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kleineAnfragen
LANDTAG NORDRHEIN
-
WESTFALEN
17
. Wahlperiode
Drucksache
17
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4705
28.12.2018
Datum des Originals:
26.12.2018
/Ausgegeben:
02.01.2019
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein
-
Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
Landtags Nordrhein
-
Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884
-
2439, zu beziehen. Der
kostenfreie Abruf ist auch möglich
über das Internet
-
Angebot des Landtags Nordrhein
-
Westfalen unter
www.landtag.nrw.de
Antwort
der
Landesregierung
auf
die
Kleine
Anfrage
1703
vom 7. November 2018
der Abgeordneten Britta Altenkamp, Thomas Kutschaty und Frank Müller SPD
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Zwischenbilanz der EU
-
Förderung für die
Stadt Essen
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Die Kohäsionspolitik der
Europäischen Union stellt in der Förderperiode 2014 bis 2020 eine
wesentliche Grundlage für die Strukturförderung in Nordrhein
-
Westfalen dar. Auch
die Stadt
Essen
profitiert von dieser Förderpolitik.
Die von der EU bereitgestellten Finanzmittel werden auf
Grundlage der von
der EU
-
Kommission genehmigten o
perationellen Programme zur Verfügung gestellt. Auf diesem Weg
werden zahlreiche Projekte und Maßnahmen unterstützt.
Der Minister für Bundes
-
und Europaa
ngelegenheiten sowie Internationales
hat
die
Kleine Anfrage
1703
mit Schreiben vom 26.
D
ezember 2018
namens der Landesregierung
im
Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration,
dem
Minister
für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und
Soziales sowie der Ministerin fü
r Umwelt, Landwirtschaft, Natur
-
und Verbraucherschutz
beantwortet
.
V
orbemerkung der Landesregierung
Die Europäische Union bietet mit ihrem Instrument der Europäischen Struktur
-
und
Investitionsfonds (ESIF) den Rahmen für eine große Anzahl von Maßnahmen und
Programmen, die Wachstum und Beschäftigung, sozialen Zusammenhalt und die
grenzüberschreitende Koop
eration fördern. Damit unterstützt sie die Schaffung von
Arbeitsplätzen,
Wettbewerbsfähigkeit,
Wirtschaftswachstum,
Verbesserung
der
Lebensqualität und nachhaltige Entwicklung.
Insgesamt erhält Nordrhein
-
Westfalen in der
laufende
n EU
-
Förderperiode bis 2020
2,4
Milliarden Euro Finanzmittel aus den
ESIF
. Die
Zuteilung aus den
verschiedenen Fonds beträgt 1,2
Milliarden Euro aus
dem EFRE,
627
Mil
lionen Euro aus dem ESF und 618
Millionen Euro aus dem ELER.
Zudem ist Nordrhein
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LANDTAG NORDRHEIN
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WESTFALEN
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Westfalen an der Durchführung von Pr
ogrammen der Europäischen Territorialen
Zusammenarbeit beteiligt.
Die Landesregierung
Nordrhein
-
Westfalen
strebt mit der Ausrichtung der EU
-
Förderpolitik an,
alle Regionen des Landes möglichst nach ihren spezifischen Bedürfnissen und Potentialen zu
förder
n. Aus den Vorgaben der europäischen Verordnungen und den damit
übereinstimmenden inhaltlichen Zielen der Landesregierung ergeben sich die Themen und
Schwerpunkte der F
örderung in Nordrhein
-
Westfalen.
In der Regel werden die Projekte der
Fonds über Wettbew
erbe oder Projektaufrufe ausgewählt. Hierbei empfiehlt ein unabhängiges
Gutachtergremium die besten Projekte zur Förderung. Beim ELER sind die
Förderbedingungen und
-
voraussetzungen in spezifischen Richtlinien festgelegt. Die
Vorhabenauswahl erfolgt zusätz
lich anhand von Auswahlkriterien.
Die aktuelle Förderperiode hat am 1.
Januar 2014 begonnen. Durch die späte Verabschiedung
der Verordnungen zu den einzelnen Fonds und ihren nachgelagerten Rechtsakten hat sich
der Programmstart EU
-
weit verzögert. Des Weit
eren liegt es
in der Natu
r des Förderzyklus
,
dass der Großteil der Bewilligungen
und ein substantieller Anstieg der Auszahlungen
erst
in
der Mitte
bis zum Ende
einer Förderperiode erfolg
en. Daher werden die dargestellten Mittel in
Bewilligungen, d.h. berei
ts schon in Projekten bzw. Vorhaben gebundene Mittel, und
Auszahlungen
-
die derzeit noch geringer sind
-
angegeben (Stichtag ist der 31. Juli 2018).
Beim ELER liegt aus technischen Gründen der Auszahlungsstichtag im Oktober, die
Bewilligungen stellen die
noch offenen Bewilligungen zum Stichtag 31.Juli 2018 dar.
Nordrhein
-
Westfalen ist an vier Programmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit
beteiligt. Dies sind:
o
die grenzüberschreitenden Programme INTERREG
V
A Deutschland
-
Nederland
(das
gesamte deutsch
-
niederländische Grenzgebiet) und INTERREG
V
A Euregio Maas
-
Rhein (nordrhein
-
westfälisch
-
niederländisch
-
belgisches Grenzgebiet);
o
das transnationale Programm INTERREG
V
B Nordwest Europa;
o
das interregionale Programm INTERREG Europe.
r INTERREG ist eine Darstellung nach Städten und Gemeinden schwierig umzusetzen, da
die Datenerfassung analog zu den Vorgaben der EU
-
Verordnungen ausschließlich auf NUTS
-
3
-
Ebene (Kreise und kreisfreie Städte) erfolgt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass d
ie
Fördermittel in INTERREG
-
Projekten vom Zuwendungsempfänger zum Teil an
Letztempfänger weitergeleitet werden. Bei diesen federführenden Partnern werden bestimmte
Gemeinkosten des Projektes abgebildet (Projektverwaltung,
-
prüfung, Projektkoordination und
Öffentlichkeitsarbeit). Der Nutzen der INTERREG
-
Projekte kommt im Regelfall dem gesamten
Programmraum zugute.
1.
In welchem Umfang sind EU
-
Mittel aus den Strukturfonds für
die Stadt
Essen
in der
Förderperiode 2014 bis 2020 bisher gewährt worden (bit
te detailliert für EFRE, ESF
und ELER darstellen)
?
Insgesamt hat
die Stadt Essen
i
n der laufenden Förderperiode rund
17,56
Mio. Euro
EU
-
Mittel
(Auszahlungen)
aus den
Europäischen
Struktur
-
und Investitionsfonds erhalten
, rund
38,64
Mio. Euro betragen die
Bewilligungen
. Für die einzelnen Fonds lauten die Zahlen wie
folgt: