gesunde Mahlzeit. (Auch) Die Kosten für das Mittagessen können sich viele dieser Familien nicht leisten. Darüber hinaus können die Kinder an sozialen, kulturellen und sportlichen Angeboten nicht teilnehmen, wodurch sie Nachteile haben und teils ausgegrenzt werden. Die Benachteiligung zieht sich wie ein roter Faden auch durch andere Lebensbereiche, so dass die soziale Herkunft der Kinder ihre persönliche Entwicklung und die gesellschaftliche Teilhabe erschwert. Von einer Chancengleichheit im Sinne gerechter Startbedingungen für das Leben kann hier keine Rede sein. Der DSKB weist daher zurecht seit Jahren darauf hin, dass das Einkommen zwar eine Schlüsselrolle bei der Bewertung von „Armut“ spielt, darüber hinaus aber die daraus folgenden mangelnden Möglichkeiten in den Lebensbereichen „Bildung“, „Arbeit“, „Wohnen“, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4643 2 „Gesundheit“, „Freizeit“ und „soziale Netzwerke“ das wahre Ausmaß der Kinderarmut ausmachen. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1755 mit Schreiben vom 19. Dezember 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Wie hat sich die Kinderarmut in den einzelnen Kommunen des Kreises Warendorf in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte nach Jahr und Kommune) Absolute Zahlen sowie die Mindestsicherungsquote und ihre Entwicklung in den letzten zehn Jahren für die einzelnen 13 kreisangehörigen Kommunen ergeben sich aus den beigefügten tabellarischen Über-sichten (Anlagen 1 und 2). 2. Wie haben sich die Maßnahmen aus dem Projekt „Kein Kind zurücklassen“ auf die Situation der Kinderarmut im Kreis Warendorf ausgewirkt? (Bitte mit konkreten Zahlen und Maßnahmen) Der Kreis Warendorf ist seit 2017 eine von insgesamt 40 Modellkommunen des Programms „Kommunale Präventionsketten“ (ehemals „Kein Kind zurücklassen“). Für die Jahre 2017 und 2018 erhielt der Kreis Warendorf eine Zuwendung in Form einer Personalpauschale in Höhe von 24.536 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), die seitens des Kreises um den identischen Betrag kofinanziert wird. Die Mittel werden zur Finanzierung einer Personalstelle eingesetzt, die die ämter- und dezernatsübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der Umsetzung der Projektziele des Kreises koordiniert. Erst seit 2018 werden überhaupt Landesmittel bereitgestellt, um konkrete Maßnahmen zum Schließen von Lücken in kommunalen Präventionsketten zu bezuschussen (Einzelplan 07, Kapitel 040, Titelgruppe 70) mit einem Förderhöchstbetrag von 35.000 Euro je Programmkommune. Der Kreis Warendorf hat die Förderhöchstsummen von jeweils 35.000 Euro für zwei Maßnahmen beantragt, die bewilligt wurden. Sie befinden sich aktuell noch in der Umsetzung. 3. In welchem Umfang wurden Fördermittel zur Bekämpfung der Kinderarmut abgerufen? (Bitte nach Art der Fördermaßnahme, in Prozent der verfügbaren Fördermittelsummen, getrennt nach Kommune, nach Leistungsempfänger und nach Schulform) In Bezug auf das Programm „Kommunale Präventionsketten“ wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Im Hinblick auf Fördermöglichkeiten durch den Aufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“ (SQsM) wird mitgeteilt, dass Mittel des ESF zum Thema Kinderarmut im Rahmen von SQsM aus der Kreis Warendorf nicht beantragt wurden. Insofern können ESF-Mittel durch den Kreis Warendorf auch nicht „abgerufen“ werden. Seit dem Jahr 2015 finanziert das Land Nordrhein-Westfalen mit