LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4727 02.01.2019 Datum des Originals: 28.12.2018/Ausgegeben: 07.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1812 vom 12. Dezember 2018 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/4565 Investitionsstau bei kommunaler Infrastruktur durch widersprüchliche Aussagen der Landesregierung und der Koalition aus CDU und FDP im Landtag Nordrhein-Westfalen. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 02.09.2018 hat NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in NRW in Aussicht gestellt.1 Zahlreiche Mitglieder des Landtags aus der Fraktion der CDU teilten die Auffassung des Ministers Wüst und unterstützten diese öffentlich. Am 06.11.2018 legte die Fraktion der SPD einen Gesetzentwurf zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen vor, welcher in den zuständigen Fachausschuss überwiesen wurde. Die Fraktionen von CDU und FDP brachten am 20.11.2018 ein „Fünf-Punkte-Papier“ ein, mittels dem die Landesregierung zur Suche von neuen Lösungen rund um das Thema Straßenausbaubeiträge beauftragt wird. Das Papier von CDU und FDP sieht, anders als der Gesetzentwurf der SPD, nicht die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen bei Kompensation der Einnahmeausfälle auf Seiten der Kommunen durch den Landeshaushalt vor. Vielmehr sollen die Kommunen nach Vorstellung von CDU und FDP zukünftig selbständig über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen entscheiden. Öffentlich vertreten die Koalition aus CDU und FDP sowie mehrere Repräsentanten der Landesregierung sich widersprechende Auffassungen zum Thema Straßenausbaubeiträge. Diese Vorgehensweise führt zu steigender Verunsicherung in der Kommunalen Familie. Resolutionen zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen bei gleichzeitiger Kompensation durch den Landeshaushalt werden derzeit von zahlreichen Stadt- und Gemeinderäte beraten oder wurden bereits beschlossen. 1 https://www.nrz.de/politik/cdu-mittelstand-will-strassenbaubeitraege-in-nrw-abschaffenid 215235993.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4727 2 Immer mehr kommunale Verwaltungsvorlagen und Anträge verschiedener Fraktionen in Stadtund Gemeinderäten, die den Stopp von Investitionen in Kommunalstraßen thematisieren und fordern, erreichen derzeit die Mitglieder des Landtags. Hierbei beschäftigt die Verwaltungsmitarbeiter und die Ratsmitglieder offenkundig die Unsicherheit, ob und wann Straßenausbaubeiträge in NRW so wie von Herrn Verkehrsminister Hendrik Wüst öffentlich gefordert, abgeschafft werden. Am Beispiel der Stadt Bad Laasphe zeigt sich die ganze Dramatik, die das unabgestimmte öffentliche Vorgehen von Landesregierung und CDU-FDP-Koalition zur Folge hat. Dort schlägt die Stadtverwaltung den Ratsmitgliedern per 30.11.2018 u.a. vor: „In 2019 erfolgt zunächst keine bauliche Umsetzung einer noch nicht beauftragten Baumaßnahme aus dem Straßenausbauprogramm (....)“. Ähnliche Vorlagen und Anträge gibt es in weiteren Kommunalparlamenten im Land. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1812 mit Schreiben vom 28. Dezember 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Verkehr beantwortet. 1. Interessiert sich die Landesregierung für die derzeit in Kommunalparlamenten beratenen Anträge zum faktischen Stopp von Investitionen in kommunale Straßen bis zur Schaffung neuer gesetzlicher Regelungen durch den Landesgesetzgeber? 2. Falls sich die Landesregierung für den hieraus folgenden Stopp von Investitionen in die kommunale Infrastruktur interessiert, welchen Erkenntnisstand hat sie über entsprechend von Kommunalparlamenten gefasste Beschlüsse sowie über Beschlüsse zur Aussetzung von Gebührenbescheiden nach §8 KAG (bitte Kommunen einzeln ausweisen)? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der Landesregierung ist bekannt, dass in verschiedenen Gemeinden auf Grund von Ratsentscheidungen oder Entscheidungen der Hauptverwaltungsbeamten beabsichtigt ist, zumindest vorläufig von der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzusehen. Eine gemeindescharfe Liste hierzu liegt der Landesregierung nicht vor. 3. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang dem Baugewerbe durch den faktischen Investitionsstopp Aufträge entgehen? 4. Wie gedenkt die Landesregierung dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, dass sich die gute Auftragssituation des Baugewerbes aufgrund aktueller kommunaler Entscheidungen über Straßenausbaumaßnahmen nennenswert verschlechtert hat. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4727 3 5. Vertritt Verkehrsminister Hendrik Wüst weiterhin die Auffassung, dass Straßenausbaubeiträge in NRW abgeschafft und aus dem Landeshaushalt kompensiert werden sollten? Am 29. November 2018 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen einen Antrag der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP unter dem Titel „Straßenausbaubeiträge bürgerfreundlich gestalten“ (Drs.-Nr. 17/4300) mit Mehrheit angenommen. Die Landesregierung wird nach Maßgabe dieses Landtagsbeschlusses eine Modernisierung der einschlägigen Vorschriften vorbereiten.