LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4725 28.12.2018 Datum des Originals: 26.12.2018/Ausgegeben: 02.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1766 vom 26. November 2018 der Abgeordneten Carina Gödecke, Serdar Yüksel und Prof. Dr. Karsten Rudolph SPD Drucksache 17/4332 Zwischenbilanz der EU-Förderung für die Stadt Bochum Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union stellt in der Förderperiode 2014 bis 2020 eine wesentliche Grundlage für die Strukturförderung in Nordrhein-Westfalen dar. Auch die Stadt Bochum profitiert von dieser Förderpolitik. Die von der EU bereitgestellten Finanzmittel werden auf Grundlage der von der EU- Kommission genehmigten operationellen Programme zur Verfügung gestellt. Auf diesem Weg werden zahlreiche Projekte und Maßnahmen unterstützt. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales hat die Kleine Anfrage 1766 mit Schreiben vom 26. Dezember 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Europäische Union bietet mit ihrem Instrument der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) den Rahmen für eine große Anzahl von Maßnahmen und Programmen, die Wachstum und Beschäftigung, sozialen Zusammenhalt und die grenzüberschreitende Kooperation fördern. Damit unterstützt sie die Schaffung von Arbeitsplätzen, Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftswachstum, Verbesserung der Lebensqualität und nachhaltige Entwicklung. Insgesamt erhält Nordrhein-Westfalen in der laufenden EU-Förderperiode bis 2020 2,4 Milliarden Euro Finanzmittel aus den ESIF. Die Zuteilung aus den verschiedenen Fonds beträgt 1,2 Milliarden Euro aus dem EFRE, 627 Millionen Euro aus dem ESF und 618 Millionen Euro aus dem ELER. Zudem ist Nordrhein- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4725 2 Westfalen an der Durchführung von Programmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit beteiligt. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen strebt mit der Ausrichtung der EU-Förderpolitik an, alle Regionen des Landes möglichst nach ihren spezifischen Bedürfnissen und Potentialen zu fördern. Aus den Vorgaben der europäischen Verordnungen und den damit übereinstimmenden inhaltlichen Zielen der Landesregierung ergeben sich die Themen und Schwerpunkte der Förderung in Nordrhein-Westfalen. In der Regel werden die Projekte der Fonds über Wettbewerbe oder Projektaufrufe ausgewählt. Hierbei empfiehlt ein unabhängiges Gutachtergremium die besten Projekte zur Förderung. Beim ELER sind die Förderbedingungen und -voraussetzungen in spezifischen Richtlinien festgelegt. Die Vorhabenauswahl erfolgt zusätzlich anhand von Auswahlkriterien. Die aktuelle Förderperiode hat am 1. Januar 2014 begonnen. Durch die späte Verabschiedung der Verordnungen zu den einzelnen Fonds und ihren nachgelagerten Rechtsakten hat sich der Programmstart EU-weit verzögert. Des Weiteren liegt es in der Natur des Förderzyklus, dass der Großteil der Bewilligungen und ein substantieller Anstieg der Auszahlungen erst in der Mitte bis zum Ende einer Förderperiode erfolgen. Daher werden die dargestellten Mittel in Bewilligungen, d.h. bereits schon in Projekten bzw. Vorhaben gebundene Mittel, und Auszahlungen - die derzeit noch geringer sind - angegeben (Stichtag ist der 31. Juli 2018). Beim ELER liegt aus technischen Gründen der Auszahlungsstichtag im Oktober, die Bewilligungen stellen die noch offenen Bewilligungen zum Stichtag 31.Juli 2018 dar. Nordrhein-Westfalen ist an vier Programmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit beteiligt. Dies sind: o die grenzüberschreitenden Programme INTERREG V A Deutschland-Nederland (das gesamte deutsch-niederländische Grenzgebiet) und INTERREG V A Euregio Maas-Rhein (nordrhein-westfälisch-niederländisch-belgisches Grenzgebiet); o das transnationale Programm INTERREG V B Nordwest Europa; o das interregionale Programm INTERREG Europe. Für INTERREG ist eine Darstellung nach Städten und Gemeinden schwierig umzusetzen, da die Datenerfassung analog zu den Vorgaben der EU-Verordnungen ausschließlich auf NUTS- 3-Ebene (Kreise und kreisfreie Städte) erfolgt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Fördermittel in INTERREG-Projekten vom Zuwendungsempfänger zum Teil an Letztempfänger weitergeleitet werden. Bei diesen federführenden Partnern werden bestimmte Gemeinkosten des Projektes abgebildet (Projektverwaltung, -prüfung, Projektkoordination und Öffentlichkeitsarbeit). Der Nutzen der INTERREG-Projekte kommt im Regelfall dem gesamten Programmraum zugute. 1. In welchem Umfang sind EU-Mittel aus den Strukturfonds für die Stadt Bochum in der Förderperiode 2014 bis 2020 bisher gewährt worden (bitte detailliert für EFRE, ESF und ELER darstellen)? Insgesamt hat die Stadt Bochum in der laufenden Förderperiode rund 8,64 Mio. Euro EU-Mittel (Auszahlungen) aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds erhalten, rund 30,40 Mio. Euro betragen die Bewilligungen. Für die einzelnen Fonds lauten die Zahlen wie folgt: EFRE: In der laufenden Förderperiode sind in Bochum bisher insgesamt 23.378.255,36 Euro an EU-Mitteln bewilligt und 4.590.510,92 Euro an EU-Mitteln ausgezahlt worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4725 3 ESF: In der laufenden Förderperiode sind in Bochum bisher insgesamt 6.991.552,48 Euro an EU-Mitteln bewilligt und 4.029.226,31 Euro an EU-Mitteln ausgezahlt worden. ELER: In der laufenden Förderperiode sind in Bochum bisher insgesamt 31.305,01 Euro an EU-Mitteln bewilligt und 21.349,76 Euro an EU-Mitteln ausgezahlt worden. 2. Welche Projekte bzw. Maßnahmen in Bochum wurden bisher in der laufenden Förderperiode in welcher Höhe gefördert (bitte detailliert für EFRE, ESF und ELER darstellen)? Für den EFRE als auch für den ESF können detaillierte Listen der Begünstigten und der ihnen bewilligten EU-Mittel im Internet abgerufen werden (mit der Annahme der Förderung haben sich alle Begünstigten damit einverstanden erklärt, in dieser Liste zu erscheinen): EFRE: https://www.efre.nrw.de/daten-fakten/liste-der-vorhaben/ ESF: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/esf_liste_der_vorhaben.xlsx Die Maßnahmenübersicht für den ELER entnehmen Sie bitte Anlage 1. 3. Wie viele Anträge wurden bisher aus Bochum für die unterschiedlichen Programme/Wettbewerbe in der laufenden Förderperiode gestellt, bewilligt oder abgelehnt? (Bitte detailliert für EFRE, ESF und ELER darstellen.) Die bewilligten Projekte bzw. Vorhaben und damit verbundene Anträge für EFRE, ESF und ELER für Bochum können der Antwort auf die vorhergehende Frage entnommen werden. Für alle Fonds gilt, dass nur Förderanträge, bei denen die Fördervoraussetzungen erfüllt werden, auch eine entsprechende Förderung erhalten können. Einzelheiten zu abgelehnten Anträgen werden zwar erfasst, jedoch nicht veröffentlicht. Außerdem ist der Arbeitsaufwand zur Darstellung abgelehnter Projekte sowohl für den EFRE als auch für den ESF sehr hoch und damit in der Kürze der Zeit nicht leistbar. Beim ELER werden abgelehnte Anträge nicht erfasst. 