jährlich rd. 47,7 Mio. EUR das Programm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“. Mit LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4643 3 den bereitgestellten Mitteln werden die Kommunen bei der sozialraumorientierten Jugend- und Sozialarbeit unterstützt. Hauptaufgabe der eingesetzten Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater ist die Vermittlung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, um die gesellschaftliche und arbeitsmarktliche Integration durch Bildung zu forcieren sowie Bildungsarmut und soziale Exklusion zu verringern bzw. ganz zu vermeiden. Das Landesprogramm, an dem alle nordrhein-westfälischen Kommunen partizipieren, gilt damit als ein Baustein für die gesellschaftliche Integration von finanziell benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2017 hat der Kreis Warendorf 404.205 EUR aus diesem Landesprogramm erhalten. Dies entspricht dem maximalen Förderbetrag aus dem Landesprogramm für den Kreis Warendorf. Mit den Mitteln wurden insgesamt 24 Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater mitfinanziert, die an insgesamt 57 Schul- und Bildungs-einrichtungen des Kreises Warendorf eingesetzt waren. In den Jahren 2015 - 2016 wurden im Rahmen des Programms „NRW hält zusammen…für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“ zwei Projekte im Kreis Warendorf gefördert (Übergangsmanagement Kita-Grundschule sowie Projekte zur Armutsbekämpfung für Kinder und Eltern). Die Zuwendung aus Landesmitteln betrug hierbei 1,5 Prozent der für das gesamte Programm zur Verfügung stehenden Zuwendungsmittel. Im Rahmen des Aufrufs „Zusammen im Quartier - Kinder stärken -Zukunft sichern“ liegt bislang kein Antrag einer Kommune oder eines freien Trägers aus dem Kreis Warendorf vor. 4. Welche Gründe sieht die Landesregierung, warum vorhandene Mittel aus Programmen und Förderungen zur Bekämpfung der Kinderarmut nicht abgerufen werden? Die Entscheidung über die Teilnahme an Landesförderprogrammen obliegt der kommunalen Selbstverwaltung der Kommunen. Dies gilt ebenso für eine Beteiligung freier Träger, soweit sie antragsberechtigt sind. Der Kreis Warendorf hat sich am Aufruf „Starke Quartiere - starke Menschen“ bisher nicht beteiligt. Mit Bezug auf das Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“ wurden alle zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel durch den Kreis Warendorf im Jahr 2017 abgerufen. 5. Welche kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen erwägt die Landesregierung, um die Kinderarmut im Kreis Warendorf zu senken? Die Landesregierung wird Prävention (zur Bekämpfung der negativen Folgen von Kinderarmut) flächendeckend und nachhaltig stärken. Der Haushalt 2019 enthält für den Aufbau kommunaler Präventionsketten zusätzliche Mittel in Einzelplan 07, Kapitel 040, Titelgruppe 70. Der Aufbau kommunaler Präventionsketten kann sich erst mittel- und langfristig auf die Entwicklung der Kinderarmutsquote auswirken, da er beim Kind selbst ansetzt und nicht an der Einkommenssituation der Eltern. Das Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“ wurde frühzeitig bis zum Ende des Jahres 2020 verlängert. Für den Haushalt 2019 ist geplant, die Finanzierung des Landesprogramms bis zum Jahr 2022 einschließlich LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4643 4 sicherzustellen, um den Kommunen weitere Planungssicherheit auf diesem Gebiet zu ermöglichen und dadurch den Kindern und Jugendlichen weiterhin Unterstützungsmöglichkeiten zu bieten. Auch wenn sich der Lebensstandard von Kindern im untersten Einkommensbereich der Gesellschaft befindet, darf dies keine Ausgrenzung nach sich ziehen. Schulsozialarbeit sowie Leistungen zur Bildungs- und Teilhabe können hier kompensatorisch wirken. Das Land wertschätzt den hohen Stellenwert der Sozialarbeit an Schulen. Deshalb stellt auch das Ministerium für Schule und Bildung in Ergänzung der kommunalen Schulsozialarbeit landeseigene Stellen für die Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit zur Verfügung, die unbefristet und dauerhaft finanziell gesichert sind: Mit dem Haushalt 2018 wurden mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 ab dem 1. August 2018 insgesamt 968 Stellen für die Schulsozialarbeit und den Bereich der Integration bereitgestellt. Die Landesstellen unterteilen sich in 482 Tarifstellen für Fachkräfte für Schulsozialarbeit (Gesamtschulen: 345 Stellen, Sekundarschulen: 124 Stellen, Gemeinschaftsschulen: zehn Stellen, Realschulen: drei Stellen), die aus dem Ganztagszuschlag der Schulen finanziert werden. Außerhalb des Ganztagszuschlags werden als Mehrbedarf 250 Planstellen für Hauptschulen und 10 Planstellen für Förderschulen bereitgestellt, die auch für sozialpädagogische Kräfte geöffnet sind. Jede Schule kann je nach Schulgröße bis zu zwei Lehrerstellen in Stellen für Schulsozialarbeit umwandeln. Voraussetzung ist, dass die Erteilung des Unterrichts gemäß Stundentafel gewährleistet ist. Die Kommunen stellen in der Regel in gleicher Höhe Stellen für die Schulsozialarbeit zur Verfügung („Matching-Verfahren“). An Schulen mit gebundenem Ganztag sind Stellen bzw. Stellenanteile aus dem Ganztagszuschlag in Anspruch zu nehmen. Schulen ohne Ganztag, z.B. Berufskollegs, können reguläre Lehrerstellen dafür verwenden. Aktuell werden landesseitig 350 Lehrerstellen für den Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte in Schulen genutzt (Runderlass vom 23. Januar 2008 „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in NRW.“). Weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen von Schulsozialarbeit: Das Programm „Geld oder Stelle“ zur Kapitalisierung von Lehrerstellen im Ganztag gibt mit Anstellungsträgerschaft bei der Kommune oder den freien Trägern ebenfalls Möglichkeiten zur Finanzierung von Schulsozialarbeit durch das Land. Schließlich haben die Kommunen Schulsozialarbeit aufund ausgebaut. Die Kommunen haben vielerorts Träger der freien Jugendhilfe als Anstellungsträger beauftragt. Mit dem aktuellen Programmaufruf „Zusammen im Quartier - Kinder stärken - Zukunft sichern“ (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) wurde darüber hinaus ein Förderprogramm gegen Kinderarmut aufgelegt, in dessen Mittelpunkt einkommensarme Kinder, Jugendliche und ihre Familien stehen, die in benachteiligten Quartieren leben. Ihre Teilhabechancen sollen verbessert werden, denn sie sind besonders von Armut und Ausgrenzung betroffen. Bausteine des Aufrufs sind die Förderung qualifizierter Bezugspersonen im Quartier, Maßnahmen für gesundes Aufwachsen sowie Aktivitäten zur Implementierung von Sozialplanungsprozessen in Gemeinden. Über den Programmaufruf werden jährlich acht Millionen Euro aus Landes- und ESF-Mitteln zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Hierzu zählen neben den Gebietskörperschaften auch Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie weitere Akteure, die für das