LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4678 27.12.2018 Datum des Originals: 27.12.2018/Ausgegeben: 02.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1771 vom 29. November 2018 der Abgeordneten Stefan Zimkeit und Michael Hübner SPD Drucksache 17/4372 Rollenverständnis von Integrationsminister Dr. Stamp Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 31.10.2018 hat die Landesregierung eine Ergänzung zum Haushaltsentwurf 2019 vorlegt. Diese sah vor, die sog. Integrationspauschale des Bundes in Höhe von 432,8 Mio. € nur zu 100 Mio. € an die Kommunen und Städte weiterzuleiten, der Rest sollte gesondert für die Erhöhung der FlüAG Pauschalen verwendet werden. Am 20.11.2018 haben dann auf einer Pressekonferenz die Fraktionschefs von CDU und FDP sowie der stellvertretende Ministerpräsident und Integrationsminister Dr. Joachim Stamp, angekündigt, dass die Integrationspauschale jetzt vollständig weitergeleitet werden solle. Ausweislich des Twitter-Accounts der FDP-Landtagsfraktion tat er dies auch als Mitglied der Landesregierung und nicht als Mitglied des Landtags oder Parteivorsitzender der FDP. Am gleichen Tag twitterte das Ministerium, dass „die Landesregierung“ die Kommunen durch die Weitergabe der Integrationspauschale unterstützen würde. Der Änderungsantrag, gestellt von den Fraktionen von CDU und FDP, erreichte die übrigen Fraktionen allerdings erst am Nachmittag des 21.11.2018 und wurde am 22.11.2018 dann mit Mehrheit beschlossen. In der Sitzung des Integrationsausschusses vom 07.11.2018 haben die Fraktionen von CDU und FDP einen entsprechenden Antrag der SPD noch abgelehnt. Dieses sehr ungewöhnliche Vorgehen wirft daher Fragen auf. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 1771 mit Schreiben vom 27. Dezember 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4678 2 1. Warum hat die Landesregierung die vollständige Weiterleitung der Integrationspauschale an die Kommunen nicht bereits in der Ergänzung zum Haushalt 2019 (Drucksache 17/4100) aufgenommen? Die Entscheidung der Landesregierung über die Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf 2019 sah Zuweisungen an Kommunen im Umfang von 432,8 Mio. € vor (vgl. Kapitel 07 080, Titel 633 20 und Kapitel 07 090, Titel 633 20). 2. In welcher Funktion hat Minister Dr. Stamp am 20.11.2018 angekündigt, die Integrationspauschale nun doch vollständig an die Kommunen weiterzugeben? An der Pressekonferenz zum Thema Integrationspauschale am 20.11.2018 habe ich als der für Integration zuständige Minister teilgenommen. 3. Ist es mit dem Neutralitätsgebot für die Landesregierung vereinbar, dass Beschäftigte der Landesregierung über Twitter Meldungen über Anträge der Fraktionen von CDU und FDP verbreiten? Die Twitter-Meldung ist für alle Interessierten zugänglich gewesen und nicht selektiv einem bestimmten Personenkreis vorbehalten worden. Eine Unvereinbarkeit mit dem Neutralitätsgebot liegt weder hinsichtlich des Inhalts der Meldung noch hinsichtlich des Kommunikationsweges vor. 4. Wann war dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration der Haushaltsantrag von CDU und FDP zur Integrationspauschale bekannt, über den das Ministerium am 20.11.2018 getwittert hat? Obwohl die Integrationspauschale des Bundes ausdrücklich für die Kosten der Kommunen und des Landes vorgesehen ist, wurde aufgrund der besonderen Belastungen der kommunalen Gemeinschaft durch die Integration und Betreuung von Menschen im und nach Abschluss des Asylverfahrens dennoch entschieden, den Betrag von 432,8 Mio. € vollumfänglich an die Kommunen weiterzuleiten. Darüber war ich als fachlich zuständiger Minister frühzeitig mit den regierungstragenden Fraktionen im Austausch. Die offizielle Zuleitung des Änderungsantrags durch den Landtag erfolgte am Nachmittag des 21.11.2018.