LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4732 02.01.2019 Datum des Originals: 27.12.2018/Ausgegeben: 07.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1787 vom 4. Dezember 2018 des Abgeordneten Michael Hübner SPD Drucksache 17/4423 Nimmt die Landesregierung den Umweltschutz für die Gladbecker Bürgerinnen und Bürger ernst? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ölpellets fallen als Rückstand der Schwerölvergasung in der Raffinerie der Ruhr Oel GmbH in Gelsenkirchen an. Sie werden u.a. im benachbarten UNIPER (ehemals E.ON) Kohlekraftwerk Scholven verbrannt. Nach den hier vorliegenden Informationen wird die Konzentration von Vanadium und Nickel in den Ölpellets sowohl von der BP Ruhröl bei Ausgang des Materials als auch bei Eingang im Kraftwerk Scholven auf die max. zulässigen Grenzwerte kontrolliert. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1787 mit Schreiben vom 27. Dezember 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Mit Landtagsvorlage 17/1284 vom 29.10.2018 wurde der Landtag über die Verwertung oder Beseitigung von Ölpellets informiert. Die darüber hinausgehenden Fragen der Kleinen Anfrage 1787 beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: 1. In welcher Form und nach welchen Kriterien werden die Ergebnisse durch die Bezirksregierung Münster kontrolliert? Die Kriterien, nach denen die Verbrennung der Ölpellets im Kraftwerk Scholven zulässig ist, sind im Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 20.12.2016 festgelegt (siehe dort die Festlegungen im Abschnitt III.3.2). Dieser ist auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster abrufbar: https://www.bezregmuenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/immissionssch utzrechtliche_genehmigungsverfahren/2016/Uniper_Oelpellets_-500-53_0072_15_1_1.pdf. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4732 2 Eine Kontrolle findet durch Prüfung der vorzulegenden Analysen, Berichte und Meldungen sowie zusätzlich stichprobenweise im Rahmen der Anlagenüberwachung seitens der Bezirksregierung Münster statt. 2. Wie werden die Analysen ggf. gespeichert? 3. Erfolgt eine Offenlegung/Weitergabe an die Bezirksregierung (Verfahren, zeitliche Abstände usw.)? Die Fragen 2. und 3. werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Analysen muss Uniper entsprechend den Vorgaben der Genehmigung vorhalten: Durch Nebenbestimmung III.3.3.2 im Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster (s. Link in Antwort zu Frage 1) ist der Kraftwerksbetreiber verpflichtet, die Analysenergebnisse im Betriebstagebuch festzuhalten. Das Betriebstagebuch ist der Bezirksregierung Münster auf Verlangen vorzulegen. Der Kraftwerksbetreiber muss zudem gemäß Nebenbestimmung III.3.4 jährlich einen Bericht zum Ölpelleteinsatz an die Bezirksregierung Münster übermitteln. Darüber hinaus hat der Kraftwerksbetreiber gemäß § 52 Abs. 2 BImSchG jederzeit eine Offenlage gegenüber der Bezirksregierung Münster auf deren Anforderung hin im Rahmen der Überwachung zu gewährleisten. Inzwischen hat BP Analysen im Internet öffentlich gemacht. Diese sind unter folgendem Link einzusehen: https://www.bp.com/de_de/germany/ueber-bp/aktivitaeten-indeutschland/raffineriegelsenkirchen /sicherheit-umweltschutzund-qualitaet/qualitaet/russpellets.html. 4. Wurden in der Vergangenheit die zulässigen Schwermetallgehalte von Vanadium und Nickel in den Ölpellets schon einmal überschritten? 5. Erfolgte in solchen Fällen eine Meldung an die Bezirksregierung Münster? Die Fragen 4. und 5. werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft der Bezirksregierung Münster wurden in der Vergangenheit in den Jahren 2011 und 2014 jeweils einmal Überschreitun- gen des Parameters Vanadium bei Überprüfungen festgestellt. Nach Bewertung der Bezirksregierung Münster führte die Überschreitung in 2011 nicht zu Überschreitungen der Emissionsbegrenzungen für das Kraftwerk, was durch vorliegende Emissionsmessungen bestätigt wurde. Als Maßnahme wurde eine verstärkte Eigenüberwachung durch den Kraftwerksbetreiber vereinbart. Prüfungen der Bezirksregierungen Münster für die Jahre 2012 und 2013 ergaben keine Überschreitungen. Im Jahr 2014 hat der Kraftwerksbetreiber der Bezirksregierung Münster eine Überschreitung unverzüglich gemeldet und die Annahme von Ölpellets nach Feststellung der Überschreitung unterbrochen. Als Maßnahme wurden prozesstechnische Anpassungen in der Raffinerie zur Einstellung des vorgeschriebenen Vanadiumgehaltes veranlasst. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4732 3 Mit Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 20.12.2016 (s. Link in Antwort zu Frage 1) wurden neben den o.a. Nebenbestimmungen zur Analyse auch Nebenbestimmungen zur Annahme der Ölpellets (vgl. Nrn. II.3.2.1 und III.3.2.2) und zum Vorgehen bei festgestellten Überschreitungen (vgl. Nr. III.3.2.4) aufgenommen. Danach dürfen Ölpellets nur angenommen werden, wenn Analyseergebnisse mit Einhaltung der Annahmekriterien vorliegen. Bei Nichteinhaltung ist die Bezirksregierung Münster unverzüglich zu informieren und die weitere Belieferung ist auszusetzen. Eine Überprüfung aller täglichen Einsatzmengen zwischen Januar 2017 und Oktober 2018 durch die Bezirksregierung Münster hat keine Überschreitungen der zulässig einsetzbaren Gehalte ergeben.