4. Auch Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) ist ein wichtiges Ziel der EU- Kohäsionspolitik. In welchem Umfang sind EU-Mittel aus dem INTERREG- Programm nach Bochum geflossen? In der aktuellen Förderphase 2014-2020 wurden bis November 2018 folgende EFRE- Fördermittel für die Stadt Bochum bewilligt: INTERREG V B – Nordwesteuropa 6.351.506,65 Euro Alle Projekte, die im Rahmen von INTERREG gefördert werden, sind Kooperations- bzw. Verbundprojekte. Die Projektkonsortien bestehen aus Partnern mit Sitz in den teilnehmenden Staaten. Die Federführung für die Projekte wird durch einen Projektpartner übernommen, der für die ordnungsgemäße Beantragung und Durchführung des Gesamtprojektes verantwortlich ist. Projektanträge können nur berücksichtigt werden, wenn der Großteil der Projektpartner einen Sitz im Programmgebiet hat. Die Programmgremien spiegeln den grenzüberschreitenden bzw. transnationalen/interregionalen Charakter der Programme wieder und entscheiden einstimmig über die Annahme bzw. Ablehnung von Projekten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4725 4 5. Von welchen weiteren EU-Fördermitteln profitiert Bochum noch (bitte nach Projekten bzw. Summe und Fördertopf auflisten)? Die Europäische Union stellt neben den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds viele weitere Förderinstrumente zur Verfügung, die auf unterschiedliche Weise in den Mitgliedstaaten und ihren Regionen umgesetzt werden. Einige werden dabei nur landesweit erfasst oder sind nicht mit vertretbarem Aufwand innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit kommunalscharf aufschlüsselbar, dazu gehören u. a. die Programme Horizon2020, CIP, COSME, Erasmus, die Connecting Europe Facility sowie der Fonds für die Innere Sicherheit. Kommunalscharf und in der Kürze der Zeit darstellbar sind die Zuweisung aus den Mitteln des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP). Beim AMIF sind von der kommunalscharfen Darstellung Mittel ausgenommen, welche im Rahmen des Resettlements und humanitären Aufnahmeverfahren zur Verfügung gestellt werden und zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht kommunalscharf dargestellt werden können. Für den EHAP liegen für die Stadt Bochum keine Erkenntnisse vom Bundesamt für Arbeit und Soziales als EU-zuständige Bewilligungsbehörde für diese Förderanträge vor. Aus dem AMIF wurden der Stadt Bochum 388.907,00 Euro bewilligt. Hiervon sind bereits ausgezahlt 0,00 Euro (laut Daten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge als EUzuständige Bewilligungsbehörde für diese Förderanträge; Stand 21.08.2018). Aus dem EGFL erhielt die Stadt Bochum insgesamt Fördermittel in Höhe von 2.696.829,71 Euro. Die Darstellung der Projekte bzw. Maßnahmen aus EGFL, EHAP und AMIF sind in der Anlage 2 aufgeschlüsselt. MULNV, II-3 Übersicht über die ELER-Förderung ab 2014 Stand: 08.10.2018 Gemeinde Agrarinvestitions - förderprogramm Ausgleichszahlung Ausgleichszulage Ökologischer Landbau Beratung Bildung Breitband Europäische Investitionspartnerschaften umweltfreundliche Ausbringung/ Abdeckung von Wirtschaftsdünger Flurneuordnung forstlicher Wegebau Tierschutzmaßnahmen holzwirtschaftliche Maßnahmen integrierte ländliche Entwicklung kulturelles Erbe Naturschutz LEADER forstliche Maßnahmen Verarbeitung & Vermarktung Agrarumweltklimamaß - nahmen Summe Anträge Bochum,Stadt 340,00 € 21.009,76 € 21.349,76 € 8 KA 1766 - Stadt Bochum Übersicht über die Förderung aus dem AMIF in Bochum Projektname Stadt/Gemeinde Bewilligt Ausgezahlt Casa Inteclusia - Das Eine-Welt- Haus-Bochum Bochum 388.907,00 € 0,00 € Anlage 2: weitere EU-Fördermittel MULNV, II-3 Übersicht über die EGFL-Förderung ab 2014 Stand: 08.10.2018 Gemeinde Direktzahlungen Milchmengenreduktionspro - gramm Honigförderung Beihilfen im Obstund Gemüsesektor Schulmilch/Schulobst Summe Anträge* Bochum,Stadt 2.556.834,41 € 139.995,30 € 2.696.829,71 € 875 *Die Angaben zu den Anträgen beinhalten eine hohe Anzahl an Mehrfachnennungen, da. z.B. innerhalb der Direktzahlungen Antragstellungen zu vielen Untermaßnahmen erfolgen können. 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