LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4677 27.12.2018 Datum des Originals: 27.12.2018/Ausgegeben: 02.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1767 vom 28. November 2018 des Abgeordneten Carsten Löcker SPD Drucksache 17/4354 Diesel-Fahrverbote in NRW – Wie viele Menschen sind von der Untätigkeit der Landesregierung betroffen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit dem jüngsten Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln zu Diesel-Fahrverboten ist die aktuelle Diskussion darüber, wie viele Menschen in Nordrhein-Westfalen davon betroffen sein könnten, nochmals intensiviert worden. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1767 mit Schreiben vom 27. Dezember 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der gemittelte Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid zum Schutz der menschlichen Gesundheit ist seit dem 01. Januar 2010 einzuhalten. Mittlerweile weist die Stickstoffdioxidbelastung der Luft in Nordrhein-Westfalen eine rückläufige Tendenz auf. So konnte die Zahl der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen vom Ende des Jahres 2016 bis zum Ende des Jahres 2017 von 32 auf 27 reduziert werden. Allerdings hätte es schon viel früher eines intensiveren Tätigwerdens zur Einhaltung der Grenzwerte bedurft. Die Landesregierung hat nach Regierungsübernahme die Aktivitäten des Landes zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte verstärkt. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Luftqualität in den Ballungsräumen nachhaltig zu verbessern und die Grenzwerte möglichst zügig einzuhalten. Über die verschiedenen Maßnahmen im Rahmen der Luftreinhaltepläne zur Vermeidung von Fahrverboten berichtet sie dem Landtag regelmäßig. Auf diese Berichte im Plenum und in den Ausschüssen wird verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4677 2 1. Wie viele Diesel-Kraftfahrzeuge gibt es insgesamt in Nordrhein-Westfalen, die für den Straßenverkehr zugelassen sind? Zum Stichtag 01. Juli 2018 waren nach Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes in Nordrhein- Westfalen 3.979.183 Diesel-Kraftfahrzeuge im Bestand. 2. Wie viele Diesel-Personenkraftwagen sind in NRW für den Straßenverkehr zugelassen? Zum Stichtag 01. Juli 2018 waren nach Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes in Nordrhein- Westfalen 3.077.407 Diesel-Personenkraftwagen im Bestand. 3. Wie verteilen sich diese Fahrzeuge auf die verschiedenen Euro-Stufen bis einschließlich Stufe EURO 5? Die folgenden Angaben beziehen sich auf Fahrzeuge im Sinne der Frage 2. 4. Wie viele Personenkraftwagen mit EURO 6 sind in NRW für den Straßenverkehr zugelassen? Zum Stichtag 01. Juli 2018 waren nach Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes in Nordrhein- Westfalen 893.156 Diesel-Personenkraftwagen mit der Abgasstufe Euro 6 im Bestand. 5. Wie viele Personenkraftwagen sind davon mit EURO 6D-TEMP für den Straßenverkehr zugelassen? Zum Stichtag 01. Juli 2018 waren nach Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes in Nordrhein- Westfalen 5256 Diesel-Personenkraftwagen mit der Abgasstufe Euro 6d-temp im Bestand. Euro 1 Euro 2 Euro 3 Euro 4 Euro 5 12.692 104.942 320.783 609.831 1.108.798