Quartier aktiv sind. Anlage 1 Region 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Warendorf 6 090 5 240 5 584 5 279 5 041 4 881 5 249 5 588 6 612 6 528 6 374 Ahlen, Stadt 2 130 1 993 2 096 2 101 2 006 1 916 1 891 1 955 2 029 2 057 2 005 Beckum, Stadt 945 785 845 765 709 714 771 840 1 061 914 961 Beelen 139 115 121 104 109 98 113 112 128 144 120 Drensteinfurt, Stadt 166 142 140 143 149 128 156 169 256 240 219 Ennigerloh, Stadt 364 256 258 223 222 230 240 281 371 364 361 Everswinkel 130 109 122 107 114 93 103 110 153 152 161 Oelde, Stadt 466 361 450 416 372 333 416 444 510 503 463 Ostbevern 209 156 189 142 124 126 145 147 218 213 222 Sassenberg, Stadt 246 221 224 193 178 189 209 220 287 250 241 Sendenhorst, Stadt 213 150 161 168 167 150 155 171 265 254 224 Telgte, Stadt 232 227 221 187 175 199 242 266 415 368 350 Wadersloh 123 80 94 92 79 82 78 81 142 128 123 Warendorf, Stadt 727 645 663 638 637 623 730 792 777 941 924 Datenquellen: Bundesagentur für Arbeit, Ergebnisse der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende jeweils zum Berichtsmonat Dezember; IT NRW, Ergebnisse der Sozialhilfestatistik, der Statistik der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Asylbewerberleistungsstatistik (jeweils zum Stichtag 31.12.) Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen*) unter 18 Jahren im Kreis Warendorf zum Jahresende *) Mindestsicherungsleistungen sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des sozioökonomischen Existenzminimums an leistungsberechtigte Personen gezahlt werden. Dazu zählen folgende Leistungen: Gesamtregelleistung nach dem SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII „Sozialhilfe“, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII und Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). – – – Anlage 2 Region 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Warendorf 10,6 9,4 10,2 9,9 9,7 9,6 10,5 11,2 13,2 13,0 12,9 Ahlen, Stadt 19,3 18,6 20,1 20,6 20,4 19,8 19,7 20,5 21,2 21,1 21,1 Beckum, Stadt 13,4 11,4 12,6 11,6 11,1 11,4 12,5 13,6 17,1 14,6 15,4 Beelen 9,1 8,0 8,6 7,6 8,2 7,6 9,0 9,1 10,4 12,1 10,2 Drensteinfurt, Stadt 5,0 4,4 4,4 4,6 4,9 4,3 5,2 5,8 8,5 8,1 7,5 Ennigerloh, Stadt 9,4 6,8 7,0 6,2 6,5 6,9 7,3 8,6 11,1 10,9 11,0 Everswinkel 6,4 5,6 6,3 5,6 6,3 5,3 5,9 6,2 8,7 8,7 9,3 Oelde, Stadt 8,2 6,5 8,3 7,9 7,2 6,5 8,3 8,9 10,1 10,1 9,4 Ostbevern 7,9 6,1 7,6 5,8 5,3 5,5 6,4 6,6 9,7 9,5 10,0 Sassenberg, Stadt 7,4 6,9 7,1 6,3 6,0 6,4 7,2 7,7 10,0 9,0 8,8 Sendenhorst, Stadt 7,5 5,4 5,9 6,3 6,5 6,0 6,3 7,0 10,6 10,3 9,1 Telgte, Stadt 6,0 6,1 6,0 5,2 4,9 5,7 6,9 7,6 11,5 10,1 9,6 Wadersloh 4,8 3,2 4,0 4,0 3,4 3,6 3,5 3,8 6,7 6,1 5,9 Warendorf, Stadt 9,4 8,5 8,9 8,8 9,0 8,9 10,6 11,7 11,5 14,2 13,9 Mindestsicherungsquote*) von unter 18 Jährigen im Kreis Warendorf *) Die Mindestsicherungsquote ist ein zusammengefasster Indikator, der den prozentualen Anteil der Empfänger/-innen von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung darstellt. – – – Datenquellen: Bundesagentur für Arbeit, Ergebnisse der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende jeweils zum Berichtsmonat Dezember; IT NRW, Ergebnisse der Sozialhilfestatistik, der Statistik der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Asylbewerberleistungsstatistik (jeweils zum Stichtag 31.12.). sowie der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis der VZ87 (bis 2010) bzw. des Zensus 2011 (ab 2011) jeweils zum Stichtag 31.12.