LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4675 27.12.2018 Datum des Originals: 21.12.2018/Ausgegeben: 02.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1728 vom 15. November 2018 der Abgeordneten Horst Becker und Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4257 Nachdem Friedrich Merz, der Aufsichtsratsvorsitzende des Flughafens Köln/Bonn, in der Presse die Verlängerung des Nachtfluges am Flughafen Köln/Bonn über 2030 hinaus gefordert hat: Welche diesbezüglichen Absichten verfolgt die Landesregierung für den Flughafen Köln/Bonn (FKB) und welche Gespräche im Zusammenhang mit einer Verlängerung der Betriebsgenehmigung wurden darüber mit wem geführt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Presseberichten am 15.11.2018 zufolge fordert Fridrich Merz, Aufsichtsratsvorsitzender des Flughafens Köln/Bonn, dass baldmöglichst die bis 2030 gültige Betriebsgenehmigung mit ihrer Nachtflugerlaubnis verlängert wird. Allem Anschein nach will der sich auf der Durchreise zum CDU-Parteivorsitz befindliche Aufsichtsratschef zusammen mit der Landesregierung überfallartig und an der Fluglärmkommission, den betroffenen Kommunen und der betroffenen Bürgerschaft, aber auch am Landtag sowie den zuständigen Fachausschüssen vorbei schnell für eine Verlängerung der Genehmigung ohne jegliche Veränderung sorgen. Damit würden auch die mehrfach gefassten Beschlüsse des Landtages NRW über 2030 hinaus ausgehebelt, mit denen der Landtag NRW die Einführung eines Passagiernachtflugverbotes für die Zeit von 0.00 bis 5.00 Uhr gefordert hatte. Hintergrund dafür dürfte auch sein, dass die mit erheblichen und fragwürdigen Subventionen an den Flughafen Köln/Bonn gelockten Interkontinentalflüge der Eurowings inzwischen abgezogen und nach Düsseldorf verlagert worden sind. Auch die Ankündigung, die in den letzten Jahren unter dem ehemaligen Geschäftsführer allem Anschein nach erheblich vernachlässigten Investitionen deutlich auszubauen, scheint eine Rolle bei dieser Eile zu spielen, bei der im Übrigen entgegen der ursprünglichen Ankündigungen des neuen Geschäftsführers noch nicht einmal das Ergebnis des laufenden Planfeststellungsverfahrens abgewartet würde. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4675 2 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1728 mit Schreiben vom 21. Dezember 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Aktuell liegt dem Verkehrsministerium als zuständiger Genehmigungsbehörde kein Antrag zur Verlängerung der Nachtflugbeschränkung des Flughafens Köln/Bonn vor. Auch hat der Flughafen Köln/Bonn bisher weder schriftlich noch in den nachstehend aufgeführten Gesprächen eine (konkrete) Antragstellung angekündigt. 1. Welche Gespräche wurden seit dem 1.7.2017 von Mitgliedern der Landesregierung, den Staatsekretären, Abteilungsleitungen der Ministerien oder der Staatskanzlei mit dem Geschäftsführer der FKB über eine Verlängerung oder Veränderung der bis 2030 gültigen Betriebserlaubnis des Flughafens Köln/Bonn geführt? (Bitte genaue Angaben der Daten und Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer solcher Gespräche.) Sowohl der Ministerpräsident als auch Herr Minister Wüst und Frau Ministerin Heinen-Esser haben im angefragten Zeitraum im Rahmen von im Folgenden aufgelisteten Antrittsbesuchen mit dem jeweiligen Geschäftsführer der Flughafen Köln/Bonn GmbH Gespräche geführt. Termin Teilnehmer/innen 11.07.2017 Herr Garvens Herr Minister Wüst (war am 29.06.2017 Verkehrsminister geworden) 23.02.2018 Herr Titonis (Interimsgeschäftsführer) Herr Minister Wüst 15.06.2018 Herr Vanneste (seit dem 02.05.2018 Geschäftsführer) Herr Minister Wüst 16.07.2018 Herr Vanneste Herr Titonis Frau Ministerin Heinen-Esser 26.09.2018 Herr Vanneste Herr Ministerpräsident Laschet Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage 524 (Drucksache 