LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4656 20.12.2018 Datum des Originals: 20.12.2018/Ausgegeben: 27.12.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1756 vom 19. November 2018 der Abgeordneten Susana dos Santos Herrmann SPD Drucksache 17/4317 Lässt sich die Fläche an der Merlostraße, Köln, neben der Zufahrt zum Parkplatz des Arbeitsgerichts Köln zur Wohnbebauung nutzen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wegen des immensen Wohnungsdrucks werden geeignete Flächen zur Wohnbebauung dringend gesucht. Auf der rechten Seite der Fläche des Parkplatzes des Arbeitsgerichts Köln ist ein zurzeit ungenutztes Grundstück, welches sich zur Arrondierung der dort bereits befindlichen Wohnbebauung anböte. Ein vierstöckiges Wohngebäude wäre vorstellbar. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 1756 mit Schreiben vom 20. Dezember 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Kann sich die Landesregierung vorstellen, das o.g. Gelände als Wohnbebauung zu nutzen, um damit dem immensen Wohndruck in Köln ein Stück weit entgegenzutreten? 2. Entspricht es der Tatsache, dass sich das Gelände im Besitz des Landes befindet? 3. Wann könnte eine entsprechend vorgeschlagene Bebauung des Grundstücks mit Wohneinheiten beginnen? 4. Es gibt zu wenig sozialen Wohnungsbau und zu wenig barrierefreie Wohneinheiten. Könnte auf dem Areal sozialer und barrierefreier Wohnungsbau realisiert werden? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4656 2 Das Grundstück befindet sich im Besitz des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW). Eine Nutzung für Wohnbebauung ist nicht möglich, da das Grundstück für Landeszwecke nicht entbehrlich ist. 5. Gibt es weitere Grundstücke in Köln, welche sich im Besitz des Landes befinden, die für solche Formen von Arrondierungen und Baulückenschließungen für Wohnbebauung geeignet wären? (Bitte etwaige Grundstücke ausweisen.) Eine Abfrage bei den grundstücksverwaltenden Stellen des Landes hat ergeben, dass das Land Nordrhein-Westfalen in Köln nach derzeitigem Stand der Entbehrlichkeitsprüfungen keine Grundstücke besitzt, die für vergleichbare Formen von Arrondierungen und Baulückenschließungen für Wohnbebauung geeignet wären.