17/1487) dargelegt, war zudem für den 06.10.2017 ursprünglich der Antrittsbesuch von Herrn Garvens in seiner Funktion als Geschäftsführer der Flughafen Köln/Bonn GmbH beim Chef der Staatskanzlei geplant. Diesen Termin hat der Chef der Staatskanzlei abgesagt. Darüber hinaus gab es auf Bitten des damaligen stellvertretenden Geschäftsführers des Flughafens Köln/Bonn, Herrn Titonis, am 11.04.2018 ein Gespräch zwischen diesem und dem Chef der Staatskanzlei. Im Übrigen haben keine weiteren Gespräche zwischen den angefragten Parteien stattgefunden. Bei allen angeführten Terminen, außer bei dem von Frau Ministerin Heinen-Esser, waren auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den aktuellen Betrieb Gegenstand der Gespräche. Dies schließt auch die Nachtflugregelung ein, die für die Region, den LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4675 3 Logistikstandort Nordrhein-Westfalen und die Mobilitätsinteressen der Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung ist. Die Landesregierung nutzt zudem jede Gelegenheit, im Gespräch mit dem Flughafen und den Fluggesellschaften über die vom Flugverkehr ausgehenden Belastungen für die Anwohner zu sprechen und für weitere Verbesserungen einzutreten. So will die Landesregierung auf einen Ausgleich zwischen den Mobilitätsinteressen der Bürgerinnen und Bürger und den berechtigten Anliegen der Anwohner hinwirken. 2. Welche Gespräche wurden seit dem 1.11.2017 von Mitgliedern der Landesregierung, den Staatsekretären, Abteilungsleitungen der Ministerien oder der Staatskanzlei mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden der FKB Herrn F. Merz über eine Verlängerung oder Veränderung der bis 2030 gültigen Betriebserlaubnis des Flughafens Köln/Bonn geführt? (Bitte genaue Angaben der Daten und Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer solcher Gespräche.) Zwischen Herrn Minister Wüst und Herrn Merz haben im nachgefragten Zeitraum keine Gespräche stattgefunden. Auch die übrigen aufgeführten Personen haben keine Gespräche mit Herrn Merz in der Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafen Köln/Bonn GmbH über eine Verlängerung oder Veränderung der bis 2030 gültigen Nachtflugbeschränkung geführt. Grundsätzlich sind Gespräche des Aufsichtsratsvorsitzenden der Flughafen Köln/Bonn GmbH mit den Gesellschaftern zu operativen Aufgaben der Geschäftsführung nicht vorgesehen. 3. Beabsichtigt die Landesregierung wie im Jahr 2008 bei der letzten Verlängerung der Betriebsgenehmigung eine solche Verlängerung ohne Beteiligung des Parlaments bzw. zumindest eine Beteiligung des Verkehrsausschusses des Landtages NRW vorzunehmen? Die Landesregierung wird die Rechte des Parlamentes und den Informationsanspruch der Abgeordneten wahren. 4. Wird die Landesregierung die Fluglärmkommission und die betroffenen Kommunen vor einer Entscheidung über eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung förmlich anhören? Die Landesregierung wird die Rechte der Kommission nach § 32b Luftverkehrsgesetz (Fluglärmkommission) sowie der betroffenen Kommunen wahren. 5. Wie begründet die Landesregierung eine mögliche Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Fall, dass sie nicht zumindest das mehrfach vom Landtag NRW gewünschte Passagiernachtflugverbot zwischen 0.00 und 5.00 Uhr spätestens für den Zeitraum nach dem Auslaufen der heute bis 2030 gültigen Betriebsgenehmigung festschreibt? Das Ministerium für Verkehr als zuständige Genehmigungsbehörde kann erst über eine Veränderung oder Verlängerung der Nachtflugbeschränkung entscheiden, wenn ein konkreter Antrag auf eine solche Verlängerung durch die Vertreter der Flughafen Köln/Bonn LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4675 4 GmbH gestellt wurde. Ein solcher liegt dem Ministerium derzeit nicht vor (siehe auch die Vorbemerkung der Landesregierung).